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Stuttgart - Killesberg

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG-Gerät

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Neues Thema
KG-Gerät
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Physio2015
12.01.2023 12:02
Guten Tag,

wir haben eine Verordnung KG, MT, KG-Gerät im HB!!! Muss ich das KG-Gerät vom Arzt streichen lassen?
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Guten Tag, wir haben eine Verordnung KG, MT, KG-Gerät im HB!!! Muss ich das KG-Gerät vom Arzt streichen lassen?
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MikeL
12.01.2023 21:28
Nein , Du musst deinen Gerätepark inklusive der hierfür vorgesehenen Therapiefläche mit zum Patienten nehmen und auf dessen Grundstück aufbauen. Ein kleines Zirkuszelt im Garten würde ausreichen. Wenn der Patient keinen Garten besitzt, kannst Du die Nachbarwohnung anmieten, dort die Geräte reinstellen und einen Mauerdurchbruch zur Wohnung des Patienten machen. Vorher aber unbedingt in der Nachbarwohnung Raumhöhe und zusammenhängende Therapiefläche beachten. Ggf. kannst Du die eine oder andere Wand rausreißen, um die entsprechende Fläche zu schaffen. Einfacher wäre es, du läßt den Hausbesuch streichen und sogst dafür, dass der Patient zu dir in die Praxis kommt.
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Nein , Du musst deinen Gerätepark inklusive der hierfür vorgesehenen Therapiefläche mit zum Patienten nehmen und auf dessen Grundstück aufbauen. Ein kleines Zirkuszelt im Garten würde ausreichen. Wenn der Patient keinen Garten besitzt, kannst Du die Nachbarwohnung anmieten, dort die Geräte reinstellen und einen Mauerdurchbruch zur Wohnung des Patienten machen. Vorher aber unbedingt in der Nachbarwohnung Raumhöhe und zusammenhängende Therapiefläche beachten. Ggf. kannst Du die eine oder andere Wand rausreißen, um die entsprechende Fläche zu schaffen. Einfacher wäre es, du läßt den Hausbesuch streichen und sogst dafür, dass der Patient zu dir in die Praxis kommt.
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MikeL schrieb:

Nein , Du musst deinen Gerätepark inklusive der hierfür vorgesehenen Therapiefläche mit zum Patienten nehmen und auf dessen Grundstück aufbauen. Ein kleines Zirkuszelt im Garten würde ausreichen. Wenn der Patient keinen Garten besitzt, kannst Du die Nachbarwohnung anmieten, dort die Geräte reinstellen und einen Mauerdurchbruch zur Wohnung des Patienten machen. Vorher aber unbedingt in der Nachbarwohnung Raumhöhe und zusammenhängende Therapiefläche beachten. Ggf. kannst Du die eine oder andere Wand rausreißen, um die entsprechende Fläche zu schaffen. Einfacher wäre es, du läßt den Hausbesuch streichen und sogst dafür, dass der Patient zu dir in die Praxis kommt.

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Nora Weber
12.01.2023 21:46
@MikeL Grundsätzlich ist deine empfohlene Vorgehensweise weitgehend korrekt - lediglich mit dem Mauerdurchbruch zur Nachbarwohnung sehe ich einen möglichen Absetzungsgrund der Kostenträger, da diese einen Konflikt zu den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie sehen könnten: im § 11 Abs. 1 Satz 1 wird zwar als möglicher Ort der Leistungserbringung explizit die häusliche Umgebung des Patienten genannt, da aber kein konkreter Umgebungsradius genannt wird, könnte dieser streng ausgelegt auf die eigentliche Wohnung des Patienten beschränkt werden, dem der Hausbesuch verordnet wurde...
Also doch lieber das Zirkuszelt, die Therapie in der Praxis durchführen oder die Verordnung ändern lassen.

Gruß
Nora
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[mention]MikeL[/mention] Grundsätzlich ist deine empfohlene Vorgehensweise weitgehend korrekt - lediglich mit dem Mauerdurchbruch zur Nachbarwohnung sehe ich einen möglichen Absetzungsgrund der Kostenträger, da diese einen Konflikt zu den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie sehen könnten: im § 11 Abs. 1 Satz 1 wird zwar als möglicher Ort der Leistungserbringung explizit die häusliche Umgebung des Patienten genannt, da aber kein konkreter Umgebungsradius genannt wird, könnte dieser streng ausgelegt auf die eigentliche Wohnung des Patienten beschränkt werden, dem der Hausbesuch verordnet wurde... Also doch lieber das Zirkuszelt, die Therapie in der Praxis durchführen oder die Verordnung ändern lassen. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

@MikeL Grundsätzlich ist deine empfohlene Vorgehensweise weitgehend korrekt - lediglich mit dem Mauerdurchbruch zur Nachbarwohnung sehe ich einen möglichen Absetzungsgrund der Kostenträger, da diese einen Konflikt zu den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie sehen könnten: im § 11 Abs. 1 Satz 1 wird zwar als möglicher Ort der Leistungserbringung explizit die häusliche Umgebung des Patienten genannt, da aber kein konkreter Umgebungsradius genannt wird, könnte dieser streng ausgelegt auf die eigentliche Wohnung des Patienten beschränkt werden, dem der Hausbesuch verordnet wurde...
Also doch lieber das Zirkuszelt, die Therapie in der Praxis durchführen oder die Verordnung ändern lassen.

Gruß
Nora

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Physio2015 schrieb:

Guten Tag,

wir haben eine Verordnung KG, MT, KG-Gerät im HB!!! Muss ich das KG-Gerät vom Arzt streichen lassen?

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massu
12.01.2023 20:32
Haste einen sehr eifrigen Arzt??
Nimm doch die Beinpresse zum HB mit, dann passt es doch😂😂
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Haste einen sehr eifrigen Arzt?? Nimm doch die Beinpresse zum HB mit, dann passt es doch😂😂
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massu schrieb:

Haste einen sehr eifrigen Arzt??
Nimm doch die Beinpresse zum HB mit, dann passt es doch😂😂

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Schippi
12.01.2023 21:43
Frag doch den Arzt mal direkt wie er sich diese Therapieform im HB vorstellt
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Frag doch den Arzt mal direkt wie er sich diese Therapieform im HB vorstellt
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Schippi schrieb:

Frag doch den Arzt mal direkt wie er sich diese Therapieform im HB vorstellt

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MeFe89
12.01.2023 22:01
Vielleicht hofft der Arzt auch, dass er nach den kg+Mt Terminen zu dir zur Kgg kommen kann? Dann fällt der HB einfach bei den Terminen weg. Da du ja eh nur eins davon pro Tag abgeben darfst zieht sich das ja etwas
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Vielleicht hofft der Arzt auch, dass er nach den kg+Mt Terminen zu dir zur Kgg kommen kann? Dann fällt der HB einfach bei den Terminen weg. Da du ja eh nur eins davon pro Tag abgeben darfst zieht sich das ja etwas
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MeFe89 schrieb:

Vielleicht hofft der Arzt auch, dass er nach den kg+Mt Terminen zu dir zur Kgg kommen kann? Dann fällt der HB einfach bei den Terminen weg. Da du ja eh nur eins davon pro Tag abgeben darfst zieht sich das ja etwas

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Physio2015
13.01.2023 10:33
Vielen Dank für Eure Kommentare smiley Wir haben gar keine KG-Gerät- Zulassung.
Als die Patientin (Gebjahr 1935) anrief und einen Termin für Massage im HB ausgemacht hatte, wusste keiner dass der Arzt noch mehr aufgeschrieben hatte.
Abrechnungsstelle sagt, der Arzt muss das streichen (Unterschrift, Datum). Arztpraxis: "Wir dürfen VO nicht mehr ändern, nur neu ausstellen!" MFA meinte noch: "Es gibt transportable Geräte?!" Habe ihr erklärt was KG-Gerät bedeutet.
Allen ein schönes WE
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Vielen Dank für Eure Kommentare [emoji]smiley[/emoji] Wir haben gar keine KG-Gerät- Zulassung. Als die Patientin (Gebjahr 1935) anrief und einen Termin für Massage im HB ausgemacht hatte, wusste keiner dass der Arzt noch mehr aufgeschrieben hatte. Abrechnungsstelle sagt, der Arzt muss das streichen (Unterschrift, Datum). Arztpraxis: "Wir dürfen VO nicht mehr ändern, nur neu ausstellen!" MFA meinte noch: "Es gibt transportable Geräte?!" Habe ihr erklärt was KG-Gerät bedeutet. Allen ein schönes WE
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Physio2015 schrieb:

Vielen Dank für Eure Kommentare smiley Wir haben gar keine KG-Gerät- Zulassung.
Als die Patientin (Gebjahr 1935) anrief und einen Termin für Massage im HB ausgemacht hatte, wusste keiner dass der Arzt noch mehr aufgeschrieben hatte.
Abrechnungsstelle sagt, der Arzt muss das streichen (Unterschrift, Datum). Arztpraxis: "Wir dürfen VO nicht mehr ändern, nur neu ausstellen!" MFA meinte noch: "Es gibt transportable Geräte?!" Habe ihr erklärt was KG-Gerät bedeutet.
Allen ein schönes WE



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