In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Gibt es einen Physiotherapeut/in, der nach dem neuen Rahmenvertrag seit August/Oktober ´21, Rückbildungskurse außerhalb einer Physiotherapiepraxis anbietet? Wie rechnet ihr das mit der GKV ab?
Mein Fall: ich besitze eine Institutionskennzeichen-Nummer und benötige nun eine Kassenzulassung von der ARGE zur GKV-Abrechnung von RÜBI-Kursen. Hierbei stoße ich auf Probleme, da ich die RÜBI-Kurse nur in einer Hebammenpraxis abhalten kann, die nicht den Vorlagen einer Physiotherapiepraxis entspricht. Meine Vorgängerin (Hebamme) hielt ihre RÜBI-Kurse dort problemlos ab, bei mir soll das nun jedoch laut Physio-deutschland nicht gehen.
Hat jemand Erfahrung mit diesem oder einem ähnlichen Fall?
Für Hilfe und/oder Empfehlungen wäre ich wirklich sehr dankbar!
N.Jott
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N.Jott schrieb:
Hallo, ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen:
Gibt es einen Physiotherapeut/in, der nach dem neuen Rahmenvertrag seit August/Oktober ´21, Rückbildungskurse außerhalb einer Physiotherapiepraxis anbietet? Wie rechnet ihr das mit der GKV ab?
Mein Fall: ich besitze eine Institutionskennzeichen-Nummer und benötige nun eine Kassenzulassung von der ARGE zur GKV-Abrechnung von RÜBI-Kursen. Hierbei stoße ich auf Probleme, da ich die RÜBI-Kurse nur in einer Hebammenpraxis abhalten kann, die nicht den Vorlagen einer Physiotherapiepraxis entspricht. Meine Vorgängerin (Hebamme) hielt ihre RÜBI-Kurse dort problemlos ab, bei mir soll das nun jedoch laut Physio-deutschland nicht gehen.
Hat jemand Erfahrung mit diesem oder einem ähnlichen Fall?
Für Hilfe und/oder Empfehlungen wäre ich wirklich sehr dankbar!
N.Jott
https://www.physio.de/community/physiotherapie/kassenzulassung-fuer-rueckbildungskurs-nach-aenderung-des-rahmenvertrags-okt/1/551134/1#anchor551201
BTW: Doppelposting ist i. d. R. nicht hilfreich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Siehe Antwort hier:
https://www.physio.de/community/physiotherapie/kassenzulassung-fuer-rueckbildungskurs-nach-aenderung-des-rahmenvertrags-okt/1/551134/1#anchor551201
BTW: Doppelposting ist i. d. R. nicht hilfreich.
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