Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
wird eurer Erfahrung nach eine KG Verordnung von einem HP von der PKV erstattet? Und wie sieht es mit der Beihilfe (Baden-Württemberg) aus?
Vielen Dank für ein kurzes Feedback!
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KatrinSch schrieb:
Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,
wird eurer Erfahrung nach eine KG Verordnung von einem HP von der PKV erstattet? Und wie sieht es mit der Beihilfe (Baden-Württemberg) aus?
Vielen Dank für ein kurzes Feedback!
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. das ist doch die Sache des Patienten, Du rechnest doch nicht mit der Kasse oder Beihilfe ab. Oder bist Du PT und gleichzeitig Versicherungsberater?
mfg hgb :sunglasses:
Fragen Sie Ihren Makler oder Vertreter bzw. den Beihilfesachbearbeiter. Die machen das Hauptberuflich...
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ali schrieb:
In der Regel bei Tarifen incl. HP Leistungen kein Problem. Was die Beihilfe dazu sagt ist aber ebenso Hausaufgabe des Patienten, wenn er was erstattet bekommen will.
Fragen Sie Ihren Makler oder Vertreter bzw. den Beihilfesachbearbeiter. Die machen das Hauptberuflich...
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Bei einem wird es bezahlt, beim nächsten nicht.
Es interessiert auch nicht in welcher Versicherung der patient ist, sondern, welche Versicherungsmodule er abgeschlossen hat.
Beihilfe NRW zahlt die HP Rechnung, aber nicht die Physio vom HPler, sie besteht auf ärztlicher VO.
Aber wir haben Beihilfe Patienten, die habe dies zusätzlich abgesichert und bekommen ihre Physio vom Hpler erstattet.
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Shia schrieb:
Da gibt es ganz viele unterschiedliche Versichungsmodule.
Bei einem wird es bezahlt, beim nächsten nicht.
Es interessiert auch nicht in welcher Versicherung der patient ist, sondern, welche Versicherungsmodule er abgeschlossen hat.
Beihilfe NRW zahlt die HP Rechnung, aber nicht die Physio vom HPler, sie besteht auf ärztlicher VO.
Aber wir haben Beihilfe Patienten, die habe dies zusätzlich abgesichert und bekommen ihre Physio vom Hpler erstattet.
Bin inzwischen selbst HP und stelle als HP(andere Adresse) Rp. für PP aus, gab noch nie Probleme.
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Alfred Kramer schrieb:
Iich habe schon früher Patienten bekommen mit Privatrezept von einem HP-Chiropraktiker und die hatten , selbst bei Beihilfe, keine Probleme, höchstens, daß manchmal nur Beihilfe erstattet wurde.
Bin inzwischen selbst HP und stelle als HP(andere Adresse) Rp. für PP aus, gab noch nie Probleme.
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Shakespeare schrieb:
Nein, in fast allen Fällen sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass solche Verordnungen nur erstattet werden wenn diese durch einen Arzt ausgestellt wurden. Bei Heilpraktikern müssen diese auch vom HP durchgeführt werden und entsprechend als Heilpraktiker Leistung berechnet werden, dann braucht man kein "Rezept". Ansonsten siehe Beiträge von @hgb und @ali.
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Zoe.H schrieb:
Barmenia erstattet zb von Heilpraktiker verordnete KG, die ein Physio macht.
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