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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG - Gruppentherapie

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Neues Thema
KG - Gruppentherapie
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twinjo2
17.03.2016 22:08
Hej, ich habe eine Frage: eine orthopädische Praxis in unserem Einzugsgebiet verschreibt nun KG nur noch als Gruppentherapie. Inzwischen habe ich erfahren, dass die KV den Ärzten nahelegt, KG nur noch als Gruppentherapie zu verordnen, da sie damit ihr Budget schonen und wir Physios durch eine Änderung auf der VO die Behandlung trotzdem als Einzelbehandlung abrechnen können. Bekommt ihr auch schon solche Verordnungen? Wie geht ihr damit um? Bietet ihr jetzt vermehrt Gruppen an? Was schreibt ihr als Begründung auf die VO, warum trotzdem eine Einzeltherapie durchgeführt wurde? Natürlich kann man sich auch mal darüber unterhalten, wo das eigentlich hinführen wird, aber ich wäre jetzt wirklich erstmal dankbar für praktische Hilfe!
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Hej, ich habe eine Frage: eine orthopädische Praxis in unserem Einzugsgebiet verschreibt nun KG nur noch als Gruppentherapie. Inzwischen habe ich erfahren, dass die KV den Ärzten nahelegt, KG nur noch als Gruppentherapie zu verordnen, da sie damit ihr Budget schonen und wir Physios durch eine Änderung auf der VO die Behandlung trotzdem als Einzelbehandlung abrechnen können. Bekommt ihr auch schon solche Verordnungen? Wie geht ihr damit um? Bietet ihr jetzt vermehrt Gruppen an? Was schreibt ihr als Begründung auf die VO, warum trotzdem eine Einzeltherapie durchgeführt wurde? Natürlich kann man sich auch mal darüber unterhalten, wo das eigentlich hinführen wird, aber ich wäre jetzt wirklich erstmal dankbar für praktische Hilfe!
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twinjo2 schrieb:

Hej, ich habe eine Frage: eine orthopädische Praxis in unserem Einzugsgebiet verschreibt nun KG nur noch als Gruppentherapie. Inzwischen habe ich erfahren, dass die KV den Ärzten nahelegt, KG nur noch als Gruppentherapie zu verordnen, da sie damit ihr Budget schonen und wir Physios durch eine Änderung auf der VO die Behandlung trotzdem als Einzelbehandlung abrechnen können. Bekommt ihr auch schon solche Verordnungen? Wie geht ihr damit um? Bietet ihr jetzt vermehrt Gruppen an? Was schreibt ihr als Begründung auf die VO, warum trotzdem eine Einzeltherapie durchgeführt wurde? Natürlich kann man sich auch mal darüber unterhalten, wo das eigentlich hinführen wird, aber ich wäre jetzt wirklich erstmal dankbar für praktische Hilfe!

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Papa Alpaka
17.03.2016 22:23
Laut HMR ist grundsätzlich die Gruppen- der Einzeltherapie vorzuziehen.
Meine Klientel ist ...wenig gruppenaffin..., gegenüber beratungsresistenten Ärzten trete ich auch schnell den Beweis an das Diagnosen der Gruppe G80 und F84 in Kombination mit Variationen von Weber-, Oberschenkelhals- und sonstigen Beschwerden in der Fünfergruppe nur mangelhafte Ergebnisse erzielen, egal wie sehr ich mich in 20-30min bemühe. Aufgabe der GKV ist es jedoch, ausreichende Ergebnisse bereitzustellen... :)

Wirtschaftlich ist eine 5er-Gruppe übrigens ertragreicher als 2 Einzeltherapien, von daher böte ich gerne Gruppen an wenn das von den Patienten kognitiv leistbar wäre. Auch könnte ich mehr Menschen mit meiner knappen Zeit helfen kämen leistungsstarke Gruppen zustande.

Effektiv aber: Wenn keine Gruppe zustande kommt melde ich das an die verordnenden Ärzte zurück.
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Laut HMR ist grundsätzlich die Gruppen- der Einzeltherapie vorzuziehen. Meine Klientel ist ...wenig gruppenaffin..., gegenüber beratungsresistenten Ärzten trete ich auch schnell den Beweis an das Diagnosen der Gruppe G80 und F84 in Kombination mit Variationen von Weber-, Oberschenkelhals- und sonstigen Beschwerden in der Fünfergruppe nur mangelhafte Ergebnisse erzielen, egal wie sehr ich mich in 20-30min bemühe. Aufgabe der GKV ist es jedoch, ausreichende Ergebnisse bereitzustellen... :) Wirtschaftlich ist eine 5er-Gruppe übrigens ertragreicher als 2 Einzeltherapien, von daher böte ich gerne Gruppen an wenn das von den Patienten kognitiv leistbar wäre. Auch könnte ich mehr Menschen mit meiner knappen Zeit helfen kämen leistungsstarke Gruppen zustande. Effektiv aber: Wenn keine Gruppe zustande kommt melde ich das an die verordnenden Ärzte zurück.
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Papa Alpaka schrieb:

Laut HMR ist grundsätzlich die Gruppen- der Einzeltherapie vorzuziehen.
Meine Klientel ist ...wenig gruppenaffin..., gegenüber beratungsresistenten Ärzten trete ich auch schnell den Beweis an das Diagnosen der Gruppe G80 und F84 in Kombination mit Variationen von Weber-, Oberschenkelhals- und sonstigen Beschwerden in der Fünfergruppe nur mangelhafte Ergebnisse erzielen, egal wie sehr ich mich in 20-30min bemühe. Aufgabe der GKV ist es jedoch, ausreichende Ergebnisse bereitzustellen... :)

Wirtschaftlich ist eine 5er-Gruppe übrigens ertragreicher als 2 Einzeltherapien, von daher böte ich gerne Gruppen an wenn das von den Patienten kognitiv leistbar wäre. Auch könnte ich mehr Menschen mit meiner knappen Zeit helfen kämen leistungsstarke Gruppen zustande.

Effektiv aber: Wenn keine Gruppe zustande kommt melde ich das an die verordnenden Ärzte zurück.

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Tempelritter
18.03.2016 07:48
Wir bekommen auch Gruppen-Rezepte, nur geben wir in Kenntnis der HMR keine Gruppen- sondern wandeln das in Einzeltherapie ab.
§ 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung
(5) Hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus Gründen, die die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt werden, hat die Therapeutin oder der Therapeut die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt zu informieren und die Änderung auf dem Verordnungsvordruck zu begründen.
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Wir bekommen auch Gruppen-Rezepte, nur geben wir in Kenntnis der HMR keine Gruppen- sondern wandeln das in Einzeltherapie ab. § 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung (5) Hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus Gründen, die die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt werden, hat die Therapeutin oder der Therapeut die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt zu informieren und die Änderung auf dem Verordnungsvordruck zu begründen.
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Tempelritter schrieb:

Wir bekommen auch Gruppen-Rezepte, nur geben wir in Kenntnis der HMR keine Gruppen- sondern wandeln das in Einzeltherapie ab.
§ 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung
(5) Hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus Gründen, die die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt werden, hat die Therapeutin oder der Therapeut die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt zu informieren und die Änderung auf dem Verordnungsvordruck zu begründen.

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Xela
18.03.2016 08:45
In Berlin ist diese Sau schon vor einigen Monaten durchs Dorf gerannt und hat bei einigen Ärzten zu Umsetzungsformen geführt, die ich vielleicht in Nordkorea erwartet hätte. Das führt dann soweit, dass US und ET als Gruppentherapie verordnet wird. Und selbst bei Nachfrage beim verordnenden Arzt bekomme ich konsequenterweise die Antwort: "die KV will das so". Die aus meiner Sicht nicht ganz so freien Unternehmer, bzw. selbstständigen Ärzte jodeln dabei das Liedchen "wess Brot ich fress, des Lied ich sing." Und wer jetzt noch eine Diskussion über Kammern / Zwangsvereinigungen braucht, gerne. Das ist einer dieser kranken Auswüchse von Zwangsmitgliedschaften.

Ich hab eine Gruppe, der Rest wird als Einzeltherapie umgeschrieben. Ganz so, wie es das Gesetz will.
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In Berlin ist diese Sau schon vor einigen Monaten durchs Dorf gerannt und hat bei einigen Ärzten zu Umsetzungsformen geführt, die ich vielleicht in Nordkorea erwartet hätte. Das führt dann soweit, dass US und ET als Gruppentherapie verordnet wird. Und selbst bei Nachfrage beim verordnenden Arzt bekomme ich konsequenterweise die Antwort: "die KV will das so". Die aus meiner Sicht nicht ganz so freien Unternehmer, bzw. selbstständigen Ärzte jodeln dabei das Liedchen "wess Brot ich fress, des Lied ich sing." Und wer jetzt noch eine Diskussion über Kammern / Zwangsvereinigungen braucht, gerne. Das ist einer dieser kranken Auswüchse von Zwangsmitgliedschaften. Ich hab eine Gruppe, der Rest wird als Einzeltherapie umgeschrieben. Ganz so, wie es das Gesetz will.
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morpheus-06
18.03.2016 10:50
In BaWü rennt die Sau immer noch durchs Dorf, getrieben von der grünen Kasse. Mach es wie der Templer, der Doc bekommt zum Ende eine Kurzmitteilung, keine Gruppe möglich -> Einzeltherapie :smile:
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morpheus-06 schrieb:

In BaWü rennt die Sau immer noch durchs Dorf, getrieben von der grünen Kasse. Mach es wie der Templer, der Doc bekommt zum Ende eine Kurzmitteilung, keine Gruppe möglich -> Einzeltherapie :smile:

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doro80
19.03.2016 17:50
Ja, ich kenne diese Praxen auch in Berlin und habe es meistens mit Begründung in Einzeltherapie umgewandelt und bisher ohne weiteres von den Kassen erstattet bekommen. Also, nur Mut!
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Ja, ich kenne diese Praxen auch in Berlin und habe es meistens mit Begründung in Einzeltherapie umgewandelt und bisher ohne weiteres von den Kassen erstattet bekommen. Also, nur Mut!
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doro80 schrieb:

Ja, ich kenne diese Praxen auch in Berlin und habe es meistens mit Begründung in Einzeltherapie umgewandelt und bisher ohne weiteres von den Kassen erstattet bekommen. Also, nur Mut!

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twinjo2
22.03.2016 10:42
OK, vielen Dank!
Diese Sau ist also jetzt erst am Berliner Stadtrand angekommen... :confused:
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OK, vielen Dank! Diese Sau ist also jetzt erst am Berliner Stadtrand angekommen... :confused:
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twinjo2 schrieb:

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Diese Sau ist also jetzt erst am Berliner Stadtrand angekommen... :confused:

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Xela schrieb:

In Berlin ist diese Sau schon vor einigen Monaten durchs Dorf gerannt und hat bei einigen Ärzten zu Umsetzungsformen geführt, die ich vielleicht in Nordkorea erwartet hätte. Das führt dann soweit, dass US und ET als Gruppentherapie verordnet wird. Und selbst bei Nachfrage beim verordnenden Arzt bekomme ich konsequenterweise die Antwort: "die KV will das so". Die aus meiner Sicht nicht ganz so freien Unternehmer, bzw. selbstständigen Ärzte jodeln dabei das Liedchen "wess Brot ich fress, des Lied ich sing." Und wer jetzt noch eine Diskussion über Kammern / Zwangsvereinigungen braucht, gerne. Das ist einer dieser kranken Auswüchse von Zwangsmitgliedschaften.

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