Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
meine Pat. in einer soz.Einr.hatte bisher eine Langzeitverord. und hat jetzt den Arzt gewechselt.Nun bekam sie bei gleicher Diagnose wieder eine Erstverord. obwohl bisher a.d.R. verordenet wurde .Ist das so richtig ? Neuer Arzt neuer Regelfall ?Danke für eure Info
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Mastine schrieb:
Guten Morgen,
meine Pat. in einer soz.Einr.hatte bisher eine Langzeitverord. und hat jetzt den Arzt gewechselt.Nun bekam sie bei gleicher Diagnose wieder eine Erstverord. obwohl bisher a.d.R. verordenet wurde .Ist das so richtig ? Neuer Arzt neuer Regelfall ?Danke für eure Info
Gefällt mir
Du solltest dir die Unterlagen ausdrucken oder den Arzt an seine KV Verweisen denn die Genehmigung gilt auch weiter bei Arztwechsel.Habe selber z.ZT .mehrere Patientenwo der Arztwechsel der Fall ist und die KK haben unsschriftlich mitgeteilt dass die Langfristgenehmigung mit der selben Diagnose weitergilt.Der neue Arzt muß nur den selben ICD 10 anwenden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Nein ist nicht richtig .Nach der neuen Vereinbarung vom Dez 2012 gilt die Langfrist genehmigung für 1 Jahr und ist als Praxisbesonderheit zu werten und soll die Versorgung für Patienten mit schweren Erkrankungen verbessern.
Du solltest dir die Unterlagen ausdrucken oder den Arzt an seine KV Verweisen denn die Genehmigung gilt auch weiter bei Arztwechsel.Habe selber z.ZT .mehrere Patientenwo der Arztwechsel der Fall ist und die KK haben unsschriftlich mitgeteilt dass die Langfristgenehmigung mit der selben Diagnose weitergilt.Der neue Arzt muß nur den selben ICD 10 anwenden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
rudibam schrieb:
eigentlich nicht.
Langfristgenehmigung? Dann im Merkblatt des G-BA nachlesen.
" Neuer Arzt neuer Regelfall" nach HMR nicht, nach mancher KV Ja.
Gefällt mir
Die Frage ist natürlich, warum gibts einen neuen Arzt? Wenn der alte Arzt gesagt hat, dass der Pat keine Behandlung mehr benötigt, und der Pat. dann zum neuen Arzt geht, dann wird er ihm nix erzählt haben von der vorherigen Behandlung...daher due EV.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Insebsondere wenn eine Langfristgenehmigung besteht, und die Diagnose nicht in dem MErkblatt steht, ist der neue Arzt schön blöd, da es dann auf sein Budget geht...
Die Frage ist natürlich, warum gibts einen neuen Arzt? Wenn der alte Arzt gesagt hat, dass der Pat keine Behandlung mehr benötigt, und der Pat. dann zum neuen Arzt geht, dann wird er ihm nix erzählt haben von der vorherigen Behandlung...daher due EV.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Thomas schrieb:
Lt AOK Nds. Neuer Arzt =neuer Regelfall und die Langfristgen. ist dann Ungültig.
Und auf den Langfristgenehmigungen steht explizit drauf, dass diese Patientengebunden und nicht Arztgebunden sind!
Am Besten sollte der Patient die Genehmigung auch dem neuen Arzt vorlegen...ist ja auch sein Budget!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Nope. gerade die AOK NS ist da bei uns zumindest recht streng.
Und auf den Langfristgenehmigungen steht explizit drauf, dass diese Patientengebunden und nicht Arztgebunden sind!
Am Besten sollte der Patient die Genehmigung auch dem neuen Arzt vorlegen...ist ja auch sein Budget!
> Lt AOK Nds. Neuer Arzt =neuer Regelfall und die Langfristgen.
> ist dann Ungültig.
>
lt. Merkblatt des G-BA ist das falsch!
Die LFG ist nicht an den Arzt oder die Kasse gebunden, sondern immer an den Versicherten und die Erkrankung gem. Anlage2.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Thomas schrieb:
> Lt AOK Nds. Neuer Arzt =neuer Regelfall und die Langfristgen.
> ist dann Ungültig.
>
lt. Merkblatt des G-BA ist das falsch!
Die LFG ist nicht an den Arzt oder die Kasse gebunden, sondern immer an den Versicherten und die Erkrankung gem. Anlage2.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
was ist eine Langzeitverordnung?
Langfristgenehmigung? Dann im Merkblatt des G-BA nachlesen.
" Neuer Arzt neuer Regelfall" nach HMR nicht, nach mancher KV Ja.
Mein Profilbild bearbeiten