Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Meine Info war, bis zu 3 Patienten, Dauer 1 Stunde. KG am Tresen meinte, so können sie das nicht nehmen,müssen sie vom Arzt ändern lassen, murmelte was von gerätegestüzt, 30 Min. Behandlungszeit, (also 10 Min mehr als reguläre KG-Zeit in dieser Praxis) meine Frage nach der Stunde Behandlungszeit wurde schroff abgetan, meine Frage, was die Heilmittelposnr.sei, konnte nicht beantwortet werden ("Abrechnung macht die Kollegin, die ist nicht mehr da")
Gibt es denn außer KGG noch eine ähnliche Heilmittelposition?
Stimmt meine Info von 1Std. Behandlungszeit?(Bayern)
Als Gerät in der Praxis ist ein Seilzug, eine Slagline und ein Posturomed.
Danke für Infos
Andi
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andi-jo schrieb:
Liebe Kollegen, hab leider mit KGG keinerlei Erfahrung und suche Information.Meine 80-jährige Mutter hat KGG vom Arzt verordnet bekommen, sich Termine geben lassen und ich war heut beim 1. Termin dabei.
Meine Info war, bis zu 3 Patienten, Dauer 1 Stunde. KG am Tresen meinte, so können sie das nicht nehmen,müssen sie vom Arzt ändern lassen, murmelte was von gerätegestüzt, 30 Min. Behandlungszeit, (also 10 Min mehr als reguläre KG-Zeit in dieser Praxis) meine Frage nach der Stunde Behandlungszeit wurde schroff abgetan, meine Frage, was die Heilmittelposnr.sei, konnte nicht beantwortet werden ("Abrechnung macht die Kollegin, die ist nicht mehr da")
Gibt es denn außer KGG noch eine ähnliche Heilmittelposition?
Stimmt meine Info von 1Std. Behandlungszeit?(Bayern)
Als Gerät in der Praxis ist ein Seilzug, eine Slagline und ein Posturomed.
Danke für Infos
Andi
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nadweb86 schrieb:
Bin aus bayern. Bei uns ist so, wie du gehört hast. 1 std trainingszeit mit max 3 Patientin gleichzeitig.
Leider wird tatsächlich recht häufig vertragswidriges Verhalten von Patienten berichtet, die aus anderen Praxen kommen - beispielsweise, dass nur beim ersten Mal eine Einführung stattfand und weitere Termine ohne Beisein des Therapeuten erfolgten. Auch an der Zertifikats-Zusatzausbildung für die Therapeuten wird leider immer wieder "gespart".
[...] Als Gerät in der Praxis ist ein Seilzug, eine Slagline und ein Posturomed. [...]
Damit kann die Praxis auf keinen Fall die Zulassung für KGG erhalten - deshalb sollte vermutlich die Verordnung geändert werden.
Neben einem zusätzlichen Raum von mindestens 30 Quadratmetern wird folgende Mindestausstattung für KGG verlangt:
2. Funktionsstemme,
3. Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber,
4. Vertikalzugapparat,
5. Zubehör je Zugapparat: Fußmanschette oder –Fußgurt, Handmanschette oder Handgurt.
6. Einzelne oder alle 1 – 4 genannten Geräte können durch ein oder mehrere Kombinationsgeräte ersetzt werden, wenn die entsprechenden Funktionen durch das Kombinationsgerät ersetzt werden. Weitere Voraussetzung zur Nutzung von Kombinationsgeräten ist, ausreichend Therapiefläche um eine ordnungsgemäße Benutzung der Kombinationsgeräte sicherzustellen; zudem muss eine ausreichende Zahl an Kombinationsgeräten vorhanden sein, um Gerätegestützte Krankengymnastik auch als Gruppentherapie mit bis zu 3 Teilnehmern abgeben zu können.
Mein dringender Rat: Praxiswechsel.
Gruß
Nora
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Ich weiß nun leider nicht, was sie als Abrechnungspos. schreiben. wenn es KGG ist, haben sie meine Mutter um Zeit besch., wenn sie normale KG abrechnen, um Rezeptgebühr.
Vielleicht sollte meine Mama einfach mal bei ihrer Kasse nachfragen. So als hätte sie keine KG als Tochter.
Danke Euch für die kompetente Hilfe
Andi
ps Selbstverständlich wird dann die Praxis gewechselt
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andi-jo schrieb:
Habe heute auch recherchiert und genau das selbe rausbekommen. Rezept ist begonnen,meine Mutter wird wahrscheinlich keine Konfrontation wollen. Ich hingegen bin stinkesauer, zudem die Praxis ihr die Rezeptgebühr für KGG abgeknöpft hat. Ich werde das nicht auf sich beruhen lassen, weiß aber den Weg noch nicht.
Ich weiß nun leider nicht, was sie als Abrechnungspos. schreiben. wenn es KGG ist, haben sie meine Mutter um Zeit besch., wenn sie normale KG abrechnen, um Rezeptgebühr.
Vielleicht sollte meine Mama einfach mal bei ihrer Kasse nachfragen. So als hätte sie keine KG als Tochter.
Danke Euch für die kompetente Hilfe
Andi
ps Selbstverständlich wird dann die Praxis gewechselt
Habe versucht über meine KK herauszubekommen, ob diese Praxis Zulassung für KGG hat.
Es gibt keinerlei Möglichkeit diese Informationen zu erhalten. So der O-Ton der Sachbearbeiterin.
Fällt euch was ein? Wen könnte man als übergeordnete Stelle fragen, bzw. bei wem könnte meine Mutter überhaupt ihre Beschwerde anbringen?
VG
Andi
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andi-jo schrieb:
2.PS
Habe versucht über meine KK herauszubekommen, ob diese Praxis Zulassung für KGG hat.
Es gibt keinerlei Möglichkeit diese Informationen zu erhalten. So der O-Ton der Sachbearbeiterin.
Fällt euch was ein? Wen könnte man als übergeordnete Stelle fragen, bzw. bei wem könnte meine Mutter überhaupt ihre Beschwerde anbringen?
VG
Andi
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mia73 schrieb:
Nach welchen Kriterien habt ihr die Praxis denn ausgesucht?
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andi-jo schrieb:
Meine Mutter hat die Praxen im Ort nacheinander angerufen , das Rezept vorgelesen und gefragt ob sie das machen.
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Nora Weber schrieb:
Klar gilt auch in Bayern: KGG ist eine parallele Einzelbehandlung von bis zu drei Patienten für eine Richtzeit von 60 Minuten. Die Positionsnummer ist 20507.
andi-jo schrieb am 26.11.19 19:50:
1. Universalzugapparat, doppelt (zwei Universalzugapparate nebeneinander im Abstand von ca. 1 Meter angeordnet als Möglichkeit zum gleichzeitigen Training beider Körperhälften) mit Trainingsbank,
Leider wird tatsächlich recht häufig vertragswidriges Verhalten von Patienten berichtet, die aus anderen Praxen kommen - beispielsweise, dass nur beim ersten Mal eine Einführung stattfand und weitere Termine ohne Beisein des Therapeuten erfolgten. Auch an der Zertifikats-Zusatzausbildung für die Therapeuten wird leider immer wieder "gespart".
[...] Als Gerät in der Praxis ist ein Seilzug, eine Slagline und ein Posturomed. [...]
Damit kann die Praxis auf keinen Fall die Zulassung für KGG erhalten - deshalb sollte vermutlich die Verordnung geändert werden.
Neben einem zusätzlichen Raum von mindestens 30 Quadratmetern wird folgende Mindestausstattung für KGG verlangt:
2. Funktionsstemme,
3. Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber,
4. Vertikalzugapparat,
5. Zubehör je Zugapparat: Fußmanschette oder –Fußgurt, Handmanschette oder Handgurt.
6. Einzelne oder alle 1 – 4 genannten Geräte können durch ein oder mehrere Kombinationsgeräte ersetzt werden, wenn die entsprechenden Funktionen durch das Kombinationsgerät ersetzt werden. Weitere Voraussetzung zur Nutzung von Kombinationsgeräten ist, ausreichend Therapiefläche um eine ordnungsgemäße Benutzung der Kombinationsgeräte sicherzustellen; zudem muss eine ausreichende Zahl an Kombinationsgeräten vorhanden sein, um Gerätegestützte Krankengymnastik auch als Gruppentherapie mit bis zu 3 Teilnehmern abgeben zu können.
Mein dringender Rat: Praxiswechsel.
Gruß
Nora
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