Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
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Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Kinder)- nein
Vergütung durch die Gesetzlichen Krankenkassen- nein
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Behandeln, wenn Du glaubst, dass Du dem Kind gerecht wirst-ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Kinder)- nein
Vergütung durch die Gesetzlichen Krankenkassen- nein
Viele Grüße
Monika
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Bille1960 schrieb:
Dankeblush
Position 20710 ist laut mir vorliegender Leistungsbeschreibung (Bayern) nur bei Erwachsenen abrechnungsfähig und nicht auch bei Kindern und Jugendlichen (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
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W. Stangner schrieb:
@mosaik "Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja"
Position 20710 ist laut mir vorliegender Leistungsbeschreibung (Bayern) nur bei Erwachsenen abrechnungsfähig und nicht auch bei Kindern und Jugendlichen (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
abrechnen kann man es, aber die GKVen vergüten nicht (s.o. letzte Zeile oben). Da Du das zur Abrechnung eingereicht hast, was Du als Qualifikation hast, hast Du auch keines Betrug begangen. Da es allerdings nicht das ist, was gefordert gewesen ist, wird es nicht bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@W. Stangner
abrechnen kann man es, aber die GKVen vergüten nicht (s.o. letzte Zeile oben). Da Du das zur Abrechnung eingereicht hast, was Du als Qualifikation hast, hast Du auch keines Betrug begangen. Da es allerdings nicht das ist, was gefordert gewesen ist, wird es nicht bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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Bille1960 schrieb:
Darf man Kinder mit KG ZNS behandeln, wenn man KG ZNS Bobath Fortbildung für Erwachsene hat ?
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