auf einer Verordnung steht als Heilmittel "Krankengymnastik PNF" ohne ZNS aber bei Indikationsschlüssel ZN2c bei Diagnose: MS.
Das Abrechnungszentrum will nur KG zahlen da "ZNS" fehlt!
ZU RECHT?
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hallo alle zusammen,
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nixphysio schrieb:
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Ja, zu Recht.
damit PNF abgerechnet werden kann, muss "KG-ZNS (PNF)" oder schlicht "KG-ZNS" verordnet werden.
Es gibt kein Heilmittel, welches "Krankengymnastik PNF" heisst. Ein solches kann nur als normale "KG" abgerechnet werden.
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Ja, zu Recht.
damit PNF abgerechnet werden kann, muss "KG-ZNS (PNF)" oder schlicht "KG-ZNS" verordnet werden.
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Ja aber wenn KG nach Bobath oder Vojat steht dann ist es doch auch klar.
Mittlerweile habe ich die Info bekommen, dass es in Ordnung geht wenn die Verordnung so ausgestellt ist da die Angabe PNF steht.
Grundsätzlich heißt es da im Heilmittelkatalog steht KG-ZNS muss dies auch auf der Verordnung sein?
Der verordnete Arzt weigert sich nämlich dies zu ändern!
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Ja aber wenn KG nach Bobath oder Vojat steht dann ist es doch auch klar.
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Grundsätzlich heißt es da im Heilmittelkatalog steht KG-ZNS muss dies auch auf der Verordnung sein?
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nixphysio schrieb:
Ja aber wenn KG nach Bobath oder Vojat steht dann ist es doch auch klar.
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lt. RV ist die Vo. OK!
Widersprechen, ggf. klagen!
VdEK RV
Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung
Da steht nichts von KG-ZNS!
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• ali
• Ronald Fleck
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morpheus-06 schrieb:
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damit PNF abgerechnet werden kann, muss "KG-ZNS (PNF)" oder schlicht "KG-ZNS" verordnet werden.
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nixphysio schrieb:
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damit PNF abgerechnet werden kann, muss "KG-ZNS (PNF)" oder schlicht "KG-ZNS" verordnet werden.
Es gibt kein Heilmittel, welches "Krankengymnastik PNF" heisst. Ein solches kann nur als normale "KG" abgerechnet werden.
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Mittlerweile habe ich die Info bekommen, dass es in Ordnung geht wenn die Verordnung so ausgestellt ist da die Angabe PNF steht.
Grundsätzlich heißt es da im Heilmittelkatalog steht KG-ZNS muss dies auch auf der Verordnung sein?
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nixphysio schrieb:
Ja aber wenn KG nach Bobath oder Vojat steht dann ist es doch auch klar.
Mittlerweile habe ich die Info bekommen, dass es in Ordnung geht wenn die Verordnung so ausgestellt ist da die Angabe PNF steht.
Grundsätzlich heißt es da im Heilmittelkatalog steht KG-ZNS muss dies auch auf der Verordnung sein?
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morpheus-06 schrieb:
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Ronald Fleck schrieb:
Hatte bisher auch noch nie Absetzungen bei KG PNF.
hm... hier steht "X0712 KG-ZNS nach PNF" VdEK RV.
[bearbeitet am 28.03.14 12:24]
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StefanP schrieb:
http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-0710.htm
hm... hier steht "X0712 KG-ZNS nach PNF" VdEK RV.
[bearbeitet am 28.03.14 12:24]
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StefanP schrieb:
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damit PNF abgerechnet werden kann, muss "KG-ZNS (PNF)" oder schlicht "KG-ZNS" verordnet werden.
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Illdisposed schrieb:
Wenn nur KG-ZNS drauf steht geht das, du musst dann aber hinten auf der VO aufführen, was gemacht wurde.
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Kitane schrieb:
Kann ich ein kG. ZNS Rezept splitten sprich erst Bobath und dann bei einer anderen Kollegin Pnf. .durch Urlaub bedingt ?
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