physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bayern - München - Schwabing

Job gesucht – Traumjob gefunden!

ars movendi physiotherapie lädt
dich ein, Teil unseres Teams zu
werden. Egal, ob du Vollzeit oder
Teilzeit arbeiten möchtest – wir
freuen uns auf deine Bewerbung.

Für unsere orthopädisch
orientierte Physiotherapie-Praxis
suchen wir zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine Verstärkung unseres
engagierten Teams in Voll-/Teilzeit
in Festanstellung.

Was wir bieten:

- Angenehme
Patiententerminierung im
30-Minuten-Takt
- Acht großzügige und ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG-ZNS KGN

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
KG-ZNS KGN
Es gibt 3 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ann1
21.09.2015 10:56
Hallo Zusammen,

ich bin gerade etwas sprachlos, wir bekommen gerade eine Absetzung von der DAK. Auf dem Rezept steht vorne KG-ZNS, der Therapeut hat wie immer hinten KGN als Maßnahme hingeschrieben. Auf einmal bekommen wir dies nicht mehr erstattet, da es jetzt KG ZNS heißen muß. KGN ist die normale Krankengymnastik , so die Auskunft von der DAK. Wann habe ich da etwas nicht mitbekommen?
1

Gefällt mir

Hallo Zusammen, ich bin gerade etwas sprachlos, wir bekommen gerade eine Absetzung von der DAK. Auf dem Rezept steht vorne KG-ZNS, der Therapeut hat wie immer hinten KGN als Maßnahme hingeschrieben. Auf einmal bekommen wir dies nicht mehr erstattet, da es jetzt KG ZNS heißen muß. KGN ist die normale Krankengymnastik , so die Auskunft von der DAK. Wann habe ich da etwas nicht mitbekommen?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Ann1 schrieb:

Hallo Zusammen,

ich bin gerade etwas sprachlos, wir bekommen gerade eine Absetzung von der DAK. Auf dem Rezept steht vorne KG-ZNS, der Therapeut hat wie immer hinten KGN als Maßnahme hingeschrieben. Auf einmal bekommen wir dies nicht mehr erstattet, da es jetzt KG ZNS heißen muß. KGN ist die normale Krankengymnastik , so die Auskunft von der DAK. Wann habe ich da etwas nicht mitbekommen?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
21.09.2015 11:01
KGN war noch nie eine Maßnahme der Leistungsbeschreibungen des VdEK, es muss KG ZNS oder die Therapieform PNF/Bobath/Vojta eingetragen werden. Trotzdem Widerspruch und das Rezept zur Korrektur zurückverlangen.
1

Gefällt mir

• ali
KGN war noch nie eine Maßnahme der Leistungsbeschreibungen des VdEK, es muss KG ZNS oder die Therapieform PNF/Bobath/Vojta eingetragen werden. Trotzdem Widerspruch und das Rezept zur Korrektur zurückverlangen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Tempelritter schrieb:

KGN war noch nie eine Maßnahme der Leistungsbeschreibungen des VdEK, es muss KG ZNS oder die Therapieform PNF/Bobath/Vojta eingetragen werden. Trotzdem Widerspruch und das Rezept zur Korrektur zurückverlangen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Break
21.09.2015 21:57
Die Leistungsposition 20501 heißt schon ewig "KG, auch auf neurophysiologischer Grundlage". Jede Verordnung die über KGNeuro lautet wird abgerechnet und bezahlt wie eine normale KG.
Bisher war es relativ egal was man auf der Rückseite der Verordnung eingetragen hat. Da gab es vor ein paar Monaten (?) aber eine Anweisung der Krankenkassen, das auf der Rückseite das Heilmittel korrekt eingetragen werden muss.
Wenn die Verordnung über KGZNS ausgestellt worden ist, muss auf der Rückseite auch bei jedem Behandlungstermin KGZNS eiingetragen werden
Wenn du KGNeuro einträgst, stimmt das behandelte Heilmittel nicht mit dem verordneten überein. Davon abgesehen sind das zwei verschiedene Leistungspositionen. 20501 KGNeuro und 20710/20711/20712 KGZNS nach.....
Also bei KGZNS auch immer KGZNS eintragen.
1

Gefällt mir

Die Leistungsposition 20501 heißt schon ewig "KG, auch auf neurophysiologischer Grundlage". Jede Verordnung die über KGNeuro lautet wird abgerechnet und bezahlt wie eine normale KG. Bisher war es relativ egal was man auf der Rückseite der Verordnung eingetragen hat. Da gab es vor ein paar Monaten (?) aber eine Anweisung der Krankenkassen, das auf der Rückseite das Heilmittel korrekt eingetragen werden muss. Wenn die Verordnung über KGZNS ausgestellt worden ist, muss auf der Rückseite auch bei jedem Behandlungstermin KGZNS eiingetragen werden Wenn du KGNeuro einträgst, stimmt das behandelte Heilmittel nicht mit dem verordneten überein. Davon abgesehen sind das zwei verschiedene Leistungspositionen. 20501 KGNeuro und 20710/20711/20712 KGZNS nach..... Also bei KGZNS auch immer KGZNS eintragen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Break schrieb:

Die Leistungsposition 20501 heißt schon ewig "KG, auch auf neurophysiologischer Grundlage". Jede Verordnung die über KGNeuro lautet wird abgerechnet und bezahlt wie eine normale KG.
Bisher war es relativ egal was man auf der Rückseite der Verordnung eingetragen hat. Da gab es vor ein paar Monaten (?) aber eine Anweisung der Krankenkassen, das auf der Rückseite das Heilmittel korrekt eingetragen werden muss.
Wenn die Verordnung über KGZNS ausgestellt worden ist, muss auf der Rückseite auch bei jedem Behandlungstermin KGZNS eiingetragen werden
Wenn du KGNeuro einträgst, stimmt das behandelte Heilmittel nicht mit dem verordneten überein. Davon abgesehen sind das zwei verschiedene Leistungspositionen. 20501 KGNeuro und 20710/20711/20712 KGZNS nach.....
Also bei KGZNS auch immer KGZNS eintragen.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG-ZNS KGN

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns