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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Keine Zahlung nach 3. Mahnung - Inkasso?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Keine Zahlung nach 3. Mahnung - Inkasso?
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KidAlex
24.06.2015 16:09
Hallo ihr Lieben,

Ich habe jetzt zum ersten Mal das Problem, dass ein Patientenpaar ihre Rechnungen nicht bezhalt - ich habe 2 Rechnungen (einmal für den Mann, einmal für die Frau) nun zum 3. Mal angemahnt und keine Reaktion. Wie geht ihr weiter vor in solchen Fällen (Privat/Beihilfe)?
Geht man dann über ein Inkassobüro? Und welche Kosten kommen da auf mich zu?
Danke für eure Hilfe.
Alex
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Hallo ihr Lieben, Ich habe jetzt zum ersten Mal das Problem, dass ein Patientenpaar ihre Rechnungen nicht bezhalt - ich habe 2 Rechnungen (einmal für den Mann, einmal für die Frau) nun zum 3. Mal angemahnt und keine Reaktion. Wie geht ihr weiter vor in solchen Fällen (Privat/Beihilfe)? Geht man dann über ein Inkassobüro? Und welche Kosten kommen da auf mich zu? Danke für eure Hilfe. Alex
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KidAlex schrieb:

Hallo ihr Lieben,

Ich habe jetzt zum ersten Mal das Problem, dass ein Patientenpaar ihre Rechnungen nicht bezhalt - ich habe 2 Rechnungen (einmal für den Mann, einmal für die Frau) nun zum 3. Mal angemahnt und keine Reaktion. Wie geht ihr weiter vor in solchen Fällen (Privat/Beihilfe)?
Geht man dann über ein Inkassobüro? Und welche Kosten kommen da auf mich zu?
Danke für eure Hilfe.
Alex

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therapeutin
24.06.2015 17:36
Einfach onlinemahnverfahren...kostengünstig.

3x mahnen bringt nichts,wer nicht beim erstenmal bezahlt der bezahlt auch nicht später
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Einfach onlinemahnverfahren...kostengünstig. 3x mahnen bringt nichts,wer nicht beim erstenmal bezahlt der bezahlt auch nicht später
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KidAlex
24.06.2015 18:02
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe! Ich schaue mir das online mal an!
LG,
Alex
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Schonmal vielen Dank für eure Hilfe! Ich schaue mir das online mal an! LG, Alex
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KidAlex schrieb:

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe! Ich schaue mir das online mal an!
LG,
Alex

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ali
24.06.2015 18:31
doch es gibt Herrschaften, die zahlen erst nach der 2. Mahnung...(dann aber Vorkasse....)

bevor ich mit weiteren Kosten mahne, probier ich nochmal telefonisch Kontakt zu kriegen, das wirkt meistens bzw. hat mich schon vor weiteren Kosten wg. Insolvenz = Forderung kannste vergessen bewahrt.
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doch es gibt Herrschaften, die zahlen erst nach der 2. Mahnung...(dann aber Vorkasse....) bevor ich mit weiteren Kosten mahne, probier ich nochmal telefonisch Kontakt zu kriegen, das wirkt meistens bzw. hat mich schon vor weiteren Kosten wg. Insolvenz = Forderung kannste vergessen bewahrt.
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ali schrieb:

doch es gibt Herrschaften, die zahlen erst nach der 2. Mahnung...(dann aber Vorkasse....)

bevor ich mit weiteren Kosten mahne, probier ich nochmal telefonisch Kontakt zu kriegen, das wirkt meistens bzw. hat mich schon vor weiteren Kosten wg. Insolvenz = Forderung kannste vergessen bewahrt.

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therapeutin schrieb:

Einfach onlinemahnverfahren...kostengünstig.

3x mahnen bringt nichts,wer nicht beim erstenmal bezahlt der bezahlt auch nicht später

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Körnchen
24.06.2015 17:41
Hallo, KidAlex,

gehe zu einen Anwalt deines Vertrauens. Der wird das Mahnverfahren für Dich anleierrn. Kosten kommen im allgemeinen nicht auf dich zu (sofern der Patient bezahlt). Er muss nämlich Verzugszinsen, Mahngebühren und auch die Kosten des Mahnverfahrens bezahlen.

Ansonsten kommen Anwaltskosten je nach Höhe des Rechnungsbetrages auf Dich zu (ca. 40-60€? Hatte diesen Fall erst einmal).

DSu kannst aber auch ein Mahnverfahren online einleiten. Am besten mal googlen. Ich habe es bisher nicht gemacht, weil ich im allgemeinen nach Mahnverfahren per Anwalt das Geld bekommen habe (einmal musste ich die Anwaltskosten selbst tragen. Der Patient war nicht bereit bzw. in der Lage, die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen).

LG Andreas
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Hallo, KidAlex, gehe zu einen Anwalt deines Vertrauens. Der wird das Mahnverfahren für Dich anleierrn. Kosten kommen im allgemeinen nicht auf dich zu (sofern der Patient bezahlt). Er muss nämlich Verzugszinsen, Mahngebühren und auch die Kosten des Mahnverfahrens bezahlen. Ansonsten kommen Anwaltskosten je nach Höhe des Rechnungsbetrages auf Dich zu (ca. 40-60€? Hatte diesen Fall erst einmal). DSu kannst aber auch ein Mahnverfahren online einleiten. Am besten mal googlen. Ich habe es bisher nicht gemacht, weil ich im allgemeinen nach Mahnverfahren per Anwalt das Geld bekommen habe (einmal musste ich die Anwaltskosten selbst tragen. Der Patient war nicht bereit bzw. in der Lage, die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen). LG Andreas
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Wonderwoman
24.06.2015 18:13
Unsinn... da braucht man keinen Anwalt. Die Lösung von Therapeutin ist hier die, die man präferieren sollte.
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Unsinn... da braucht man keinen Anwalt. Die Lösung von Therapeutin ist hier die, die man präferieren sollte.
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Wonderwoman schrieb:

Unsinn... da braucht man keinen Anwalt. Die Lösung von Therapeutin ist hier die, die man präferieren sollte.

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britta109
24.06.2015 20:18
Warum kommt bloß immer ein RA aus dem Überraschungsei gesprungen? Als ob es die Lösung für alle Fälle wäre....Und v. a. wieviel Aufwand...

Ich handhabe es auch wie therapeutin. Nehme aber vorher einmal persönlichen Kontakt auf. Auch habe ich schon die Weitergabe an Inkasso XYZ angedeutet, wenn Zahlung nicht zum xx.xx.xx. eingegangen ist. Bisher klappte immer alles wunderbar.
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• ali
Warum kommt bloß immer ein RA aus dem Überraschungsei gesprungen? Als ob es die Lösung für alle Fälle wäre....Und v. a. wieviel Aufwand... Ich handhabe es auch wie therapeutin. Nehme aber vorher einmal persönlichen Kontakt auf. Auch habe ich schon die Weitergabe an Inkasso XYZ angedeutet, wenn Zahlung nicht zum xx.xx.xx. eingegangen ist. Bisher klappte immer alles wunderbar.
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britta109 schrieb:

Warum kommt bloß immer ein RA aus dem Überraschungsei gesprungen? Als ob es die Lösung für alle Fälle wäre....Und v. a. wieviel Aufwand...

Ich handhabe es auch wie therapeutin. Nehme aber vorher einmal persönlichen Kontakt auf. Auch habe ich schon die Weitergabe an Inkasso XYZ angedeutet, wenn Zahlung nicht zum xx.xx.xx. eingegangen ist. Bisher klappte immer alles wunderbar.

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Jens Uhlhorn
25.06.2015 18:24
Mittlerweile ist doch "geh zum guten Osteopathen" die Antwort auf alle Fragen geworden :yum:
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• Helmut Fromberger
Mittlerweile ist doch "geh zum guten Osteopathen" die Antwort auf alle Fragen geworden :yum:
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Jens Uhlhorn schrieb:

Mittlerweile ist doch "geh zum guten Osteopathen" die Antwort auf alle Fragen geworden :yum:

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Körnchen schrieb:

Hallo, KidAlex,

gehe zu einen Anwalt deines Vertrauens. Der wird das Mahnverfahren für Dich anleierrn. Kosten kommen im allgemeinen nicht auf dich zu (sofern der Patient bezahlt). Er muss nämlich Verzugszinsen, Mahngebühren und auch die Kosten des Mahnverfahrens bezahlen.

Ansonsten kommen Anwaltskosten je nach Höhe des Rechnungsbetrages auf Dich zu (ca. 40-60€? Hatte diesen Fall erst einmal).

DSu kannst aber auch ein Mahnverfahren online einleiten. Am besten mal googlen. Ich habe es bisher nicht gemacht, weil ich im allgemeinen nach Mahnverfahren per Anwalt das Geld bekommen habe (einmal musste ich die Anwaltskosten selbst tragen. Der Patient war nicht bereit bzw. in der Lage, die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen).

LG Andreas

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Birgit88
25.06.2015 13:35
Online Mahnbescheid
Hat bis jetzt jedesmal geklappt
Die Ausfüllerei ist mühsam, lohnt aber
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Online Mahnbescheid Hat bis jetzt jedesmal geklappt Die Ausfüllerei ist mühsam, lohnt aber
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Birgit88 schrieb:

Online Mahnbescheid
Hat bis jetzt jedesmal geklappt
Die Ausfüllerei ist mühsam, lohnt aber

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Holzwurm
25.06.2015 16:27
Habe neulich einer Patientin sogar den Gerichtsvollzieher vorbeigeschickt. Vom Ablauf her wie schon beschrieben: 1. gerichtliches Mahnverfahren ( online ), 2. Vollzugsantrag beim Gerichtsvollzieher mit dem aus dem Mahnverfahren gewonnen Titel.
Grundsätzlich verschicke ich nur eine "nette " Zahlungserinnerung. Danach geht's gleich wie oben beschrieben weiter.

Dauer des ganzen ca. 5 Monate, Kosten ca. 60 Euro ( Diese wurden aber auf die erfolgreiche Pfändung angerechnet ).

Habe diesen Weg allerdings nur gewählt, weil ich wusste, dass die Betreffende ein regelmäßiges Einkommen hat und den Betrag ja auch schon bei Ihrer Kasse eingeholt hatte. Ansonsten hätte ich mir die Mühe und die Kosten gespart.

Viel Erfolg

holzwurm
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Habe neulich einer Patientin sogar den Gerichtsvollzieher vorbeigeschickt. Vom Ablauf her wie schon beschrieben: 1. gerichtliches Mahnverfahren ( online ), 2. Vollzugsantrag beim Gerichtsvollzieher mit dem aus dem Mahnverfahren gewonnen Titel. Grundsätzlich verschicke ich nur eine "nette " Zahlungserinnerung. Danach geht's gleich wie oben beschrieben weiter. Dauer des ganzen ca. 5 Monate, Kosten ca. 60 Euro ( Diese wurden aber auf die erfolgreiche Pfändung angerechnet ). Habe diesen Weg allerdings nur gewählt, weil ich wusste, dass die Betreffende ein regelmäßiges Einkommen hat und den Betrag ja auch schon bei Ihrer Kasse eingeholt hatte. Ansonsten hätte ich mir die Mühe und die Kosten gespart. Viel Erfolg holzwurm
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Holzwurm schrieb:

Habe neulich einer Patientin sogar den Gerichtsvollzieher vorbeigeschickt. Vom Ablauf her wie schon beschrieben: 1. gerichtliches Mahnverfahren ( online ), 2. Vollzugsantrag beim Gerichtsvollzieher mit dem aus dem Mahnverfahren gewonnen Titel.
Grundsätzlich verschicke ich nur eine "nette " Zahlungserinnerung. Danach geht's gleich wie oben beschrieben weiter.

Dauer des ganzen ca. 5 Monate, Kosten ca. 60 Euro ( Diese wurden aber auf die erfolgreiche Pfändung angerechnet ).

Habe diesen Weg allerdings nur gewählt, weil ich wusste, dass die Betreffende ein regelmäßiges Einkommen hat und den Betrag ja auch schon bei Ihrer Kasse eingeholt hatte. Ansonsten hätte ich mir die Mühe und die Kosten gespart.

Viel Erfolg

holzwurm



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