meines Wissens darf man bei einem GKV Rezept 6 x KG + MT auf einem Rezept nicht an einem Behandlungstag applizieren, solange vom Arzt nicht Doppelbehandlung oder ähnliches mitverordnet wurde. Es sind also 12 Termine.
Gilt dies auch bei Zahnarztverordnungen?
Vielen Dank fürs Feedback.
1
Gefällt mir
Hallo in die Runde,
meines Wissens darf man bei einem GKV Rezept 6 x KG + MT auf einem Rezept nicht an einem Behandlungstag applizieren, solange vom Arzt nicht Doppelbehandlung oder ähnliches mitverordnet wurde. Es sind also 12 Termine.
Gilt dies auch bei Zahnarztverordnungen?
Vielen Dank fürs Feedback.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Badde schrieb:
Hallo in die Runde,
meines Wissens darf man bei einem GKV Rezept 6 x KG + MT auf einem Rezept nicht an einem Behandlungstag applizieren, solange vom Arzt nicht Doppelbehandlung oder ähnliches mitverordnet wurde. Es sind also 12 Termine.
Gilt dies auch bei Zahnarztverordnungen?
Vielen Dank fürs Feedback.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Beim einem GKV Rezept mit „normalen“ ICD Code sind es 6 Einzeltermine! Wobei du aufpassen musst, wie es verteilt wurde. 6xKG + MT ist nicht zulässig, weil die 6x nicht zuzuordnen sind. Der Arzt sollte die Teilung genau schreiben. z.B 3x KG, 3x MT.
Ist es ein BVB oder LHM dann kann der Arzt mehr verordnen. Aber auch hier reicht die 6x vor dem KG + MT nicht. Es sollte dann auf 6x KG UND 6x MT geändert werden. Dann sind’s 12 Einzeltermine
bei ZA Rezepte habe ich nichts gefunden, wo ein Splitten erlaubt wäre : „1 vorrangiges HM bei Bedarf als Doppelbehandlung möglich“ ist alles was ich finden konnte.
Es gibt keine BVBs/ LHMs. Die Höchtsmenge je Vo ist bindend:
CD1 6x; CD2 10x
ZNSZ 10x; CSZ 6x
LY1 6x; LY2 10x
2
Gefällt mir
• Lars van Ravenzwaaij
• Nora Weber
Beim einem GKV Rezept mit „normalen“ ICD Code sind es 6 Einzeltermine! Wobei du aufpassen musst, wie es verteilt wurde. 6xKG + MT ist nicht zulässig, weil die 6x nicht zuzuordnen sind. Der Arzt sollte die Teilung genau schreiben. z.B 3x KG, 3x MT.
Ist es ein BVB oder LHM dann kann der Arzt mehr verordnen. Aber auch hier reicht die 6x vor dem KG + MT nicht. Es sollte dann auf 6x KG UND 6x MT geändert werden. Dann sind’s 12 Einzeltermine
bei ZA Rezepte habe ich nichts gefunden, wo ein Splitten erlaubt wäre : „1 vorrangiges HM bei Bedarf als Doppelbehandlung möglich“ ist alles was ich finden konnte.
Es gibt keine BVBs/ LHMs. Die Höchtsmenge je Vo ist bindend:
CD1 6x; CD2 10x
ZNSZ 10x; CSZ 6x
LY1 6x; LY2 10x
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
Beim einem GKV Rezept mit „normalen“ ICD Code sind es 6 Einzeltermine! Wobei du aufpassen musst, wie es verteilt wurde. 6xKG + MT ist nicht zulässig, weil die 6x nicht zuzuordnen sind. Der Arzt sollte die Teilung genau schreiben. z.B 3x KG, 3x MT.
Ist es ein BVB oder LHM dann kann der Arzt mehr verordnen. Aber auch hier reicht die 6x vor dem KG + MT nicht. Es sollte dann auf 6x KG UND 6x MT geändert werden. Dann sind’s 12 Einzeltermine
bei ZA Rezepte habe ich nichts gefunden, wo ein Splitten erlaubt wäre : „1 vorrangiges HM bei Bedarf als Doppelbehandlung möglich“ ist alles was ich finden konnte.
Es gibt keine BVBs/ LHMs. Die Höchtsmenge je Vo ist bindend:
CD1 6x; CD2 10x
ZNSZ 10x; CSZ 6x
LY1 6x; LY2 10x
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Korrekt - in der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte ist eine solche Aufteilung nicht vorgesehen.
In der "normalen" Heilmittel-Richtlinie findet man in § 12 Abs. 2: "Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden".
In der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte dagegen lediglich (§ 10 Abs. 2): "Soweit medizinisch erforderlich, kann in der Physiotherapie zu einem vorrangigen Heilmittel nur ein weiteres im Heilmittelkatalog ZÄ genanntes ergänzendes Heilmittel verordnet werden (d.h. maximal zwei Heilmittel je Verordnung)."
Und weiter (§ 10 Abs. 3): "In der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie können je Verordnung verschiedene Heilmittel (Behandlungszeiten) verordnet werden."
Gruß
Nora
1
Gefällt mir
• Lars van Ravenzwaaij
Korrekt - in der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte ist eine solche Aufteilung nicht vorgesehen.
In der "normalen" Heilmittel-Richtlinie findet man in § 12 Abs. 2:
[i]"Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden".[/i]
In der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte dagegen lediglich (§ 10 Abs. 2):
[i]"Soweit medizinisch erforderlich, kann in der Physiotherapie zu einem vorrangigen Heilmittel nur ein weiteres im Heilmittelkatalog ZÄ genanntes ergänzendes Heilmittel verordnet werden (d.h. maximal zwei Heilmittel je Verordnung)."[/i]
Und weiter (§ 10 Abs. 3):
[i]"In der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie können je Verordnung verschiedene Heilmittel (Behandlungszeiten) verordnet werden."[/i]
Gruß
Nora
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Korrekt - in der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte ist eine solche Aufteilung nicht vorgesehen.
In der "normalen" Heilmittel-Richtlinie findet man in § 12 Abs. 2: "Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden".
In der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte dagegen lediglich (§ 10 Abs. 2): "Soweit medizinisch erforderlich, kann in der Physiotherapie zu einem vorrangigen Heilmittel nur ein weiteres im Heilmittelkatalog ZÄ genanntes ergänzendes Heilmittel verordnet werden (d.h. maximal zwei Heilmittel je Verordnung)."
Und weiter (§ 10 Abs. 3): "In der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie können je Verordnung verschiedene Heilmittel (Behandlungszeiten) verordnet werden."
Gruß
Nora
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Vielen Dank für die Antworten. Es ist ein normaler ICD 10 Code, CD1c und es wurden 6x KG, 6x MT und 6x Fango verordnet.
Sind es 6 oder 12 Termine?
Vielen Dank.
1
Gefällt mir
Vielen Dank für die Antworten. Es ist ein normaler ICD 10 Code, CD1c und es wurden 6x KG, 6x MT und 6x Fango verordnet.
Sind es 6 oder 12 Termine?
Vielen Dank.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Badde schrieb:
Vielen Dank für die Antworten. Es ist ein normaler ICD 10 Code, CD1c und es wurden 6x KG, 6x MT und 6x Fango verordnet.
Sind es 6 oder 12 Termine?
Vielen Dank.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ich trau dem 6x KG und 6x MT nicht, weils bei ZA Rezepten nicht vorgesehen wurde. Und nur weils der Arzt es verschreibt, bedeutet ja nicht zwingend, dass wir es auch bezahlt bekommen….zum Schluss bekommst du noch eine Absetzung.
Mein Tip: Frag den Arzt ob er auf CD2 mit 10x MT evtl als Doppelbehandlung (wenn’s passt) und 5/10x Fango geht. Da wärst du auf alle Fälle safe und der Patient bekommt 5 Doppeltermine/10 Einzeltermine. Und klär die Zahnazthelferin auf, dass diese Kombi sehr unsicher ist.
knifflig, was meinen die anderen???
1
Gefällt mir
Ich trau dem 6x KG und 6x MT nicht, weils bei ZA Rezepten nicht vorgesehen wurde. Und nur weils der Arzt es verschreibt, bedeutet ja nicht zwingend, dass wir es auch bezahlt bekommen….zum Schluss bekommst du noch eine Absetzung.
Mein Tip: Frag den Arzt ob er auf CD2 mit 10x MT evtl als Doppelbehandlung (wenn’s passt) und 5/10x Fango geht. Da wärst du auf alle Fälle safe und der Patient bekommt 5 Doppeltermine/10 Einzeltermine. Und klär die Zahnazthelferin auf, dass diese Kombi sehr unsicher ist.
knifflig, was meinen die anderen???
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Das stimmt. Es gibt auf dem ZA Rezept nur eine Möglichkeit für Eintrag 6 x.
1
Gefällt mir
Das stimmt. Es gibt auf dem ZA Rezept nur eine Möglichkeit für Eintrag 6 x.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Badde schrieb:
Das stimmt. Es gibt auf dem ZA Rezept nur eine Möglichkeit für Eintrag 6 x.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
Ich trau dem 6x KG und 6x MT nicht, weils bei ZA Rezepten nicht vorgesehen wurde. Und nur weils der Arzt es verschreibt, bedeutet ja nicht zwingend, dass wir es auch bezahlt bekommen….zum Schluss bekommst du noch eine Absetzung.
Mein Tip: Frag den Arzt ob er auf CD2 mit 10x MT evtl als Doppelbehandlung (wenn’s passt) und 5/10x Fango geht. Da wärst du auf alle Fälle safe und der Patient bekommt 5 Doppeltermine/10 Einzeltermine. Und klär die Zahnazthelferin auf, dass diese Kombi sehr unsicher ist.
knifflig, was meinen die anderen???
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
meines Wissens darf man bei einem GKV Rezept 6 x KG + MT auf einem Rezept nicht an einem Behandlungstag applizieren, solange vom Arzt nicht Doppelbehandlung oder ähnliches mitverordnet wurde. Es sind also 12 Termine.
Gilt dies auch bei Zahnarztverordnungen?
Vielen Dank fürs Feedback.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Badde schrieb:
Hallo in die Runde,
meines Wissens darf man bei einem GKV Rezept 6 x KG + MT auf einem Rezept nicht an einem Behandlungstag applizieren, solange vom Arzt nicht Doppelbehandlung oder ähnliches mitverordnet wurde. Es sind also 12 Termine.
Gilt dies auch bei Zahnarztverordnungen?
Vielen Dank fürs Feedback.
Ist es ein BVB oder LHM dann kann der Arzt mehr verordnen. Aber auch hier reicht die 6x vor dem KG + MT nicht. Es sollte dann auf 6x KG UND 6x MT geändert werden. Dann sind’s 12 Einzeltermine
bei ZA Rezepte habe ich nichts gefunden, wo ein Splitten erlaubt wäre : „1 vorrangiges HM bei Bedarf als Doppelbehandlung möglich“ ist alles was ich finden konnte.
Es gibt keine BVBs/ LHMs. Die Höchtsmenge je Vo ist bindend:
CD1 6x; CD2 10x
ZNSZ 10x; CSZ 6x
LY1 6x; LY2 10x
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
Beim einem GKV Rezept mit „normalen“ ICD Code sind es 6 Einzeltermine! Wobei du aufpassen musst, wie es verteilt wurde. 6xKG + MT ist nicht zulässig, weil die 6x nicht zuzuordnen sind. Der Arzt sollte die Teilung genau schreiben. z.B 3x KG, 3x MT.
Ist es ein BVB oder LHM dann kann der Arzt mehr verordnen. Aber auch hier reicht die 6x vor dem KG + MT nicht. Es sollte dann auf 6x KG UND 6x MT geändert werden. Dann sind’s 12 Einzeltermine
bei ZA Rezepte habe ich nichts gefunden, wo ein Splitten erlaubt wäre : „1 vorrangiges HM bei Bedarf als Doppelbehandlung möglich“ ist alles was ich finden konnte.
Es gibt keine BVBs/ LHMs. Die Höchtsmenge je Vo ist bindend:
CD1 6x; CD2 10x
ZNSZ 10x; CSZ 6x
LY1 6x; LY2 10x
In der "normalen" Heilmittel-Richtlinie findet man in § 12 Abs. 2:
"Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden".
In der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte dagegen lediglich (§ 10 Abs. 2):
"Soweit medizinisch erforderlich, kann in der Physiotherapie zu einem vorrangigen Heilmittel nur ein weiteres im Heilmittelkatalog ZÄ genanntes ergänzendes Heilmittel verordnet werden (d.h. maximal zwei Heilmittel je Verordnung)."
Und weiter (§ 10 Abs. 3):
"In der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie können je Verordnung verschiedene Heilmittel (Behandlungszeiten) verordnet werden."
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Korrekt - in der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte ist eine solche Aufteilung nicht vorgesehen.
In der "normalen" Heilmittel-Richtlinie findet man in § 12 Abs. 2:
"Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden".
In der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte dagegen lediglich (§ 10 Abs. 2):
"Soweit medizinisch erforderlich, kann in der Physiotherapie zu einem vorrangigen Heilmittel nur ein weiteres im Heilmittelkatalog ZÄ genanntes ergänzendes Heilmittel verordnet werden (d.h. maximal zwei Heilmittel je Verordnung)."
Und weiter (§ 10 Abs. 3):
"In der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie können je Verordnung verschiedene Heilmittel (Behandlungszeiten) verordnet werden."
Gruß
Nora
Sind es 6 oder 12 Termine?
Vielen Dank.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Badde schrieb:
Vielen Dank für die Antworten. Es ist ein normaler ICD 10 Code, CD1c und es wurden 6x KG, 6x MT und 6x Fango verordnet.
Sind es 6 oder 12 Termine?
Vielen Dank.
Mein Tip: Frag den Arzt ob er auf CD2 mit 10x MT evtl als Doppelbehandlung (wenn’s passt) und 5/10x Fango geht. Da wärst du auf alle Fälle safe und der Patient bekommt 5 Doppeltermine/10 Einzeltermine. Und klär die Zahnazthelferin auf, dass diese Kombi sehr unsicher ist.
knifflig, was meinen die anderen???
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Badde schrieb:
Das stimmt. Es gibt auf dem ZA Rezept nur eine Möglichkeit für Eintrag 6 x.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
Ich trau dem 6x KG und 6x MT nicht, weils bei ZA Rezepten nicht vorgesehen wurde. Und nur weils der Arzt es verschreibt, bedeutet ja nicht zwingend, dass wir es auch bezahlt bekommen….zum Schluss bekommst du noch eine Absetzung.
Mein Tip: Frag den Arzt ob er auf CD2 mit 10x MT evtl als Doppelbehandlung (wenn’s passt) und 5/10x Fango geht. Da wärst du auf alle Fälle safe und der Patient bekommt 5 Doppeltermine/10 Einzeltermine. Und klär die Zahnazthelferin auf, dass diese Kombi sehr unsicher ist.
knifflig, was meinen die anderen???
Mein Profilbild bearbeiten