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dich ein, Teil unseres Teams zu
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Für unsere orthopädisch
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Zeitpunkt eine Verstärkung unseres
engagierten Teams in Voll-/Teilzeit
in Festanstellung.
Was wir bieten:
- Angenehme
Patiententerminierung im
30-Minuten-Takt
- Acht großzügige und ...
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ich bin gerade etwas sprachlos, wir bekommen gerade eine Absetzung von der DAK. Auf dem Rezept steht vorne KG-ZNS, der Therapeut hat wie immer hinten KGN als Maßnahme hingeschrieben. Auf einmal bekommen wir dies nicht mehr erstattet, da es jetzt KG ZNS heißen muß. KGN ist die normale Krankengymnastik , so die Auskunft von der DAK. Wann habe ich da etwas nicht mitbekommen?
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Ann1 schrieb:
Hallo Zusammen,
ich bin gerade etwas sprachlos, wir bekommen gerade eine Absetzung von der DAK. Auf dem Rezept steht vorne KG-ZNS, der Therapeut hat wie immer hinten KGN als Maßnahme hingeschrieben. Auf einmal bekommen wir dies nicht mehr erstattet, da es jetzt KG ZNS heißen muß. KGN ist die normale Krankengymnastik , so die Auskunft von der DAK. Wann habe ich da etwas nicht mitbekommen?
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Tempelritter schrieb:
KGN war noch nie eine Maßnahme der Leistungsbeschreibungen des VdEK, es muss KG ZNS oder die Therapieform PNF/Bobath/Vojta eingetragen werden. Trotzdem Widerspruch und das Rezept zur Korrektur zurückverlangen.
Bisher war es relativ egal was man auf der Rückseite der Verordnung eingetragen hat. Da gab es vor ein paar Monaten (?) aber eine Anweisung der Krankenkassen, das auf der Rückseite das Heilmittel korrekt eingetragen werden muss.
Wenn die Verordnung über KGZNS ausgestellt worden ist, muss auf der Rückseite auch bei jedem Behandlungstermin KGZNS eiingetragen werden
Wenn du KGNeuro einträgst, stimmt das behandelte Heilmittel nicht mit dem verordneten überein. Davon abgesehen sind das zwei verschiedene Leistungspositionen. 20501 KGNeuro und 20710/20711/20712 KGZNS nach.....
Also bei KGZNS auch immer KGZNS eintragen.
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Break schrieb:
Die Leistungsposition 20501 heißt schon ewig "KG, auch auf neurophysiologischer Grundlage". Jede Verordnung die über KGNeuro lautet wird abgerechnet und bezahlt wie eine normale KG.
Bisher war es relativ egal was man auf der Rückseite der Verordnung eingetragen hat. Da gab es vor ein paar Monaten (?) aber eine Anweisung der Krankenkassen, das auf der Rückseite das Heilmittel korrekt eingetragen werden muss.
Wenn die Verordnung über KGZNS ausgestellt worden ist, muss auf der Rückseite auch bei jedem Behandlungstermin KGZNS eiingetragen werden
Wenn du KGNeuro einträgst, stimmt das behandelte Heilmittel nicht mit dem verordneten überein. Davon abgesehen sind das zwei verschiedene Leistungspositionen. 20501 KGNeuro und 20710/20711/20712 KGZNS nach.....
Also bei KGZNS auch immer KGZNS eintragen.
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