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- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
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- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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meine Pat. in einer soz.Einr.hatte bisher eine Langzeitverord. und hat jetzt den Arzt gewechselt.Nun bekam sie bei gleicher Diagnose wieder eine Erstverord. obwohl bisher a.d.R. verordenet wurde .Ist das so richtig ? Neuer Arzt neuer Regelfall ?Danke für eure Info
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Mastine schrieb:
Guten Morgen,
meine Pat. in einer soz.Einr.hatte bisher eine Langzeitverord. und hat jetzt den Arzt gewechselt.Nun bekam sie bei gleicher Diagnose wieder eine Erstverord. obwohl bisher a.d.R. verordenet wurde .Ist das so richtig ? Neuer Arzt neuer Regelfall ?Danke für eure Info
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Du solltest dir die Unterlagen ausdrucken oder den Arzt an seine KV Verweisen denn die Genehmigung gilt auch weiter bei Arztwechsel.Habe selber z.ZT .mehrere Patientenwo der Arztwechsel der Fall ist und die KK haben unsschriftlich mitgeteilt dass die Langfristgenehmigung mit der selben Diagnose weitergilt.Der neue Arzt muß nur den selben ICD 10 anwenden.
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eim schrieb:
Nein ist nicht richtig .Nach der neuen Vereinbarung vom Dez 2012 gilt die Langfrist genehmigung für 1 Jahr und ist als Praxisbesonderheit zu werten und soll die Versorgung für Patienten mit schweren Erkrankungen verbessern.
Du solltest dir die Unterlagen ausdrucken oder den Arzt an seine KV Verweisen denn die Genehmigung gilt auch weiter bei Arztwechsel.Habe selber z.ZT .mehrere Patientenwo der Arztwechsel der Fall ist und die KK haben unsschriftlich mitgeteilt dass die Langfristgenehmigung mit der selben Diagnose weitergilt.Der neue Arzt muß nur den selben ICD 10 anwenden.
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rudibam schrieb:
eigentlich nicht.
Langfristgenehmigung? Dann im Merkblatt des G-BA nachlesen.
" Neuer Arzt neuer Regelfall" nach HMR nicht, nach mancher KV Ja.
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Die Frage ist natürlich, warum gibts einen neuen Arzt? Wenn der alte Arzt gesagt hat, dass der Pat keine Behandlung mehr benötigt, und der Pat. dann zum neuen Arzt geht, dann wird er ihm nix erzählt haben von der vorherigen Behandlung...daher due EV.
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TheStonie schrieb:
Insebsondere wenn eine Langfristgenehmigung besteht, und die Diagnose nicht in dem MErkblatt steht, ist der neue Arzt schön blöd, da es dann auf sein Budget geht...
Die Frage ist natürlich, warum gibts einen neuen Arzt? Wenn der alte Arzt gesagt hat, dass der Pat keine Behandlung mehr benötigt, und der Pat. dann zum neuen Arzt geht, dann wird er ihm nix erzählt haben von der vorherigen Behandlung...daher due EV.
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Thomas schrieb:
Lt AOK Nds. Neuer Arzt =neuer Regelfall und die Langfristgen. ist dann Ungültig.
Und auf den Langfristgenehmigungen steht explizit drauf, dass diese Patientengebunden und nicht Arztgebunden sind!
Am Besten sollte der Patient die Genehmigung auch dem neuen Arzt vorlegen...ist ja auch sein Budget!
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TheStonie schrieb:
Nope. gerade die AOK NS ist da bei uns zumindest recht streng.
Und auf den Langfristgenehmigungen steht explizit drauf, dass diese Patientengebunden und nicht Arztgebunden sind!
Am Besten sollte der Patient die Genehmigung auch dem neuen Arzt vorlegen...ist ja auch sein Budget!
> Lt AOK Nds. Neuer Arzt =neuer Regelfall und die Langfristgen.
> ist dann Ungültig.
>
lt. Merkblatt des G-BA ist das falsch!
Die LFG ist nicht an den Arzt oder die Kasse gebunden, sondern immer an den Versicherten und die Erkrankung gem. Anlage2.
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morpheus-06 schrieb:
Thomas schrieb:
> Lt AOK Nds. Neuer Arzt =neuer Regelfall und die Langfristgen.
> ist dann Ungültig.
>
lt. Merkblatt des G-BA ist das falsch!
Die LFG ist nicht an den Arzt oder die Kasse gebunden, sondern immer an den Versicherten und die Erkrankung gem. Anlage2.
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morpheus-06 schrieb:
was ist eine Langzeitverordnung?
Langfristgenehmigung? Dann im Merkblatt des G-BA nachlesen.
" Neuer Arzt neuer Regelfall" nach HMR nicht, nach mancher KV Ja.
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