physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Kreis Mettmann / Düsseldorf

Wir suchen zur Vergrößerung
unseres Teams und für die
Betreuung unserer erwachsenen und
jugendlichen Patienten im
orthopädisch-neurologischen
Bereich eine/n neue/n Kollegen/in,
die Lust haben sich selbst mit
ihren Ideen einzubringen und
Verantwortung zu übernehmen.

Wir sind eine große Praxis in
Alt-Erkrath am Rande von
Düsseldorf und bieten für die
Patienten folgende Leistungen an:
Manuelle Therapie, Bobath für
Kinder und Erwachsene, PNF, Vojta,
Mukoviszidose-Behandlung,
Skoliosethe...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG PNF

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
KG PNF
Es gibt 8 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
nixphysio
27.03.2014 17:39
hallo alle zusammen,

auf einer Verordnung steht als Heilmittel "Krankengymnastik PNF" ohne ZNS aber bei Indikationsschlüssel ZN2c bei Diagnose: MS.
Das Abrechnungszentrum will nur KG zahlen da "ZNS" fehlt!

ZU RECHT?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Danke
1

Gefällt mir

hallo alle zusammen, auf einer Verordnung steht als Heilmittel "Krankengymnastik PNF" ohne ZNS aber bei Indikationsschlüssel ZN2c bei Diagnose: MS. Das Abrechnungszentrum will nur KG zahlen da "ZNS" fehlt! ZU RECHT? Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen. Danke
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

nixphysio schrieb:

hallo alle zusammen,

auf einer Verordnung steht als Heilmittel "Krankengymnastik PNF" ohne ZNS aber bei Indikationsschlüssel ZN2c bei Diagnose: MS.
Das Abrechnungszentrum will nur KG zahlen da "ZNS" fehlt!

ZU RECHT?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Danke

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
StefanP
27.03.2014 17:42
Ja, zu Recht.
damit PNF abgerechnet werden kann, muss "KG-ZNS (PNF)" oder schlicht "KG-ZNS" verordnet werden.
Es gibt kein Heilmittel, welches "Krankengymnastik PNF" heisst. Ein solches kann nur als normale "KG" abgerechnet werden.
1

Gefällt mir

Ja, zu Recht. damit PNF abgerechnet werden kann, muss "KG-ZNS (PNF)" oder schlicht "KG-ZNS" verordnet werden. Es gibt kein Heilmittel, welches "Krankengymnastik PNF" heisst. Ein solches kann nur als normale "KG" abgerechnet werden.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
nixphysio
27.03.2014 17:47
Ja aber wenn KG nach Bobath oder Vojat steht dann ist es doch auch klar.
Mittlerweile habe ich die Info bekommen, dass es in Ordnung geht wenn die Verordnung so ausgestellt ist da die Angabe PNF steht.

Grundsätzlich heißt es da im Heilmittelkatalog steht KG-ZNS muss dies auch auf der Verordnung sein?
Der verordnete Arzt weigert sich nämlich dies zu ändern!
1

Gefällt mir

Ja aber wenn KG nach Bobath oder Vojat steht dann ist es doch auch klar. Mittlerweile habe ich die Info bekommen, dass es in Ordnung geht wenn die Verordnung so ausgestellt ist da die Angabe PNF steht. Grundsätzlich heißt es da im Heilmittelkatalog steht KG-ZNS muss dies auch auf der Verordnung sein? Der verordnete Arzt weigert sich nämlich dies zu ändern!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



nixphysio schrieb:

Ja aber wenn KG nach Bobath oder Vojat steht dann ist es doch auch klar.
Mittlerweile habe ich die Info bekommen, dass es in Ordnung geht wenn die Verordnung so ausgestellt ist da die Angabe PNF steht.

Grundsätzlich heißt es da im Heilmittelkatalog steht KG-ZNS muss dies auch auf der Verordnung sein?
Der verordnete Arzt weigert sich nämlich dies zu ändern!

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
27.03.2014 17:56
lt. RV ist die Vo. OK!
Widersprechen, ggf. klagen!
VdEK RV
Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung

Da steht nichts von KG-ZNS!
2

Gefällt mir

• ali
• Ronald Fleck
lt. RV ist die Vo. OK! Widersprechen, ggf. klagen! VdEK RV Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung Da steht nichts von KG-ZNS!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

lt. RV ist die Vo. OK!
Widersprechen, ggf. klagen!
VdEK RV
Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung

Da steht nichts von KG-ZNS!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ronald Fleck
27.03.2014 20:04
Hatte bisher auch noch nie Absetzungen bei KG PNF.

1

Gefällt mir

Hatte bisher auch noch nie Absetzungen bei KG PNF.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ronald Fleck schrieb:

Hatte bisher auch noch nie Absetzungen bei KG PNF.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
StefanP
27.03.2014 20:28
http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-0710.htm

hm... hier steht "X0712 KG-ZNS nach PNF" VdEK RV.



[bearbeitet am 28.03.14 12:24]
1

Gefällt mir

http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-0710.htm hm... hier steht "X0712 KG-ZNS nach PNF" VdEK RV. [bearbeitet am 28.03.14 12:24]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



StefanP schrieb:

http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-0710.htm

hm... hier steht "X0712 KG-ZNS nach PNF" VdEK RV.



[bearbeitet am 28.03.14 12:24]

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

StefanP schrieb:

Ja, zu Recht.
damit PNF abgerechnet werden kann, muss "KG-ZNS (PNF)" oder schlicht "KG-ZNS" verordnet werden.
Es gibt kein Heilmittel, welches "Krankengymnastik PNF" heisst. Ein solches kann nur als normale "KG" abgerechnet werden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Kitane
27.03.2014 20:21
Kann ich ein kG. ZNS Rezept splitten sprich erst Bobath und dann bei einer anderen Kollegin Pnf. .durch Urlaub bedingt ?
1

Gefällt mir

Kann ich ein kG. ZNS Rezept splitten sprich erst Bobath und dann bei einer anderen Kollegin Pnf. .durch Urlaub bedingt ?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Illdisposed
29.03.2014 13:08
Wenn nur KG-ZNS drauf steht geht das, du musst dann aber hinten auf der VO aufführen, was gemacht wurde.
1

Gefällt mir

Wenn nur KG-ZNS drauf steht geht das, du musst dann aber hinten auf der VO aufführen, was gemacht wurde.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Illdisposed schrieb:

Wenn nur KG-ZNS drauf steht geht das, du musst dann aber hinten auf der VO aufführen, was gemacht wurde.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Kitane schrieb:

Kann ich ein kG. ZNS Rezept splitten sprich erst Bobath und dann bei einer anderen Kollegin Pnf. .durch Urlaub bedingt ?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG PNF

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns