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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG-Muko

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Neues Thema
KG-Muko
Es gibt 11 Beiträge
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Klonkrieger
18.05.2021 15:24
In aller Kürze: Ist KG-Muko eine Zertifikatsposition oder läuft das unter KG?
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In aller Kürze: Ist KG-Muko eine Zertifikatsposition oder läuft das unter KG?
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Klonkrieger schrieb:

In aller Kürze: Ist KG-Muko eine Zertifikatsposition oder läuft das unter KG?

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Papa Alpaka
18.05.2021 15:44
Soll mancherorts wohl eine Zertifikatsposition sein; in der breiten Fläche aber von jedem Physiotherapeuten leistbar.
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Soll mancherorts wohl eine Zertifikatsposition sein; in der breiten Fläche aber von jedem Physiotherapeuten leistbar.
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Papa Alpaka schrieb:

Soll mancherorts wohl eine Zertifikatsposition sein; in der breiten Fläche aber von jedem Physiotherapeuten leistbar.

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Evemarie Kaiser
18.05.2021 16:16
Ich kenne das unter der Positionsnummer 20702 KG AT bei Muco,
Behandlungsdauer 60 Minuten Tarif € 64,30

aber keine Zertifikatsposition.


Gruß Evi
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Ich kenne das unter der Positionsnummer 20702 KG AT bei Muco, Behandlungsdauer 60 Minuten Tarif € 64,30 aber keine Zertifikatsposition. Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:

Ich kenne das unter der Positionsnummer 20702 KG AT bei Muco,
Behandlungsdauer 60 Minuten Tarif € 64,30

aber keine Zertifikatsposition.


Gruß Evi

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kroetzi
18.05.2021 18:04
Ich glaub in Bayern ist es mit Zertifikat. Steht das nicht im Rahmenvertrag drin?
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Ich glaub in Bayern ist es mit Zertifikat. Steht das nicht im Rahmenvertrag drin?
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kroetzi schrieb:

Ich glaub in Bayern ist es mit Zertifikat. Steht das nicht im Rahmenvertrag drin?

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ALTAVIT
18.05.2021 21:15
In Bayern laut altem Rahmenvertrag Zertifikatsposition. Durch die neue HMR eigentlich nicht mehr, aber die AOK vertritt den Standpunkt, dass die neue HMR ja noch gar nicht gilt, da wir keine neuen Rahmenverträge haben...
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In Bayern laut altem Rahmenvertrag Zertifikatsposition. Durch die neue HMR eigentlich nicht mehr, aber die AOK vertritt den Standpunkt, dass die neue HMR ja noch gar nicht gilt, da wir keine neuen Rahmenverträge haben...
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JürgenK
19.05.2021 13:16
ja dadurch hat sie in diesem Fall auch recht
MfG
JürgenK ;)
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ja dadurch hat sie in diesem Fall auch recht MfG JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

ja dadurch hat sie in diesem Fall auch recht
MfG
JürgenK ;)

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ALTAVIT schrieb:

In Bayern laut altem Rahmenvertrag Zertifikatsposition. Durch die neue HMR eigentlich nicht mehr, aber die AOK vertritt den Standpunkt, dass die neue HMR ja noch gar nicht gilt, da wir keine neuen Rahmenverträge haben...

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Klonkrieger
19.05.2021 17:15
Hm. Irgendwie komme ich hier nicht weiter. Ich hätte gerne eine klare Idee ob ich den Posten 20702 KG-Muko mit , oder eben nur ohne Zertifikat in Bayern einreichen kann...?
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Hm. Irgendwie komme ich hier nicht weiter. Ich hätte gerne eine klare Idee ob ich den Posten 20702 KG-Muko mit , oder eben nur ohne Zertifikat in Bayern einreichen kann...?
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Nora Weber
19.05.2021 20:18
Im bayerischen Rahmenvertrag gibt es den Verweis auf bestimmt Zertifikatspositionen bzw. -notwendigkeiten im § 11 Abs. 1, wonach die "Gemeinsamen Rahmenempfehlungen oder [die] Regelungen der Vergütungsvereinbarung" für bestimmte Behandlungen gelten.

In den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen (Anlage 1a Seite 17), die ja bundesweit gelten, wird für die KG-Mucoviscidose (X0702) - anders als bei den üblichen anderen Zertifikatspositionen - kein "Weiterbildungsnachweis" gefordert.

Aber in der bayerischen Ausgabe der Vergütungsvereinbarung (Preisliste) wird für die genannte Positionsnummer auf den Anhang verwiesen, wo festgelegt wird:
"KG zur Behandlung von Mucoviscidose X 0702 (W1): Voraussetzung für die Berechnung dieser Leistung ist neben einer entsprechenden vertragsärztlichen Verordnung der Nachweis über einen abgeschlossenen und anerkannten Fortbildungslehrgang für die Mucoviscidosebehandlung von mind. 30 Std."

Gruß
Nora
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Im bayerischen Rahmenvertrag gibt es den Verweis auf bestimmt Zertifikatspositionen bzw. -notwendigkeiten im § 11 Abs. 1, wonach die [i]"[/i][b][i]Gemeinsamen Rahmenempfehlungen[/i][/b][i] oder [die] [/i][b][i]Regelungen der Vergütungsvereinbarung[/i][/b][i]"[/i] für bestimmte Behandlungen gelten. In den [b]Gemeinsamen Rahmenempfehlungen[/b] (Anlage 1a Seite 17), die ja bundesweit gelten, wird für die KG-Mucoviscidose (X0702) - anders als bei den üblichen anderen Zertifikatspositionen - [b]kein "Weiterbildungsnachweis"[/b] gefordert. Aber in der [b]bayerischen[/b] Ausgabe der [b]Vergütungsvereinbarung [/b](Preisliste) wird für die genannte Positionsnummer auf den Anhang verwiesen, wo festgelegt wird: [i]"KG zur Behandlung von Mucoviscidose X 0702 (W1): Voraussetzung für die Berechnung dieser Leistung ist neben einer entsprechenden vertragsärztlichen Verordnung der Nachweis über einen abgeschlossenen und [/i][b][i]anerkannten Fortbildungslehrgang für die Mucoviscidosebehandlung[/i][/b][i] von mind. 30 Std."[/i] Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Im bayerischen Rahmenvertrag gibt es den Verweis auf bestimmt Zertifikatspositionen bzw. -notwendigkeiten im § 11 Abs. 1, wonach die "Gemeinsamen Rahmenempfehlungen oder [die] Regelungen der Vergütungsvereinbarung" für bestimmte Behandlungen gelten.

In den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen (Anlage 1a Seite 17), die ja bundesweit gelten, wird für die KG-Mucoviscidose (X0702) - anders als bei den üblichen anderen Zertifikatspositionen - kein "Weiterbildungsnachweis" gefordert.

Aber in der bayerischen Ausgabe der Vergütungsvereinbarung (Preisliste) wird für die genannte Positionsnummer auf den Anhang verwiesen, wo festgelegt wird:
"KG zur Behandlung von Mucoviscidose X 0702 (W1): Voraussetzung für die Berechnung dieser Leistung ist neben einer entsprechenden vertragsärztlichen Verordnung der Nachweis über einen abgeschlossenen und anerkannten Fortbildungslehrgang für die Mucoviscidosebehandlung von mind. 30 Std."

Gruß
Nora

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Klonkrieger schrieb:

Hm. Irgendwie komme ich hier nicht weiter. Ich hätte gerne eine klare Idee ob ich den Posten 20702 KG-Muko mit , oder eben nur ohne Zertifikat in Bayern einreichen kann...?

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kroetzi
19.05.2021 20:17
In Bayern mit! Solange es noch keinen einheitlichen RV gibt.
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In Bayern mit! Solange es noch keinen einheitlichen RV gibt.
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kroetzi schrieb:

In Bayern mit! Solange es noch keinen einheitlichen RV gibt.

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Klonkrieger
19.05.2021 20:46
Ok. das hilft mir weiter. Vielen dank euch. Ach. Und ist eigentlich mit so einem einheitlichen RV irgendwann zu rechnen?
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Ok. das hilft mir weiter. Vielen dank euch. Ach. Und ist eigentlich mit so einem einheitlichen RV irgendwann zu rechnen?
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Nora Weber
19.05.2021 20:57
Klonkrieger schrieb am 19.05.2021 20:46 Uhr:[...] irgendwann [...]
sunglasses
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[zitat][b]Klonkrieger schrieb am 19.05.2021 20:46 Uhr:[/b][...] irgendwann [...][/zitat][emoji]sunglasses[/emoji]
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Nora Weber schrieb:

Klonkrieger schrieb am 19.05.2021 20:46 Uhr:[...] irgendwann [...]
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Klonkrieger schrieb:

Ok. das hilft mir weiter. Vielen dank euch. Ach. Und ist eigentlich mit so einem einheitlichen RV irgendwann zu rechnen?



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