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Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
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Dann würde ICH als Therapeutin es so machen: Das Rezept beginnen, die Patientin in Urlaub fahren lassen und wenn sie zurückkommt, das Rezept weiterführen und für die Unterbrechungszeit ein "U P" für "Urlaub Patient" einsetzen.
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die neue schrieb:
wenn sie zu faul ist, um ein neues Rezept zu besorgen, dann kann die Therapie auch nicht so wichtig sein .....
Dann würde ICH als Therapeutin es so machen: Das Rezept beginnen, die Patientin in Urlaub fahren lassen und wenn sie zurückkommt, das Rezept weiterführen und für die Unterbrechungszeit ein "U P" für "Urlaub Patient" einsetzen.
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M83Axel schrieb:
Hallo zusammen! Kurze Frage: ist es möglich ein Kassenrezept in einer Praxis zu beginnen, in einer Physiotherapie in einem deutschen Urlaubsort weiterzuführen und in der ersten Praxis zu beenden? Sie ist außerhalb des Regelfalles und Zuzahlungsbefreit. Normalerweise wäre es kein Problem sich neue Rezepte zu holen. Sie ist allerdings zu faul. Vielen Dank vorab
Da fehlen mir echt die Worte !! ?
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mogli123 schrieb:
Und weil die Patientin zu faul ist, deswegen kümmert sich der Physiotherapeut darum ?
Da fehlen mir echt die Worte !! ?
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M83Axel schrieb:
Es geht nicht, dass man zum Beispiel bei 10mal MLD 4x hier, 3x dort, 3x hier behandelt, oder? Über TheOrg ging es nicht
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bundy007 schrieb:
lass doch diesen affenzirkus, auch wenns nett gemeint ist, wir müssen nicht alles machen und uns nicht wegen sowas den kopf zerbrechen
Ich würde sagen, es geht nicht, da ja auf dem Rezept zur Abrechnung die IK Nummer angegeben ist. Und dass eine Praxis der anderen die Behandlung in Rechnung stellt halte ich auch für nicht praktikabel. Würde auch das Rezept liegen lassen und U eintragen. Wenn die Patientin im Urlaub behandelt werden will, soll sie sich dafür eine Verordnung holen.
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Logo1983 schrieb:
Zumal du nicht weißt, ob die Patientin das Rezept wirklich hin und her transportiert und es nicht irgendwo liegen lässt.
Ich würde sagen, es geht nicht, da ja auf dem Rezept zur Abrechnung die IK Nummer angegeben ist. Und dass eine Praxis der anderen die Behandlung in Rechnung stellt halte ich auch für nicht praktikabel. Würde auch das Rezept liegen lassen und U eintragen. Wenn die Patientin im Urlaub behandelt werden will, soll sie sich dafür eine Verordnung holen.
Von Corona hat sie aber schon gehört?
:expressionless:
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M83Axel schrieb:
Zweitwohnsitz im Norden
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ali schrieb:
coronatechnisch gut zum Überwintern...at the moment...
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Jeverland schrieb:
Deine Patientin will in den Urlaub fahren??
Von Corona hat sie aber schon gehört?
:expressionless:
:joy::joy::joy::joy:
Ich dachte der Troll hält Winterschlaf
:sleeping:
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PhysioDino schrieb:
.....und der Therapeut der die Heilmittelverordnung mit dem Kostenträger abrechnet darf dann die andere Praxis auszahlen?
:joy::joy::joy::joy:
Ich dachte der Troll hält Winterschlaf
:sleeping:
Muss Mensch nicht machen, kann man aber...allerdings nur, wenn Pat. von sich aus damit fertig kommt. Ich kommunizier des net aktiv.
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ali schrieb:
Physiodino, BEIDE rechnen das Rezept mit den jeweiligen Behandlungen ab.: 1. Praxis original ggf. mit ohne 10 Euro Rezeptblattgebühr 2. Praxis Kopie mit KK Stempel
Muss Mensch nicht machen, kann man aber...allerdings nur, wenn Pat. von sich aus damit fertig kommt. Ich kommunizier des net aktiv.
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