Hallo, was sind die Voraussetzungen, dass dies ein Patient verschrieben bekommen kann? Es muss V-a-d-R sein; gibt es gewisse Diagnose Vorschriften? Was muss genau auf dem Rezept stehen? 12 x KG als Doppelbehandlung und ich habe dann 6 Termine? Muss dann für das Datum der Behandlung 2 x unterschrieben werden?
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Hallo, was sind die Voraussetzungen, dass dies ein Patient verschrieben bekommen kann? Es muss V-a-d-R sein; gibt es gewisse Diagnose Vorschriften? Was muss genau auf dem Rezept stehen? 12 x KG als Doppelbehandlung und ich habe dann 6 Termine? Muss dann für das Datum der Behandlung 2 x unterschrieben werden?
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TaPi schrieb:
Hallo, was sind die Voraussetzungen, dass dies ein Patient verschrieben bekommen kann? Es muss V-a-d-R sein; gibt es gewisse Diagnose Vorschriften? Was muss genau auf dem Rezept stehen? 12 x KG als Doppelbehandlung und ich habe dann 6 Termine? Muss dann für das Datum der Behandlung 2 x unterschrieben werden?
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Die v.a.d.R. geht nachdem der Rgelfall ausgeschöpft ist, die Doppelbehandlung auch im Regelfall, zwei Unterschriften pro Termin = 6 Behandlungen bei 12 verordneten. Voraussetzung keine bestimmte, der Arzt muss halt mitmachen, klappt bei uns sehr gut, bisher auch keine Probleme beim abrechnen.
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Die v.a.d.R. geht nachdem der Rgelfall ausgeschöpft ist, die Doppelbehandlung auch im Regelfall, zwei Unterschriften pro Termin = 6 Behandlungen bei 12 verordneten. Voraussetzung keine bestimmte, der Arzt muss halt mitmachen, klappt bei uns sehr gut, bisher auch keine Probleme beim abrechnen.
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> Die v.a.d.R. geht nachdem der Rgelfall ausgeschöpft ist, die
> Doppelbehandlung auch im Regelfall, zwei Unterschriften pro
> Termin = 6 Behandlungen bei 12 verordneten.
............... bei 12 verordneten muß es aber eine VADR sein!
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• JürgenK
• claudia799
Andrea Platzer schrieb:
> Die v.a.d.R. geht nachdem der Rgelfall ausgeschöpft ist, die
> Doppelbehandlung auch im Regelfall, zwei Unterschriften pro
> Termin = 6 Behandlungen bei 12 verordneten.
............... bei 12 verordneten muß es aber eine VADR sein!
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die neue schrieb:
Andrea Platzer schrieb:
> Die v.a.d.R. geht nachdem der Rgelfall ausgeschöpft ist, die
> Doppelbehandlung auch im Regelfall, zwei Unterschriften pro
> Termin = 6 Behandlungen bei 12 verordneten.
............... bei 12 verordneten muß es aber eine VADR sein!
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Das stimmt, ist aber keine Vorraussetzung für die Verordnung der Doppelbehandlung (im Regelfall also 6x verordnet - 6x unterschreiben - 3 Termin). Allerdings war in der Frage schon die V.a.d.R. angefragt.
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Das stimmt, ist aber keine Vorraussetzung für die Verordnung der Doppelbehandlung (im Regelfall also 6x verordnet - 6x unterschreiben - 3 Termin). Allerdings war in der Frage schon die V.a.d.R. angefragt.
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Andrea Platzer schrieb:
Das stimmt, ist aber keine Vorraussetzung für die Verordnung der Doppelbehandlung (im Regelfall also 6x verordnet - 6x unterschreiben - 3 Termin). Allerdings war in der Frage schon die V.a.d.R. angefragt.
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Andrea Platzer schrieb:
Die v.a.d.R. geht nachdem der Rgelfall ausgeschöpft ist, die Doppelbehandlung auch im Regelfall, zwei Unterschriften pro Termin = 6 Behandlungen bei 12 verordneten. Voraussetzung keine bestimmte, der Arzt muss halt mitmachen, klappt bei uns sehr gut, bisher auch keine Probleme beim abrechnen.
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TaPi schrieb:
Hallo, was sind die Voraussetzungen, dass dies ein Patient verschrieben bekommen kann? Es muss V-a-d-R sein; gibt es gewisse Diagnose Vorschriften? Was muss genau auf dem Rezept stehen? 12 x KG als Doppelbehandlung und ich habe dann 6 Termine? Muss dann für das Datum der Behandlung 2 x unterschrieben werden?
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TaPi schrieb:
Vielen Dank! :blush:
> Die v.a.d.R. geht nachdem der Rgelfall ausgeschöpft ist, die
> Doppelbehandlung auch im Regelfall, zwei Unterschriften pro
> Termin = 6 Behandlungen bei 12 verordneten.
............... bei 12 verordneten muß es aber eine VADR sein!
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die neue schrieb:
Andrea Platzer schrieb:
> Die v.a.d.R. geht nachdem der Rgelfall ausgeschöpft ist, die
> Doppelbehandlung auch im Regelfall, zwei Unterschriften pro
> Termin = 6 Behandlungen bei 12 verordneten.
............... bei 12 verordneten muß es aber eine VADR sein!
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Andrea Platzer schrieb:
Das stimmt, ist aber keine Vorraussetzung für die Verordnung der Doppelbehandlung (im Regelfall also 6x verordnet - 6x unterschreiben - 3 Termin). Allerdings war in der Frage schon die V.a.d.R. angefragt.
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Andrea Platzer schrieb:
Die v.a.d.R. geht nachdem der Rgelfall ausgeschöpft ist, die Doppelbehandlung auch im Regelfall, zwei Unterschriften pro Termin = 6 Behandlungen bei 12 verordneten. Voraussetzung keine bestimmte, der Arzt muss halt mitmachen, klappt bei uns sehr gut, bisher auch keine Probleme beim abrechnen.
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