Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Problem beschreiben
canna41 schrieb:
Hallo. Bräuchte mal dringend Eure Einschätzung oder noch besser rechtliches Hintergrundwissen. Eine Patientin von mir hat von Ihrem Zahnarzt ein blaues Privatrezept über 6 Sitzungen manuelle Physiotherapie zur Lockerung der NacKen-, Schulter-, Hals- und Kaumuskulatur erhalten. DG. cranion-mandibuläre Dysfunktion. Die AOK Westfalen-Lippe hat dieses auf der Rückseite mit dem Zusatz nach Kassensätzen genehmigt abgestempelt. Jetzt meine Fragen an Euch. Muss ich dieses Rezept nach den Kassensätzen abrechnen und zur Abrechnungsstelle der AOK schicken oder kann ich die Patientin als Privatpatient für dieses Rezept einstufen und Ihr den Privatsatz in Rechnung stellen, so dass sie den Differenzbetrag selbst bezahlen muss? Weiterhin ist für mich der Auftrag manuelle Physiotherapie nicht aussagekräftig so dass die AOK hinterher nur Massage erstatten würde. Was tun? Irgendwie fühle ich mich sowohl von den Ärzten und von den Krankenkassen ziemlich verarscht. Die Ärzte haben einen Weg gefunden ihr Budget nicht anzutasten und wir sollen auf Privatrezepten, wobei ich dann noch nicht einmal die Taxierung durch den Computer laufen lassen kann, nach Meinung der Krankenkassen zum Kassentarif abrechnen. Für schnelle Rückantworten wäre ich dankbar da die Patientin sicherlich gleich wegen Terminen anrufen wird.
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Schließ vor der Behandlung einen Behadlungsvertrag mit der Pat. über die Zuzahlung zu dem Privatrezept ab.
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Freistein schrieb:
Vielleicht noch ein Tip um unnötigen Stress zu vermeiden.
Schließ vor der Behandlung einen Behadlungsvertrag mit der Pat. über die Zuzahlung zu dem Privatrezept ab.
Weshalb denn dann diese "Privatverordnung"??
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Und weise den Zahnarzt einfach deutlich darauf hin, dass er "noch" keiner HMR und keiner Budgetierung unterliegt, somit auch nicht an den HMK gebunden ist!!
Weshalb denn dann diese "Privatverordnung"??
Grüße...Gerry
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Shakespeare schrieb:
Vereinbare mit der Patientin ein Honorar zwischen Kassensatz für MT und deinen Privatpreis für MT, weise sie auf eine evtl. Zuzahlung je nach deinem Preis hin, mache eine Vereinbarung und kassiere dann von ihr, am besten (wie es auch der Tierarzt macht) für jede Behandlung wenn du bei ihr ein komisches Gefühl hast oder eben per Rechnung nach Ableistung der VO. Die Patientin kann nun mit dem Orginalrezept und deiner Rechnung eine Erstattung zu Kassensätzen beantragen. Eine fehlerhaftes Rezeptformular direkt mit der AOK abzurechnen, würde ich nicht machen. Viel Glück S.
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canna41 schrieb:
Hallo. Hast Du oder auch einer der anderen vielleicht Infos in schriflticher Form über die Tatsache dass Zahnärzte nicht dem Heilmittelbudget , damit die ich dann sowohl dem Arzt als auch der Patientin zur Verfügung stellen kann. Sonst bin ich wieder die böse Therapeutin. Danke
Offensichtlich hat der Arzt nur das falsche Formular erwischt... der Patient hat klar zum Ausdruck gebracht, dass er Kassenpatient ist und die Kasse hat zusätzliche Angaben auf dem Rezept gemacht.
Aus meiner Sicht führt es zur Teilabsetzung durch die Kasse und mächtig Ärger vom Patienten, wenn ihr das als Privatrezept behandelt.
ICH würde das nicht so machen und ich bin bestimmt kein Angsthase, wenn es darum geht, sich mit den Kassen anzulegen.
Und es sollte auch beachtet werden, dass man den Patienten bestimmt nicht mehr wiedersehen wird.
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Wonderwoman schrieb:
Also ich halte ein solches Vorgehen für problematisch.
Offensichtlich hat der Arzt nur das falsche Formular erwischt... der Patient hat klar zum Ausdruck gebracht, dass er Kassenpatient ist und die Kasse hat zusätzliche Angaben auf dem Rezept gemacht.
Aus meiner Sicht führt es zur Teilabsetzung durch die Kasse und mächtig Ärger vom Patienten, wenn ihr das als Privatrezept behandelt.
ICH würde das nicht so machen und ich bin bestimmt kein Angsthase, wenn es darum geht, sich mit den Kassen anzulegen.
Und es sollte auch beachtet werden, dass man den Patienten bestimmt nicht mehr wiedersehen wird.
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canna41 schrieb:
Hallo Wonderwoman. Den Zahnarzt kenne ich persönlich von einer Fortbildung über Kieferglenksprobleme. Damalig ging es jedoch um die Ausstellung von Privatpatienten für Osteopahiepatienten. Dass er jedoch auch für die wahrscheinlich gemeinte Manuelle Therapie Manuelle Therapie ein Privatrezept benutzt ist schon bewusst von ihm durchgeführt worden.
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Tempelritter schrieb:
Privatrezept bleibt Privatrezept, verlange deinen Preis per Rechnung und die Versicherte bekommt die Kassensätze erstattet. Dann spielt auch das verordnete Heilmittel keine Rolle, oder der Arzt soll in MT ändern.
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