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medizinische Masseure
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muss ich bei einer Verordnung mit KG-Atemtherapie zwingend KGM als Heilmittel verwenden oder kann ich es auch mit KG abrechnen? Ist für KGM ein Zertifikat erforderlich?
Die Patientin ist wohl lungenkrank, holt aber ihre Verordnungen für die Allgemeine Krankengymnastik mit Hausbesuch bei allen Ärzten, wo sie hingeht, da ihr keiner einen LVB oder BVB ausstellt.
Viele Grüße
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Sonst muss KG Muko auf dem Rezept stehen, und die Behandlungszeit verlängert sich auf 60 Minuten
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Ahn schrieb:
KG Atemtherapie ist normale KG, auch zeitlich, also im Schnitt 20 Minuten Behandlung.
Sonst muss KG Muko auf dem Rezept stehen, und die Behandlungszeit verlängert sich auf 60 Minuten
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jonauti schrieb:
Hallo,
muss ich bei einer Verordnung mit KG-Atemtherapie zwingend KGM als Heilmittel verwenden oder kann ich es auch mit KG abrechnen? Ist für KGM ein Zertifikat erforderlich?
Die Patientin ist wohl lungenkrank, holt aber ihre Verordnungen für die Allgemeine Krankengymnastik mit Hausbesuch bei allen Ärzten, wo sie hingeht, da ihr keiner einen LVB oder BVB ausstellt.
Viele Grüße
Kurz gesagt, es hängt von der Diagnose ab, was du abrechnen kannst. Ähnlich wie bei BVB/LHB, wenn die Diagnose der Patientin dort nicht auftaucht.
Und was heißt denn "wohl Lungenkrank"? Nicht wirklich eine Diagnose, oder?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Siehe die Leistungsbeschreibung Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband unter KG bzw. unter KG-Muko, dann hättest du deine Antwort. 😁
Kurz gesagt, es hängt von der Diagnose ab, was du abrechnen kannst. Ähnlich wie bei BVB/LHB, wenn die Diagnose der Patientin dort nicht auftaucht.
Und was heißt denn "wohl Lungenkrank"? Nicht wirklich eine Diagnose, oder?
KG-MUKO sondern nur KG-Atemtherapie geschrieben hatte. Wurde nur als KG anerkannt...
Die Ärztin wurde von uns dann angeschrieben, aufgrund der vergleichbar schweren Erkrankung wie Mukoviszidose könne sie KG-Muko verschreiben, was sie dann auch tat.
Ob das BVB oder LHM ist, wirst du auf der Diagnoseliste sehen können. Ansonsten soll die PAt. einen Antrag auf Langfristgen. stellen, da eine vergleichbare Erkrankung vorliegt, die "in Art und schwere vergleichbar ist" mit denen die gelistet sind.
Und nein, für KG-MUKO ist meines wissens nach kein separates Zertifikat notwendig....
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KGSchuller schrieb:
Das hatten wir auch hier und uns wurden 2 VO´s um mehr als 60% gekürzt, da die Ärztin keine
KG-MUKO sondern nur KG-Atemtherapie geschrieben hatte. Wurde nur als KG anerkannt...
Die Ärztin wurde von uns dann angeschrieben, aufgrund der vergleichbar schweren Erkrankung wie Mukoviszidose könne sie KG-Muko verschreiben, was sie dann auch tat.
Ob das BVB oder LHM ist, wirst du auf der Diagnoseliste sehen können. Ansonsten soll die PAt. einen Antrag auf Langfristgen. stellen, da eine vergleichbare Erkrankung vorliegt, die "in Art und schwere vergleichbar ist" mit denen die gelistet sind.
Und nein, für KG-MUKO ist meines wissens nach kein separates Zertifikat notwendig....
Seitdem sind auch die Zertifikatskurse vom Markt genommen worden. Eine spezielle Atemtherapie-Fortbildung gibt es weiterhin.
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Wintermöwe schrieb:
Für KG-Muko war in Bayern und bestimmten anderen Bundesländern bis 2021 ein separates Zertifikat notwendig. Bei den einschlägigen Verbänden war das im Fortbildungskatalog noch als Zertifikatskurs gekennzeichnet. Mit dem neuen Rahmenvertrag entfiel diese Zertifikatsposition.
Seitdem sind auch die Zertifikatskurse vom Markt genommen worden. Eine spezielle Atemtherapie-Fortbildung gibt es weiterhin.
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