für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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wir haben eine VO mit KG-ZNS (als Doppelbehandlung - das steht in Klammern) bekommen und Einheiten 48. Doppelbehandlungen als Bobath? Gibt es doch gar nicht, oder? Und dann noch 48x? Hatte ich so noch nie. ICD G12.2. Das Rezept lieber neu ausstellen lassen? Irgendwie habe ich damit bedenken.
Viele Grüße
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Dann arbeitest du das Rezept ab 1. Termin 6 Monate ab. Du kannst auch nur 1x wöchtl. Therapie ansetzen.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer 48 gehen nur wenn die Frequenz 1-4 (!) x ist. Denn 4x12= 48.
Dann arbeitest du das Rezept ab 1. Termin 6 Monate ab. Du kannst auch nur 1x wöchtl. Therapie ansetzen.
neeeee
bei doppelbehandlung reicht 1-2 pro woche...
jedenfalls
G12.2 ist ein langfristiger heilmittelbedarf
kann somit "unendlich" verordnet werden.
bei 48 einheiten und minimum 2xWoche, ist die 12-wochen-frist der ärzte gewahrt und für uns alles korrekt ausgestellt
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Alex Moro schrieb:
@massu
neeeee
bei doppelbehandlung reicht 1-2 pro woche...
jedenfalls
G12.2 ist ein langfristiger heilmittelbedarf
kann somit "unendlich" verordnet werden.
bei 48 einheiten und minimum 2xWoche, ist die 12-wochen-frist der ärzte gewahrt und für uns alles korrekt ausgestellt
Die Anzahl wird durch die Frequenz bestimmt
48 bedeuten
12 Wochen x 4 die Woche = 48 Einzelbehandlungen
wenn Doppelt verordnet wird, dann sind es weiterhin 48 (Einzel) die aber 2 auf 1 Termin gemacht werden. Also 24 Termine (Doppel) , die 1-4x die Woche behandelt werden dürfen.
48 als Menge kann NUR verordnet werden, wenn die Frequenz 1-4x ist! Steht da 1-3 als Frequenz, dann ist dieses Rezept ungültig.
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massu schrieb:
@Alex Moro neeee… Stimmt nicht!!
Die Anzahl wird durch die Frequenz bestimmt
48 bedeuten
12 Wochen x 4 die Woche = 48 Einzelbehandlungen
wenn Doppelt verordnet wird, dann sind es weiterhin 48 (Einzel) die aber 2 auf 1 Termin gemacht werden. Also 24 Termine (Doppel) , die 1-4x die Woche behandelt werden dürfen.
48 als Menge kann NUR verordnet werden, wenn die Frequenz 1-4x ist! Steht da 1-3 als Frequenz, dann ist dieses Rezept ungültig.
@Alex Moro Ich glaube, du solltest den entsprechenden Passus in der HMR bzw. im BRV nochmals richtig lesen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Du hast absolut recht.
@Alex Moro Ich glaube, du solltest den entsprechenden Passus in der HMR bzw. im BRV nochmals richtig lesen.
mach ich :P
bin mal wieder der fehlenden logik nachgegangen, dass die 12 wochen frist gewahrt werden sollte. wenn ausschließlich die frequenz darüber entscheidet, dann meinetwegen...
hatte aber auch noch nie größere VOs als die 36er gesehen.
ebenso habe ich mit vielen ärzten schon durchkommuniziert, dass uns die 24er am liebsten sind, weil mittelding zw. nicht ständig neu bestellen müssen und nicht zu lange auf abrechnung warten :)
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
mach ich :P
bin mal wieder der fehlenden logik nachgegangen, dass die 12 wochen frist gewahrt werden sollte. wenn ausschließlich die frequenz darüber entscheidet, dann meinetwegen...
hatte aber auch noch nie größere VOs als die 36er gesehen.
ebenso habe ich mit vielen ärzten schon durchkommuniziert, dass uns die 24er am liebsten sind, weil mittelding zw. nicht ständig neu bestellen müssen und nicht zu lange auf abrechnung warten :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wir haben eine VO mit KG-ZNS (als Doppelbehandlung - das steht in Klammern) bekommen und Einheiten 48. Doppelbehandlungen als Bobath? Gibt es doch gar nicht, oder? Und dann noch 48x? Hatte ich so noch nie. ICD G12.2. Das Rezept lieber neu ausstellen lassen? Irgendwie habe ich damit bedenken.
Viele Grüße
ich hab ganz viele Rezepte mit KG ZNS als Doppelbehandlung bei schwer betroffenen Patienten. 48 Einheiten sind dann 24 Doppelbehandlung. Ist doch toll, wenn man Zeit für den Patienten hat 😀
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und da kann ich dann auch hinten nur ein Datum und KG-Zns Doppelbehandlung in eine Zeile schreiben, das wäre ok?
Lg
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UlnaR schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ja genau, da steht dann KG ZNS Bobath, Doppelbehandlung.
Lg
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michaela872 schrieb:
das ist auch mein Gedanke, wenn ich solche Vos ausstelle, allerdings auch anstrengend...der Pat muss es auch schaffen...ich stelle sie gerne aus...und bitte den Pat mit dem Therapeuten Rücksprache zu halten
Viele Grüße aus Hessen, Jens
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Jens01 schrieb:
Hallo Freunde, ich hatte so eine Verordnung auch schon. Habe einfach nur die maximale Anzahl an Behandlungen genutzt um in der 3 Monatsfrist zu bleiben, abhängig von der Frequenz die verordntet ist. Habe dann das Rezept quasi abgebrochen und als Begründung geschrieben maximale Anzahl der Menge wurde erreicht. Eine weitere Möglichkeit wäre die Frequenz mit Rücksprache zum Arzt zu ändern, sofern du oder der Patient in Lage sind die höhere Frequenz zu realisieren.
Viele Grüße aus Hessen, Jens
Bei größere Rezepte (>7) gilt die 6Monatsfrist ab 1. Termin
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massu schrieb:
@Jens01 3 Monatsfrist gibt es nur bei „kleinen“ 6er Rezepte.
Bei größere Rezepte (>7) gilt die 6Monatsfrist ab 1. Termin
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Jens01 schrieb:
Oh wusste ich gar nicht. Danke, Jens
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UlnaR schrieb:
Hallo,
ich hab ganz viele Rezepte mit KG ZNS als Doppelbehandlung bei schwer betroffenen Patienten. 48 Einheiten sind dann 24 Doppelbehandlung. Ist doch toll, wenn man Zeit für den Patienten hat 😀
LG
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