Wir suchen aufgeweckte, innovative
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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da ich einen solchen Fall noch nicht in meiner Praxis hatte, wollte ich euch um eure Meinung dazu fragen:
ein Junge mit KG-ZNS-Kind (Bobath)-Rezept kommt regelmäßig zur Behandlung zu uns. Nun hat er ein Rp mitgebracht auf dem die Ärztin folgendes verordnet hat: KG-ZNS-Kinder (ZN1a) / aus medizinischen Gründen teilweise 2x täglich".
Was bedeutet das nun für uns? Kann man da dann die doppelte Behandlungszeit an einem Tag machen, sprich einen den Jungen mit einem Doppeltermin behandeln???
Danke für eure Meinungen/Tipps/Ratschläge/Erfahrungen.
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Guten Morgen,
da ich einen solchen Fall noch nicht in meiner Praxis hatte, wollte ich euch um eure Meinung dazu fragen:
ein Junge mit KG-ZNS-Kind (Bobath)-Rezept kommt regelmäßig zur Behandlung zu uns. Nun hat er ein Rp mitgebracht auf dem die Ärztin folgendes verordnet hat: KG-ZNS-Kinder (ZN1a) / aus medizinischen Gründen teilweise 2x täglich".
Was bedeutet das nun für uns? Kann man da dann die doppelte Behandlungszeit an einem Tag machen, sprich einen den Jungen mit einem Doppeltermin behandeln???
Danke für eure Meinungen/Tipps/Ratschläge/Erfahrungen.
Manuel
Dann sollte es keine Probleme geben
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm...ich lese daraus: 1x vormittags und 1x nachmittags und nicht 2x hintereinander (Doppelbehandlung)....und natürlich eine wöchentliche Frequenz ...und anstelle "teilweise" etwas genauer z.B. jede 2.Tag
Dann sollte es keine Probleme geben
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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rudibam schrieb:
Als Doppelbehandlung muß Doppelbehandlung draustehen. Ansonsten siehe Jürgen.
aufklären wie das gemeint ist, kann Dich nur die behandelnde Ärztin. Teilweise wissen die Arzthelferinnen nicht, wie die Wünsche der Ärzte heilmittelrichtlinienkonform darzustellen sind.
So ein ungewöhnliches Rezept würde ich dann mit der zuständigen KK verhackstücken, ob die Kosten übernommen werden, bevor Du behandelst.
VlG
Monika
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da ist die Rücksprache mit der Arztpraxis einfacher und schneller....
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
>>...ich dann mit der zuständigen KK verhackstücken...<<
da ist die Rücksprache mit der Arztpraxis einfacher und schneller....
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
> >>...ich dann mit der zuständigen KK verhackstücken...<<
> da ist die Rücksprache mit der Arztpraxis einfacher und
> schneller....
-- Da überschätzt du maßlos die Fähigkeiten von einigen Ärzten und ihren Helferinnen. Dort kennt man den HMK nur in Auszügen, mischt dieses Halbwissen mit eigenen Denk-Versatzstücken und zimmert daraus eigene Richtlinien. Der Versuch ein ebenfalls missratenes Regelwerk wie den HMK zu vermitteln, scheitert dann oft (Gott sei Dank nicht immer) an einer Mischung aus Arroganz und geistiger Limitierung.
Man hört dann gelegentlich Sätze wie : "Das machen wir immer so" oder Das muss so sein weil der Computer das nicht anders zulässt" oder "das ist doch nicht logisch" (meist richtig).
Da sind dann Kassenmitarbeiter gelegentlich weitaus besser in sinnfreier Heilmittel- Regelkunde geschult und nahezu zugänglich.
Zur obigen Frage kann ich nur beitragen, dass eine solche VO tatsächlich nicht vom HMK erfasst wurde und somit für jeden Kassenprüfer eine super Steilvorlage zum wegkürzen bietet.
Also Rücksprache bzw. Genehmigung der Kasse ist Pflicht für jeden, der auf sein Geld angewiesen ist...
[bearbeitet am 23.05.14 16:46]
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Shakespeare schrieb:
JürgenK schrieb:
> >>...ich dann mit der zuständigen KK verhackstücken...<<
> da ist die Rücksprache mit der Arztpraxis einfacher und
> schneller....
-- Da überschätzt du maßlos die Fähigkeiten von einigen Ärzten und ihren Helferinnen. Dort kennt man den HMK nur in Auszügen, mischt dieses Halbwissen mit eigenen Denk-Versatzstücken und zimmert daraus eigene Richtlinien. Der Versuch ein ebenfalls missratenes Regelwerk wie den HMK zu vermitteln, scheitert dann oft (Gott sei Dank nicht immer) an einer Mischung aus Arroganz und geistiger Limitierung.
Man hört dann gelegentlich Sätze wie : "Das machen wir immer so" oder Das muss so sein weil der Computer das nicht anders zulässt" oder "das ist doch nicht logisch" (meist richtig).
Da sind dann Kassenmitarbeiter gelegentlich weitaus besser in sinnfreier Heilmittel- Regelkunde geschult und nahezu zugänglich.
Zur obigen Frage kann ich nur beitragen, dass eine solche VO tatsächlich nicht vom HMK erfasst wurde und somit für jeden Kassenprüfer eine super Steilvorlage zum wegkürzen bietet.
Also Rücksprache bzw. Genehmigung der Kasse ist Pflicht für jeden, der auf sein Geld angewiesen ist...
[bearbeitet am 23.05.14 16:46]
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mosaik schrieb:
Hi,
aufklären wie das gemeint ist, kann Dich nur die behandelnde Ärztin. Teilweise wissen die Arzthelferinnen nicht, wie die Wünsche der Ärzte heilmittelrichtlinienkonform darzustellen sind.
So ein ungewöhnliches Rezept würde ich dann mit der zuständigen KK verhackstücken, ob die Kosten übernommen werden, bevor Du behandelst.
VlG
Monika
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