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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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ein gut ausgestattetes,
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ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
ich befinde mich gerade im Zertifikatskurs Manuelle Therapie. Meine Praxis
kann M.T. bisher nicht abrechnen, da keiner von uns das Zertifikat hat. Ein
Kursteilnehmer hat jetzt behauptet, meine Praxis könne über mich (sobald
ich die Prüfung bestanden habe) nur mit den Kassen abrechnen/ die
Zulassung bekommen, wenn in meinem Vertrag mindestens 30
Arbeitsstunden pro Woche stehen würden. Stimmt das?
[bearbeitet am 17.06.14 23:13]
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heja schrieb:
Hallo,
ich befinde mich gerade im Zertifikatskurs Manuelle Therapie. Meine Praxis
kann M.T. bisher nicht abrechnen, da keiner von uns das Zertifikat hat. Ein
Kursteilnehmer hat jetzt behauptet, meine Praxis könne über mich (sobald
ich die Prüfung bestanden habe) nur mit den Kassen abrechnen/ die
Zulassung bekommen, wenn in meinem Vertrag mindestens 30
Arbeitsstunden pro Woche stehen würden. Stimmt das?
[bearbeitet am 17.06.14 23:13]
Die Praxis erhält eine Zulassungserweiterung und ist beschränkt auf Deinen Namen, sprich DU darfst entsprechende Patienten behandeln und der PI abrechnen.
Wenn jmd. sowas behauptet immer nach der Quelle fragen...
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Da es keine Zulassungserweiterung/ en gibt ( und auch noch nie gab ) kann solche nicht erteilt werden.
... und ist beschränkt auf Deinen Namen,...
Beschränkt oder sogar auf einen/ den Namen beschränkt kann eine nicht existente Zulassungserweiterung nicht werden. Die Zulassung kann nicht eingeschränkt werden.
...sprich DU darfst entsprechende Patienten behandeln und der PI abrechnen...
Zumindest jeder PT mit Abschluss ab 1994 darf ohnehin entsprechend behandeln- nicht aber unbedingt abrechnen, denn die reine Abrechnungsthematik hat nichts mit der Zulassung zutun.
Selbst Rahmenverträge können dies nicht ändern oder überhaupt regeln, denn die Anerkennung der Verträge stellt Zulassungsvoraussetzung dar- nicht Zulassungsinhalt.
Es gilt der jeweils vor Zulassungserteilung gültige + unterschriebene Vertrag, also nie der jeweils aktuelle ( so zumindest grundsätzlich ). Und also bei verbandslosen PI dies schon immer so war, es bei Verbandsmitgliedern abweicht, denn bei Verbandsmitgliedern gilt der jeweils aktuelle Verbandsvertrag inkl. evtl. Bestandsschutztatbeständen ( ist ganz gewöhnlicher Tatbestand bei öffentlich- rechtlichen Verträgen und auch nicht bei den Physiotherapeuten anders ).
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webpt schrieb:
...Die Praxis erhält eine Zulassungserweiterung....
Da es keine Zulassungserweiterung/ en gibt ( und auch noch nie gab ) kann solche nicht erteilt werden.
... und ist beschränkt auf Deinen Namen,...
Beschränkt oder sogar auf einen/ den Namen beschränkt kann eine nicht existente Zulassungserweiterung nicht werden. Die Zulassung kann nicht eingeschränkt werden.
...sprich DU darfst entsprechende Patienten behandeln und der PI abrechnen...
Zumindest jeder PT mit Abschluss ab 1994 darf ohnehin entsprechend behandeln- nicht aber unbedingt abrechnen, denn die reine Abrechnungsthematik hat nichts mit der Zulassung zutun.
Selbst Rahmenverträge können dies nicht ändern oder überhaupt regeln, denn die Anerkennung der Verträge stellt Zulassungsvoraussetzung dar- nicht Zulassungsinhalt.
Es gilt der jeweils vor Zulassungserteilung gültige + unterschriebene Vertrag, also nie der jeweils aktuelle ( so zumindest grundsätzlich ). Und also bei verbandslosen PI dies schon immer so war, es bei Verbandsmitgliedern abweicht, denn bei Verbandsmitgliedern gilt der jeweils aktuelle Verbandsvertrag inkl. evtl. Bestandsschutztatbeständen ( ist ganz gewöhnlicher Tatbestand bei öffentlich- rechtlichen Verträgen und auch nicht bei den Physiotherapeuten anders ).
"die reine Abrechnungsthematik hat nichts mit der Zulassung zutun"
Aber es geht doch genau darum, ob ich oder wer auch immer zu Lasten der GKV eine bestimmte (physiotherapeutische) Leistung, hier MT abgeben darf und vergütet bekomme.
?!
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ali schrieb:
Die Kassen nennen es "Zulassungserweiterung"
"die reine Abrechnungsthematik hat nichts mit der Zulassung zutun"
Aber es geht doch genau darum, ob ich oder wer auch immer zu Lasten der GKV eine bestimmte (physiotherapeutische) Leistung, hier MT abgeben darf und vergütet bekomme.
?!
Die Kassen wissen aber letztendlich sehr sehr gut, dass das regelrechten Unsinn darstellt. Der Berufsgruppe permanent falsch eingeimpft und sodann verteidigt die Berufsgruppe das wie üblich bzw. wie sehr oft gegen sich selbst.
BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 R - insbesondere Nr. 14 + 15
...Aber es geht doch genau darum, ob ich oder wer auch immer zu Lasten der GKV eine bestimmte (physiotherapeutische) Leistung, hier MT abgeben darf und vergütet bekomme...
Ja, stimmt natürlich. Nicht jedoch mittels weiterer Zusatzpflichten wie z. B. per Mindestanwesenheitspflichten.
Ganz besonders die Berufsgruppe selbst wird irgendwann anfangen müssen sich mit den eigenen Rechten und Pflichten ernsthaft aueinander zu setzen. Denn es ist ja auch hier immer und immer wieder vom Berufsstand selbst verquirlt worden, wo was hingehört.
Oft wirft der Berufsstand selbst z.B. die " Betrugskeule " um sich herum, ohne sich mit den elementaren Zulassungsvorgängen je beschäftigt zu haben.
Aus meiner Sicht ist es selbst berufspolitisch sehr erheblich die Berufsgrundlagen inne zu haben. Da der Berufsstand ausgerechnet da nun auch noch rundum daherschwächelt, hat jeder Gegner sehr leichtes Spiel- denn der Berufsstand ist kein ernst zu nehmender Gegner/ Partner ( nicht einmal Gesprächspartner ).
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webpt schrieb:
...Die Kassen nennen es "Zulassungserweiterung"...
Die Kassen wissen aber letztendlich sehr sehr gut, dass das regelrechten Unsinn darstellt. Der Berufsgruppe permanent falsch eingeimpft und sodann verteidigt die Berufsgruppe das wie üblich bzw. wie sehr oft gegen sich selbst.
BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 R - insbesondere Nr. 14 + 15
...Aber es geht doch genau darum, ob ich oder wer auch immer zu Lasten der GKV eine bestimmte (physiotherapeutische) Leistung, hier MT abgeben darf und vergütet bekomme...
Ja, stimmt natürlich. Nicht jedoch mittels weiterer Zusatzpflichten wie z. B. per Mindestanwesenheitspflichten.
Ganz besonders die Berufsgruppe selbst wird irgendwann anfangen müssen sich mit den eigenen Rechten und Pflichten ernsthaft aueinander zu setzen. Denn es ist ja auch hier immer und immer wieder vom Berufsstand selbst verquirlt worden, wo was hingehört.
Oft wirft der Berufsstand selbst z.B. die " Betrugskeule " um sich herum, ohne sich mit den elementaren Zulassungsvorgängen je beschäftigt zu haben.
Aus meiner Sicht ist es selbst berufspolitisch sehr erheblich die Berufsgrundlagen inne zu haben. Da der Berufsstand ausgerechnet da nun auch noch rundum daherschwächelt, hat jeder Gegner sehr leichtes Spiel- denn der Berufsstand ist kein ernst zu nehmender Gegner/ Partner ( nicht einmal Gesprächspartner ).
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ali schrieb:
Nö, wüsste nicht wo das steht....
Die Praxis erhält eine Zulassungserweiterung und ist beschränkt auf Deinen Namen, sprich DU darfst entsprechende Patienten behandeln und der PI abrechnen.
Wenn jmd. sowas behauptet immer nach der Quelle fragen...
Nein, stimmt nicht.
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webpt schrieb:
...meine Praxis könne über mich (sobald ich die Prüfung bestanden habe) nur mit den Kassen abrechnen/ die Zulassung bekommen, wenn in meinem Vertrag mindestens 30 Arbeitsstunden pro Woche stehen würden. Stimmt das? ...
Nein, stimmt nicht.
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