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München Neuperlach

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Kg Doppelbehandlung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Kg Doppelbehandlung
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KaOs
31.05.2023 20:42
Moin,
Wir haben ein Rezept KG als Doppelbehandlung, können Doppelbehandlung aber nicht anbieten. Die Frequenz von 2-3 wird aber als einzelbehandlung erzielt. Kann ich wie im umgekehrten Fall nach Rücksprache mit ermordeten Arzt dies ändern?
Viele Grüße und danke
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Moin, Wir haben ein Rezept KG als Doppelbehandlung, können Doppelbehandlung aber nicht anbieten. Die Frequenz von 2-3 wird aber als einzelbehandlung erzielt. Kann ich wie im umgekehrten Fall nach Rücksprache mit ermordeten Arzt dies ändern? Viele Grüße und danke
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tinki
31.05.2023 20:49
Wenn der dir noch antworten kann???
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Wenn der dir noch antworten kann???
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tinki schrieb:

Wenn der dir noch antworten kann???

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KaOs
31.05.2023 20:50
Oh maneyes...verordnendem Arzt sollte es heißen, sonst könnte es andere Schwierigkeiten gebensweat_smile
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Oh man[emoji]eyes[/emoji]...verordnendem Arzt sollte es heißen, sonst könnte es andere Schwierigkeiten geben[emoji]sweat_smile[/emoji]
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KaOs schrieb:

Oh maneyes...verordnendem Arzt sollte es heißen, sonst könnte es andere Schwierigkeiten gebensweat_smile

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KaOs
31.05.2023 20:50
@tinki hab es gerade gesehen face_with_rolling_eyesjoy
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• tinki
[mention]tinki[/mention] hab es gerade gesehen [emoji]face_with_rolling_eyes[/emoji][emoji]joy[/emoji]
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KaOs schrieb:

@tinki hab es gerade gesehen face_with_rolling_eyesjoy

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tinki
31.05.2023 20:51
@KaOs ich fand es schön...so abends mit nem 🍷 auf der Terasse 😊
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• die neue
[mention]KaOs[/mention] ich fand es schön...so abends mit nem 🍷 auf der Terasse 😊
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tinki schrieb:

@KaOs ich fand es schön...so abends mit nem 🍷 auf der Terasse 😊

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KaOs
31.05.2023 20:52
@tinki vielleicht sollte ich es genau so machen wie dubeerssunny
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[mention]tinki[/mention] vielleicht sollte ich es genau so machen wie du[emoji]beers[/emoji][emoji]sunny[/emoji]
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KaOs schrieb:

@tinki vielleicht sollte ich es genau so machen wie dubeerssunny

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tinki
31.05.2023 21:36
@KaOs Jaa! Endlich Sommer!
Einen schönen Abend blush☀️😎
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[mention]KaOs[/mention] Jaa! Endlich Sommer! Einen schönen Abend [emoji]blush[/emoji]☀️😎
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tinki schrieb:

@KaOs Jaa! Endlich Sommer!
Einen schönen Abend blush☀️😎

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KaOs
31.05.2023 21:57
sunglasses
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KaOs schrieb:

sunglasses

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KaOs schrieb:

Moin,
Wir haben ein Rezept KG als Doppelbehandlung, können Doppelbehandlung aber nicht anbieten. Die Frequenz von 2-3 wird aber als einzelbehandlung erzielt. Kann ich wie im umgekehrten Fall nach Rücksprache mit ermordeten Arzt dies ändern?
Viele Grüße und danke

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KaOs
31.05.2023 21:56
Über eine Antwort auf die Frage wäre ich trotz ermordetem Arzt noch sehr dankbar. pray
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Über eine Antwort auf die Frage wäre ich trotz ermordetem Arzt noch sehr dankbar. [emoji]pray[/emoji]
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pt ani
31.05.2023 23:12
Ja, kannst Du nach Rücksprache ändern. Und auch innerhalb der VO wechseln, meine ich.
Falls Ihr in absehbarer Zeit Doppeltermine frei habt.
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Ja, kannst Du nach Rücksprache ändern. Und auch innerhalb der VO wechseln, meine ich. Falls Ihr in absehbarer Zeit Doppeltermine frei habt.
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pt ani schrieb:

Ja, kannst Du nach Rücksprache ändern. Und auch innerhalb der VO wechseln, meine ich.
Falls Ihr in absehbarer Zeit Doppeltermine frei habt.

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Lars van Ravenzwaaij
01.06.2023 10:34
@KaOs Bevor DU wegen dem ermordeten Arzt unter der Guillotine kommst, hilft einen Blick im BRV - Anlage 3a Abs. 5 Lit. g1
Doppelbehandlung:
Doppelbehandlungen können nur erbracht werden, wenn sie ärztlich verordnet sind. Änderungen können entweder arztseitig erfolgen mit erneuter ärztlicher Unterschrift und Datumsangabe, oder im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift erfolgen. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordruck im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges“ mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen.
😉
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[mention]KaOs[/mention] Bevor DU wegen dem ermordeten Arzt unter der Guillotine kommst, hilft einen Blick im BRV - Anlage 3a Abs. 5 Lit. g1 [zitat][u] Doppelbehandlung:[/u] Doppelbehandlungen können nur erbracht werden, wenn sie ärztlich verordnet sind. [b] Änderungen können entweder arztseitig erfolgen mit erneuter ärztlicher Unterschrift und Datumsangabe, oder im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift erfolgen.[/b] Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordruck im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges“ mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen.[/zitat]😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@KaOs Bevor DU wegen dem ermordeten Arzt unter der Guillotine kommst, hilft einen Blick im BRV - Anlage 3a Abs. 5 Lit. g1
Doppelbehandlung:
Doppelbehandlungen können nur erbracht werden, wenn sie ärztlich verordnet sind. Änderungen können entweder arztseitig erfolgen mit erneuter ärztlicher Unterschrift und Datumsangabe, oder im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift erfolgen. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordruck im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges“ mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen.
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Sabine Rabbel
01.06.2023 10:53
Und das hört sich für mich so an, als ob ich zwar im Einverständnis mit Ärztin/Arzt Doppelbehandlungen machen kann, auch wenn sie nicht ärztlich verordnet sind, umgekehrt aber nicht mit einfacher Behandlungszeit behandeln kann, wenn ausdrücklich Doppelbehandlung verordnet ist.
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Und das hört sich für mich so an, als ob ich zwar im Einverständnis mit Ärztin/Arzt Doppelbehandlungen machen kann, auch wenn sie nicht ärztlich verordnet sind, umgekehrt aber nicht mit einfacher Behandlungszeit behandeln kann, wenn ausdrücklich Doppelbehandlung verordnet ist.
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Sabine Rabbel schrieb:

Und das hört sich für mich so an, als ob ich zwar im Einverständnis mit Ärztin/Arzt Doppelbehandlungen machen kann, auch wenn sie nicht ärztlich verordnet sind, umgekehrt aber nicht mit einfacher Behandlungszeit behandeln kann, wenn ausdrücklich Doppelbehandlung verordnet ist.

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Lars van Ravenzwaaij
01.06.2023 10:59
@Sabine Rabbel Nö, so lese ich das nicht: Satz 1 besagt ausdrücklich, dass Doppelbehandlungen ärztlich verordnet sein müssen. DAS ist die Voraussetzung.

Änderungen dieser VO (wie gemäß Satz 1 ausgestellt) sind nunmehr nach Maßgabe von Satz 2 möglich. Die Reihenfolge von Sätze in rechtlichen Vorschriften ist wichtig und entsprechend zu beachten.

In der Folge bedeutet das, wenn eine VO von Einzelbehandlung in Doppelbehandlung geändert / ausgestellt werden soll, dieses unbedingt durch den Arzt erfolgen muss. Umgekehrt kann eine Änderung von Doppelbehandlung in Einzelbehandlung von beiden Parteien vorgenommen werden (wobei der LE die Formvorschrift gemäß Sätze 2 - zweiter Halbsatz und 3 zu beachten hat).
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] Nö, so lese ich das nicht: Satz 1 besagt ausdrücklich, dass Doppelbehandlungen ärztlich verordnet sein müssen. DAS ist die Voraussetzung. Änderungen dieser VO (wie gemäß Satz 1 ausgestellt) sind nunmehr nach Maßgabe von Satz 2 möglich. Die Reihenfolge von Sätze in rechtlichen Vorschriften ist wichtig und entsprechend zu beachten. In der Folge bedeutet das, wenn eine VO von Einzelbehandlung in Doppelbehandlung geändert / ausgestellt werden soll, dieses unbedingt durch den Arzt erfolgen muss. Umgekehrt kann eine Änderung von Doppelbehandlung in Einzelbehandlung von beiden Parteien vorgenommen werden (wobei der LE die Formvorschrift gemäß Sätze 2 - zweiter Halbsatz und 3 zu beachten hat).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel Nö, so lese ich das nicht: Satz 1 besagt ausdrücklich, dass Doppelbehandlungen ärztlich verordnet sein müssen. DAS ist die Voraussetzung.

Änderungen dieser VO (wie gemäß Satz 1 ausgestellt) sind nunmehr nach Maßgabe von Satz 2 möglich. Die Reihenfolge von Sätze in rechtlichen Vorschriften ist wichtig und entsprechend zu beachten.

In der Folge bedeutet das, wenn eine VO von Einzelbehandlung in Doppelbehandlung geändert / ausgestellt werden soll, dieses unbedingt durch den Arzt erfolgen muss. Umgekehrt kann eine Änderung von Doppelbehandlung in Einzelbehandlung von beiden Parteien vorgenommen werden (wobei der LE die Formvorschrift gemäß Sätze 2 - zweiter Halbsatz und 3 zu beachten hat).

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KaOs
01.06.2023 12:22
@Sabine Rabbel so hatte ich auch gedacht
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] so hatte ich auch gedacht
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KaOs schrieb:

@Sabine Rabbel so hatte ich auch gedacht

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KaOs
01.06.2023 12:24
@Lars van Ravenzwaaij danke, dachte da ist nur die Umänderung auf doppel gemeint, aber dann weiß ich ab nun bescheid. Ich danke dir🙃
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke, dachte da ist nur die Umänderung auf doppel gemeint, aber dann weiß ich ab nun bescheid. Ich danke dir🙃
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KaOs schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke, dachte da ist nur die Umänderung auf doppel gemeint, aber dann weiß ich ab nun bescheid. Ich danke dir🙃

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KaOs schrieb:

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