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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG- Verordnungen, die nicht auf der Liste stehen

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Neues Thema
KG- Verordnungen, die nicht auf der Liste stehen
Es gibt 14 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
27.01.2022 09:10
Hallo,

ich habe eine Frage zu KG- Verordnungen mit ICD- Codes, die nicht auf der Liste für BVB oder LHMB stehen, die aber seit längerem vom Arzt verordnet werden und auch immer von der Krankenkasse bezahlt wurden.

Ein Patient bekommt z.B. seit mehreren Jahren Verordnungen mit M51.1 sowie G55.1. Ein anderer hat den Code G40.1. Dann gibt es noch eine Patientin mit R26.8 plus G62.9. Zuletzt noch ein Patient nur mit R26.8. Keiner von ihnen hat einen Antrag auf Genehmigung gestellt.

Im Prinzip würde ich nur gerne erfahren, ob ich diese Verordnungen weiter annehmen kann ( Prüfpflicht) und ob die Krankenkassen rückwirkend das schon geflossene Geld von mir zurückfordern können.

Würde mich sehr über Hilfe von Euch freuen!
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Hallo, ich habe eine Frage zu KG- Verordnungen mit ICD- Codes, die nicht auf der Liste für BVB oder LHMB stehen, die aber seit längerem vom Arzt verordnet werden und auch immer von der Krankenkasse bezahlt wurden. Ein Patient bekommt z.B. seit mehreren Jahren Verordnungen mit M51.1 sowie G55.1. Ein anderer hat den Code G40.1. Dann gibt es noch eine Patientin mit R26.8 plus G62.9. Zuletzt noch ein Patient nur mit R26.8. Keiner von ihnen hat einen Antrag auf Genehmigung gestellt. Im Prinzip würde ich nur gerne erfahren, ob ich diese Verordnungen weiter annehmen kann ( Prüfpflicht) und ob die Krankenkassen rückwirkend das schon geflossene Geld von mir zurückfordern können. Würde mich sehr über Hilfe von Euch freuen!
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jonauti
27.01.2022 10:30
Hallo,
die Diagnose M51.1 ist nur in Kombination mit G55.1* ein BVB und somit auch mit mehr als 6 Einheiten abrechenbar.

G40.1 und R26.8 in Kombination mit G62.9 sind kein langfristiger oder besonderer Verordnungsbedarf.

Wenn bei letzteren mehr als 6 Einheiten verordnet wurden, wird die Krankenkasse ab dem 7. Termin schon abgerechnete Leistungen streichen.

Also, annehmen kann man diese Verordnungen, aber nur 6 Einheiten abrechnen.
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• Ahn
Hallo, die Diagnose M51.1 ist nur in Kombination mit G55.1* ein BVB und somit auch mit mehr als 6 Einheiten abrechenbar. G40.1 und R26.8 in Kombination mit G62.9 sind kein langfristiger oder besonderer Verordnungsbedarf. Wenn bei letzteren mehr als 6 Einheiten verordnet wurden, wird die Krankenkasse ab dem 7. Termin schon abgerechnete Leistungen streichen. Also, annehmen kann man diese Verordnungen, aber nur 6 Einheiten abrechnen.
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jonauti schrieb:

Hallo,
die Diagnose M51.1 ist nur in Kombination mit G55.1* ein BVB und somit auch mit mehr als 6 Einheiten abrechenbar.

G40.1 und R26.8 in Kombination mit G62.9 sind kein langfristiger oder besonderer Verordnungsbedarf.

Wenn bei letzteren mehr als 6 Einheiten verordnet wurden, wird die Krankenkasse ab dem 7. Termin schon abgerechnete Leistungen streichen.

Also, annehmen kann man diese Verordnungen, aber nur 6 Einheiten abrechnen.

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Lars van Ravenzwaaij
28.01.2022 16:18
@Anonymer Teilnehmer

Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.01.2022 09:10 Uhr:Hallo,

ich habe eine Frage zu KG- Verordnungen mit ICD- Codes, die nicht auf der Liste für BVB oder LHMB stehen, die aber seit längerem vom Arzt verordnet werden und auch immer von der Krankenkasse bezahlt wurden.

Ein Patient bekommt z.B. seit mehreren Jahren Verordnungen mit M51.1 sowie G55.1. Ein anderer hat den Code G40.1. Dann gibt es noch eine Patientin mit R26.8 plus G62.9. Zuletzt noch ein Patient nur mit R26.8. Keiner von ihnen hat einen Antrag auf Genehmigung gestellt.

Im Prinzip würde ich nur gerne erfahren, ob ich diese Verordnungen weiter annehmen kann ( Prüfpflicht) und ob die Krankenkassen rückwirkend das schon geflossene Geld von mir zurückfordern können.

Würde mich sehr über Hilfe von Euch freuen!

Kurze Frage: Bist du PI bzw. selbständig ?

Wenn ja, empfehle ich dir dringend am Wochenende die folgende Unterlagen einmal gründlich durchzulesen. Das dürfte alle deine Fragen als Grundlage deines Arbeitens ausführlich beantworten.

1) Link

2) Vereinbarungen mit Heilmittelerbringern - GKV-Spitzenverband - - > Reiter Physiotherapie
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] [zitat][b]Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.01.2022 09:10 Uhr:[/b]Hallo, ich habe eine Frage zu KG- Verordnungen mit ICD- Codes, die nicht auf der Liste für BVB oder LHMB stehen, die aber seit längerem vom Arzt verordnet werden und auch immer von der Krankenkasse bezahlt wurden. Ein Patient bekommt z.B. seit mehreren Jahren Verordnungen mit M51.1 sowie G55.1. Ein anderer hat den Code G40.1. Dann gibt es noch eine Patientin mit R26.8 plus G62.9. Zuletzt noch ein Patient nur mit R26.8. Keiner von ihnen hat einen Antrag auf Genehmigung gestellt. Im Prinzip würde ich nur gerne erfahren, ob ich diese Verordnungen weiter annehmen kann ( Prüfpflicht) und ob die Krankenkassen rückwirkend das schon geflossene Geld von mir zurückfordern können. Würde mich sehr über Hilfe von Euch freuen![/zitat] Kurze Frage: Bist du PI bzw. selbständig ? Wenn ja, empfehle ich dir dringend am Wochenende die folgende Unterlagen einmal gründlich durchzulesen. Das dürfte alle deine Fragen als Grundlage deines Arbeitens ausführlich beantworten. 1) https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Richtlinie_Katalog_Diagnoselisten_Jul2021.pdf 2) https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/vereinbarungen_mit_heilmittelerbringern/vereinbarungen_mit_heilmittelerbringern.jsp - - > Reiter Physiotherapie
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer

Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.01.2022 09:10 Uhr:Hallo,

ich habe eine Frage zu KG- Verordnungen mit ICD- Codes, die nicht auf der Liste für BVB oder LHMB stehen, die aber seit längerem vom Arzt verordnet werden und auch immer von der Krankenkasse bezahlt wurden.

Ein Patient bekommt z.B. seit mehreren Jahren Verordnungen mit M51.1 sowie G55.1. Ein anderer hat den Code G40.1. Dann gibt es noch eine Patientin mit R26.8 plus G62.9. Zuletzt noch ein Patient nur mit R26.8. Keiner von ihnen hat einen Antrag auf Genehmigung gestellt.

Im Prinzip würde ich nur gerne erfahren, ob ich diese Verordnungen weiter annehmen kann ( Prüfpflicht) und ob die Krankenkassen rückwirkend das schon geflossene Geld von mir zurückfordern können.

Würde mich sehr über Hilfe von Euch freuen!

Kurze Frage: Bist du PI bzw. selbständig ?

Wenn ja, empfehle ich dir dringend am Wochenende die folgende Unterlagen einmal gründlich durchzulesen. Das dürfte alle deine Fragen als Grundlage deines Arbeitens ausführlich beantworten.

1) Link

2) Vereinbarungen mit Heilmittelerbringern - GKV-Spitzenverband - - > Reiter Physiotherapie

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ich habe eine Frage zu KG- Verordnungen mit ICD- Codes, die nicht auf der Liste für BVB oder LHMB stehen, die aber seit längerem vom Arzt verordnet werden und auch immer von der Krankenkasse bezahlt wurden.

Ein Patient bekommt z.B. seit mehreren Jahren Verordnungen mit M51.1 sowie G55.1. Ein anderer hat den Code G40.1. Dann gibt es noch eine Patientin mit R26.8 plus G62.9. Zuletzt noch ein Patient nur mit R26.8. Keiner von ihnen hat einen Antrag auf Genehmigung gestellt.

Im Prinzip würde ich nur gerne erfahren, ob ich diese Verordnungen weiter annehmen kann ( Prüfpflicht) und ob die Krankenkassen rückwirkend das schon geflossene Geld von mir zurückfordern können.

Würde mich sehr über Hilfe von Euch freuen!

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Anonymer Teilnehmer
27.01.2022 12:19
Vielen Dank schon mal für Deine Hilfe.

Die Krankenkassen bezahlen bereits seit längerem die genannten Verordnungen. Muss ich nun mit Rückforderungen rechnen?
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Vielen Dank schon mal für Deine Hilfe. Die Krankenkassen bezahlen bereits seit längerem die genannten Verordnungen. Muss ich nun mit Rückforderungen rechnen?
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Jeverland
27.01.2022 13:13
Wenn das immer normale 6er VO sind, dann hast du kein Problem.
Maximal der Arzt bekommt Stress.
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Wenn das immer normale 6er VO sind, dann hast du kein Problem. Maximal der Arzt bekommt Stress.
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Jeverland schrieb:

Wenn das immer normale 6er VO sind, dann hast du kein Problem.
Maximal der Arzt bekommt Stress.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank schon mal für Deine Hilfe.

Die Krankenkassen bezahlen bereits seit längerem die genannten Verordnungen. Muss ich nun mit Rückforderungen rechnen?

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Anonymer Teilnehmer
27.01.2022 13:29
Nein, es sind ZN- Verordnungen mit jeweils 10 Einheiten.
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Nein, es sind ZN- Verordnungen mit jeweils 10 Einheiten.
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Jeverland
27.01.2022 16:16
Da gilt halt das gleiche. Ohne BVB oder LHMB halt max 10er VO.
Wenn dann die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird - also ab der 4. VO - ist es nicht dein Problem. Sondern der Arzt muss wissen was er tut.
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Da gilt halt das gleiche. Ohne BVB oder LHMB halt max 10er VO. Wenn dann die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird - also ab der 4. VO - ist es nicht dein Problem. Sondern der Arzt muss wissen was er tut.
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Jeverland schrieb:

Da gilt halt das gleiche. Ohne BVB oder LHMB halt max 10er VO.
Wenn dann die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird - also ab der 4. VO - ist es nicht dein Problem. Sondern der Arzt muss wissen was er tut.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Nein, es sind ZN- Verordnungen mit jeweils 10 Einheiten.

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Anonymer Teilnehmer
28.01.2022 09:52
Ok, dann wird die Krankenkasse also weiterhin bezahlen und ich werde nicht z.B. Jahre später zurückerstatten müssen. Dachte nämlich, dass dies durch unsere Prüfpflicht evtl. so sein könnte.
Mit anderen Worten, dass ich solche Verordnungen gar nicht annehmen dürfte.
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Ok, dann wird die Krankenkasse also weiterhin bezahlen und ich werde nicht z.B. Jahre später zurückerstatten müssen. Dachte nämlich, dass dies durch unsere Prüfpflicht evtl. so sein könnte. Mit anderen Worten, dass ich solche Verordnungen gar nicht annehmen dürfte.
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Lars van Ravenzwaaij
28.01.2022 11:23
Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.01.2022 09:52 Uhr:Ok, dann wird die Krankenkasse also weiterhin bezahlen und ich werde nicht z.B. Jahre später zurückerstatten müssen. Dachte nämlich, dass dies durch unsere Prüfpflicht evtl. so sein könnte.
Mit anderen Worten, dass ich solche Verordnungen gar nicht annehmen dürfte.
Solange du nicht mehr als 10 Behandlungen pro VO (Höchstmenge lt. HMK) abrechnest.

Ansonsten wundert es mich, dass über 1 Jahr nach in Kraft treten der neuen HMR immer noch solche Fragen auftauchen. 🤔
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[zitat][b]Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.01.2022 09:52 Uhr:[/b]Ok, dann wird die Krankenkasse also weiterhin bezahlen und ich werde nicht z.B. Jahre später zurückerstatten müssen. Dachte nämlich, dass dies durch unsere Prüfpflicht evtl. so sein könnte. Mit anderen Worten, dass ich solche Verordnungen gar nicht annehmen dürfte.[/zitat]Solange du nicht mehr als 10 Behandlungen pro VO (Höchstmenge lt. HMK) abrechnest. Ansonsten wundert es mich, dass über 1 Jahr nach in Kraft treten der neuen HMR immer noch solche Fragen auftauchen. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.01.2022 09:52 Uhr:Ok, dann wird die Krankenkasse also weiterhin bezahlen und ich werde nicht z.B. Jahre später zurückerstatten müssen. Dachte nämlich, dass dies durch unsere Prüfpflicht evtl. so sein könnte.
Mit anderen Worten, dass ich solche Verordnungen gar nicht annehmen dürfte.
Solange du nicht mehr als 10 Behandlungen pro VO (Höchstmenge lt. HMK) abrechnest.

Ansonsten wundert es mich, dass über 1 Jahr nach in Kraft treten der neuen HMR immer noch solche Fragen auftauchen. 🤔

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jonauti
28.01.2022 12:14
@Lars van Ravenzwaaij den Zusatz der Verwunderung hätte man sich sparen können
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] den Zusatz der Verwunderung hätte man sich sparen können
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jonauti schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij den Zusatz der Verwunderung hätte man sich sparen können

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Lars van Ravenzwaaij
28.01.2022 13:16
@jonauti
jonauti schrieb am 28.01.2022 12:14 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij den Zusatz der Verwunderung hätte man sich sparen können
Hätte man. Habe ich aber nicht, weil ich mir manchmal so ein kleiner Seitenhieb nicht verkneifen kann. 😂
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• Jeverland
[mention]jonauti[/mention] [zitat][b]jonauti schrieb am 28.01.2022 12:14 Uhr:[/b][mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] den Zusatz der Verwunderung hätte man sich sparen können[/zitat]Hätte man. Habe ich aber nicht, weil ich mir manchmal so ein kleiner Seitenhieb nicht verkneifen kann. 😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@jonauti
jonauti schrieb am 28.01.2022 12:14 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij den Zusatz der Verwunderung hätte man sich sparen können
Hätte man. Habe ich aber nicht, weil ich mir manchmal so ein kleiner Seitenhieb nicht verkneifen kann. 😂

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok, dann wird die Krankenkasse also weiterhin bezahlen und ich werde nicht z.B. Jahre später zurückerstatten müssen. Dachte nämlich, dass dies durch unsere Prüfpflicht evtl. so sein könnte.
Mit anderen Worten, dass ich solche Verordnungen gar nicht annehmen dürfte.

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Anonymer Teilnehmer
28.01.2022 13:20
D.h. nach 30 Behandlungen ( bei diesen ICDs) geht es auf Kosten des Arztes?
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D.h. nach 30 Behandlungen ( bei diesen ICDs) geht es auf Kosten des Arztes?
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Lars van Ravenzwaaij
28.01.2022 13:40
Erst mal geht grundsätzlich nix auf Kosten des Arztes, sondern auf Kosten der Krankenkasse. 🙈

Du meinst das mögliche Regressrisiko? Das ist völlig davon abhängig, wie gut der Arzt die Notwendigkeit in seine Dokumentation begründet. M.a.W., nach der neuen HMR ist das sein Problem, nicht deines.
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• JürgenK
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Erst mal geht grundsätzlich nix auf Kosten des Arztes, sondern auf Kosten der Krankenkasse. 🙈 Du meinst das mögliche Regressrisiko? Das ist völlig davon abhängig, wie gut der Arzt die Notwendigkeit in seine Dokumentation begründet. M.a.W., nach der neuen HMR ist das sein Problem, nicht deines.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Erst mal geht grundsätzlich nix auf Kosten des Arztes, sondern auf Kosten der Krankenkasse. 🙈

Du meinst das mögliche Regressrisiko? Das ist völlig davon abhängig, wie gut der Arzt die Notwendigkeit in seine Dokumentation begründet. M.a.W., nach der neuen HMR ist das sein Problem, nicht deines.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

D.h. nach 30 Behandlungen ( bei diesen ICDs) geht es auf Kosten des Arztes?

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Anonymer Teilnehmer
28.01.2022 22:20
Vielen Dank für Eure Antworten, hat mir geholfen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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