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physiox100
06.02.2015 07:42
Wer hat eigentlich den Schaden, wenn die Kasse im Rezeptkopf nicht stimmt?

Ich hab einen poln. Patienten, der bei der AOK Niedersachsen versichert ist und die haben mir jetzt das Rezept gekürzt, weil der Patient da nicht versichert ist. War auch schon beim Arzt und dort war nur diese Kasse eingelesen. Kann ich einfach Widerspruch schreiben, weil letztendlich kann ich ja nicht wirklich was dafür, dass die Kasse nicht stimmt.
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Wer hat eigentlich den Schaden, wenn die Kasse im Rezeptkopf nicht stimmt? Ich hab einen poln. Patienten, der bei der AOK Niedersachsen versichert ist und die haben mir jetzt das Rezept gekürzt, weil der Patient da nicht versichert ist. War auch schon beim Arzt und dort war nur diese Kasse eingelesen. Kann ich einfach Widerspruch schreiben, weil letztendlich kann ich ja nicht wirklich was dafür, dass die Kasse nicht stimmt.
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physiox100 schrieb:

Wer hat eigentlich den Schaden, wenn die Kasse im Rezeptkopf nicht stimmt?

Ich hab einen poln. Patienten, der bei der AOK Niedersachsen versichert ist und die haben mir jetzt das Rezept gekürzt, weil der Patient da nicht versichert ist. War auch schon beim Arzt und dort war nur diese Kasse eingelesen. Kann ich einfach Widerspruch schreiben, weil letztendlich kann ich ja nicht wirklich was dafür, dass die Kasse nicht stimmt.

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Lars Christiansen
06.02.2015 08:34
Die Kasse kann auch nichts dafür, wenn der Patient dort gar kein Mitglied ist. Vielleicht ist die Versichertenkarte gefälscht?!
Also ist der Patient ohne gültige Mitgliedschaft bei einer Kasse Privatpatient, rechne mit ihm selbst ab, er wird vermutlich nicht zahlen wollen. Dann müßtest du ihn verklagen.
Den Schaden hast natürlich du, denn du mußt nun schauen, wie du das Geld für die Behandlungen bekommst. Erst einmal müßte man klären, ob der polnische Patient überhaupt irgendwo legal versichert ist. Normalerweise schickt eine Krankenkasse ein Rezept nicht zurück, wenn der Patient dort Mitglied ist, auch wenn es die AOK ist...
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• urmel
Die Kasse kann auch nichts dafür, wenn der Patient dort gar kein Mitglied ist. Vielleicht ist die Versichertenkarte gefälscht?! Also ist der Patient ohne gültige Mitgliedschaft bei einer Kasse Privatpatient, rechne mit ihm selbst ab, er wird vermutlich nicht zahlen wollen. Dann müßtest du ihn verklagen. Den Schaden hast natürlich du, denn du mußt nun schauen, wie du das Geld für die Behandlungen bekommst. Erst einmal müßte man klären, ob der polnische Patient überhaupt irgendwo legal versichert ist. Normalerweise schickt eine Krankenkasse ein Rezept nicht zurück, wenn der Patient dort Mitglied ist, auch wenn es die AOK ist...
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ali
06.02.2015 12:26
Lars,

vorher hast Du Dein "Wissen" ? Es ist schlicht nicht richtig, Inche s Antwort stimmt, ist also hilfreich Monsieur.
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Lars, vorher hast Du Dein "Wissen" ? Es ist schlicht nicht richtig, Inche s Antwort stimmt, ist also hilfreich Monsieur.
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ali schrieb:

Lars,

vorher hast Du Dein "Wissen" ? Es ist schlicht nicht richtig, Inche s Antwort stimmt, ist also hilfreich Monsieur.

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Lars Christiansen
06.02.2015 13:30
Stimmt, es ist nicht richtig, dass physiox100 seine Rechnung nicht bezahlt bekommt, das geht nicht.
Also muß eine Lösung her und ich bin gespannt, wieso die Kasse sagt, der Patient ist nicht bei denen versichert.
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Stimmt, es ist nicht richtig, dass physiox100 seine Rechnung nicht bezahlt bekommt, das geht nicht. Also muß eine Lösung her und ich bin gespannt, wieso die Kasse sagt, der Patient ist nicht bei denen versichert.
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Lars Christiansen schrieb:

Stimmt, es ist nicht richtig, dass physiox100 seine Rechnung nicht bezahlt bekommt, das geht nicht.
Also muß eine Lösung her und ich bin gespannt, wieso die Kasse sagt, der Patient ist nicht bei denen versichert.

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Lars Christiansen schrieb:

Die Kasse kann auch nichts dafür, wenn der Patient dort gar kein Mitglied ist. Vielleicht ist die Versichertenkarte gefälscht?!
Also ist der Patient ohne gültige Mitgliedschaft bei einer Kasse Privatpatient, rechne mit ihm selbst ab, er wird vermutlich nicht zahlen wollen. Dann müßtest du ihn verklagen.
Den Schaden hast natürlich du, denn du mußt nun schauen, wie du das Geld für die Behandlungen bekommst. Erst einmal müßte man klären, ob der polnische Patient überhaupt irgendwo legal versichert ist. Normalerweise schickt eine Krankenkasse ein Rezept nicht zurück, wenn der Patient dort Mitglied ist, auch wenn es die AOK ist...

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Inche
06.02.2015 09:41
Die Kasse die im Rezeptkopf steht ist dein Vertragsparnter hat also zuerst die Kosten zu übernehmen und holt diese sich dann entweder über den Zoll beim Patienten wieder oder bei der anderen Krankenkasse. So ist es bei mir mit der AOK RLP gelaufen. Rede am besten nochmal mit der AOK direkt.
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• sabine78
Die Kasse die im Rezeptkopf steht ist dein Vertragsparnter hat also zuerst die Kosten zu übernehmen und holt diese sich dann entweder über den Zoll beim Patienten wieder oder bei der anderen Krankenkasse. So ist es bei mir mit der AOK RLP gelaufen. Rede am besten nochmal mit der AOK direkt.
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Inche schrieb:

Die Kasse die im Rezeptkopf steht ist dein Vertragsparnter hat also zuerst die Kosten zu übernehmen und holt diese sich dann entweder über den Zoll beim Patienten wieder oder bei der anderen Krankenkasse. So ist es bei mir mit der AOK RLP gelaufen. Rede am besten nochmal mit der AOK direkt.

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TheStonie
06.02.2015 11:32
Wir sind nicht verpflichtet die KV Karte einzulesen oder zu prüfen, ob der Patient wirklich dort versichert ist.
Wenn der Kopf formell richtig Bedruckt ist, dann gibt es keinen Grund auf die Vergütung zu verzichten.
Im Notfall mit Klage drohen, bei überschreiten der Zahlungsfrist aber in jedem Fall 40 EUR Verzugsschaden einfordern.
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Wir sind nicht verpflichtet die KV Karte einzulesen oder zu prüfen, ob der Patient wirklich dort versichert ist. Wenn der Kopf formell richtig Bedruckt ist, dann gibt es keinen Grund auf die Vergütung zu verzichten. Im Notfall mit Klage drohen, bei überschreiten der Zahlungsfrist aber in jedem Fall 40 EUR Verzugsschaden einfordern.
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TheStonie schrieb:

Wir sind nicht verpflichtet die KV Karte einzulesen oder zu prüfen, ob der Patient wirklich dort versichert ist.
Wenn der Kopf formell richtig Bedruckt ist, dann gibt es keinen Grund auf die Vergütung zu verzichten.
Im Notfall mit Klage drohen, bei überschreiten der Zahlungsfrist aber in jedem Fall 40 EUR Verzugsschaden einfordern.



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