ich hätte gerne gewusst wie es mit der 12 Wochenfrist für die maximale Rezeptdauer ist.
Wie ist es wenn einen Rezept mit 10*KG-ZNS über 12 Wochen geht aber der Patient zwischendurch beim Arzt war (Kasse=KKH)?
Hat jemand da Erfahrungen?
Vielen Dank
LG
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Hallo,
ich hätte gerne gewusst wie es mit der 12 Wochenfrist für die maximale Rezeptdauer ist.
Wie ist es wenn einen Rezept mit 10*KG-ZNS über 12 Wochen geht aber der Patient zwischendurch beim Arzt war (Kasse=KKH)?
Hat jemand da Erfahrungen?
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seseba schrieb:
Hallo,
ich hätte gerne gewusst wie es mit der 12 Wochenfrist für die maximale Rezeptdauer ist.
Wie ist es wenn einen Rezept mit 10*KG-ZNS über 12 Wochen geht aber der Patient zwischendurch beim Arzt war (Kasse=KKH)?
Hat jemand da Erfahrungen?
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Wenn die angegebene Frequenz 1x Wo ist und der Patient durch Erkrankung oder Urlaub währenddessen öfters ausfällt, würde ich die unvollständige VO abrechnen mit entsprechenden Begründung auf Rückseite. Der Patient besorgt eine neue VO und du ersparst dir eine Menge Stress mit der KK.
Die Abrechnungsstellen der KK werden nur auf Austellungsdatum von Rezepten achten, ob und wie oft der Patient in dieser Zeit beim Arzt war -interessiert in diesem Fall niemand.
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In 12 Wochen muss die VO abgearbeitet werden.
Wenn die angegebene Frequenz 1x Wo ist und der Patient durch Erkrankung oder Urlaub währenddessen öfters ausfällt, würde ich die unvollständige VO abrechnen mit entsprechenden Begründung auf Rückseite. Der Patient besorgt eine neue VO und du ersparst dir eine Menge Stress mit der KK.
Die Abrechnungsstellen der KK werden nur auf Austellungsdatum von Rezepten achten, ob und wie oft der Patient in dieser Zeit beim Arzt war -interessiert in diesem Fall niemand.
Heilmittelrichtlinien §8.1
"Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
Die Betonung auf "nach der Verordnung".
Ich bin bei IDS "ZN2" von einer VO ausserhalb des Regellfalls ausgegangen - darum die Aussage.
Wenn jemand Info zur gleichen Situation innerhalb vom Regellfall hat - wäre ich auch dankbar.
Austellungsdatum auf Folgeverordnung dient als Nachweis darüber, dass eine erneute Untersuchung statt fand , oder gibt es diesbezüglich noch Zweifel?
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Heilmittelrichtlinien §8.1
"Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
Die Betonung auf "nach der Verordnung".
Ich bin bei IDS "ZN2" von einer VO ausserhalb des Regellfalls ausgegangen - darum die Aussage.
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Austellungsdatum auf Folgeverordnung dient als Nachweis darüber, dass eine erneute Untersuchung statt fand , oder gibt es diesbezüglich noch Zweifel?
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Heiland schrieb:
Heilmittelrichtlinien §8.1
"Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
Die Betonung auf "nach der Verordnung".
Ich bin bei IDS "ZN2" von einer VO ausserhalb des Regellfalls ausgegangen - darum die Aussage.
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Austellungsdatum auf Folgeverordnung dient als Nachweis darüber, dass eine erneute Untersuchung statt fand , oder gibt es diesbezüglich noch Zweifel?
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das Rezept muss so ausgestellt sein, dass es in den 12 Wochen fertig sein kann. Die 14 Tagesregelung und weitere mögliche begründetet Unterbrechungen in den RV setzen diese 12 Wochenfrist außer Kraft.
Beispiel:
20x KG 1x pro Woche -> ungültig
12x KG 1x pro Woche -> OK
Eine neue Vo. sollte der Arzt erst ausstellen wenn die alte abgearbeitet ist, obwohl wir hier noch nie Probleme hatten wenn der Arzt früher ausgestellt hat.
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• die neue
das Rezept muss so ausgestellt sein, dass es in den 12 Wochen fertig sein kann. Die 14 Tagesregelung und weitere mögliche begründetet Unterbrechungen in den RV setzen diese 12 Wochenfrist außer Kraft.
Beispiel:
20x KG 1x pro Woche -> ungültig
12x KG 1x pro Woche -> OK
Eine neue Vo. sollte der Arzt erst ausstellen wenn die alte abgearbeitet ist, obwohl wir hier noch nie Probleme hatten wenn der Arzt früher ausgestellt hat.
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morpheus-06 schrieb:
das Rezept muss so ausgestellt sein, dass es in den 12 Wochen fertig sein kann. Die 14 Tagesregelung und weitere mögliche begründetet Unterbrechungen in den RV setzen diese 12 Wochenfrist außer Kraft.
Beispiel:
20x KG 1x pro Woche -> ungültig
12x KG 1x pro Woche -> OK
Eine neue Vo. sollte der Arzt erst ausstellen wenn die alte abgearbeitet ist, obwohl wir hier noch nie Probleme hatten wenn der Arzt früher ausgestellt hat.
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Die VO 20xKG 1x pro Woche ist nicht ungültig, sie muss nur nach 12 mal abgebrochen / abgerechnet werden.
Natürlich wäre es schöner wenn gleich nur 12 mal drauf steht, aber sie ist nicht ungültig.
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Die VO 20xKG 1x pro Woche ist nicht ungültig, sie muss nur nach 12 mal abgebrochen / abgerechnet werden.
Natürlich wäre es schöner wenn gleich nur 12 mal drauf steht, aber sie ist nicht ungültig.
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Stephen Ziegler schrieb:
Die VO 20xKG 1x pro Woche ist nicht ungültig, sie muss nur nach 12 mal abgebrochen / abgerechnet werden.
Natürlich wäre es schöner wenn gleich nur 12 mal drauf steht, aber sie ist nicht ungültig.
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> Die VO 20xKG 1x pro Woche ist nicht ungültig, sie muss nur nach
> 12 mal abgebrochen / abgerechnet werden.
> Natürlich wäre es schöner wenn gleich nur 12 mal drauf steht,
> aber sie ist nicht ungültig.
das wird zwar von den Kassen so akzeptiert, nach HMR ist so eine Vo ungültig und kann abgesetzt werden.
Edit
Quelle: das hab ich von einem RA prüfen lassen und eine Anfrage beim VdEK Landesverband BW gemacht.
[bearbeitet am 11.10.13 08:02]
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• Frank Sommer
Stephen Ziegler schrieb:
> Die VO 20xKG 1x pro Woche ist nicht ungültig, sie muss nur nach
> 12 mal abgebrochen / abgerechnet werden.
> Natürlich wäre es schöner wenn gleich nur 12 mal drauf steht,
> aber sie ist nicht ungültig.
das wird zwar von den Kassen so akzeptiert, nach HMR ist so eine Vo ungültig und kann abgesetzt werden.
Edit
Quelle: das hab ich von einem RA prüfen lassen und eine Anfrage beim VdEK Landesverband BW gemacht.
[bearbeitet am 11.10.13 08:02]
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morpheus-06 schrieb:
Stephen Ziegler schrieb:
> Die VO 20xKG 1x pro Woche ist nicht ungültig, sie muss nur nach
> 12 mal abgebrochen / abgerechnet werden.
> Natürlich wäre es schöner wenn gleich nur 12 mal drauf steht,
> aber sie ist nicht ungültig.
das wird zwar von den Kassen so akzeptiert, nach HMR ist so eine Vo ungültig und kann abgesetzt werden.
Edit
Quelle: das hab ich von einem RA prüfen lassen und eine Anfrage beim VdEK Landesverband BW gemacht.
[bearbeitet am 11.10.13 08:02]
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> OK das heißt ich muss nach 12 Wochen nach Behandlungsbeginn
> oder nach Ausstellungsdatum abbrechen?
Nein, nicht wenn die Vo. nach HMR korrekt ausgestellt ist.
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seseba schrieb:
> OK das heißt ich muss nach 12 Wochen nach Behandlungsbeginn
> oder nach Ausstellungsdatum abbrechen?
Nein, nicht wenn die Vo. nach HMR korrekt ausgestellt ist.
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morpheus-06 schrieb:
seseba schrieb:
> OK das heißt ich muss nach 12 Wochen nach Behandlungsbeginn
> oder nach Ausstellungsdatum abbrechen?
Nein, nicht wenn die Vo. nach HMR korrekt ausgestellt ist.
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hallo,
wenn Du die Frquenz Deiner VO angegeben hättest, würden die Antworten genauer sein...soweit s. sonst die Antwort von Morpheus.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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hallo,
wenn Du die Frquenz Deiner VO angegeben hättest, würden die Antworten genauer sein...soweit s. sonst die Antwort von Morpheus.
MfG
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JürgenK schrieb:
hallo,
wenn Du die Frquenz Deiner VO angegeben hättest, würden die Antworten genauer sein...soweit s. sonst die Antwort von Morpheus.
MfG
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Habe gerdae wegen etwas anderm die Checkliste der VO der Vdek gelsen, da steht drin das abbrechen nach Maximum geht. Könnte man sich darauf nicht berufen, wenn sie es kürzen würden?
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Habe gerdae wegen etwas anderm die Checkliste der VO der Vdek gelsen, da steht drin das abbrechen nach Maximum geht. Könnte man sich darauf nicht berufen, wenn sie es kürzen würden?
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Stephen Ziegler schrieb:
Habe gerdae wegen etwas anderm die Checkliste der VO der Vdek gelsen, da steht drin das abbrechen nach Maximum geht. Könnte man sich darauf nicht berufen, wenn sie es kürzen würden?
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Natürlich kann man sich darauf berufen, nur muss man die einzelnen FAQ´s und Checklisten zusätzlich kennen. Da macht man sich mehr Arbeit wie notwendig. Wenn HMR und HMK eingehalten werden und die Leistungserbringung aufgrund der RV erfolgt darf es keine Probleme geben.
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Natürlich kann man sich darauf berufen, nur muss man die einzelnen FAQ´s und Checklisten zusätzlich kennen. Da macht man sich mehr Arbeit wie notwendig. Wenn HMR und HMK eingehalten werden und die Leistungserbringung aufgrund der RV erfolgt darf es keine Probleme geben.
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morpheus-06 schrieb:
Natürlich kann man sich darauf berufen, nur muss man die einzelnen FAQ´s und Checklisten zusätzlich kennen. Da macht man sich mehr Arbeit wie notwendig. Wenn HMR und HMK eingehalten werden und die Leistungserbringung aufgrund der RV erfolgt darf es keine Probleme geben.
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> Also die Verordnung geht über 10* mit einer Frequenz von
> 1*/Woche. Leider hatten wir 3 Wochen Pause
Bundesland? Kasse? RV?
Wenn eine begründete Pause war, ist das sicher im RV vereinbart und alles ist OK, siehe meine Beiträge.
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seseba schrieb:
> Also die Verordnung geht über 10* mit einer Frequenz von
> 1*/Woche. Leider hatten wir 3 Wochen Pause
Bundesland? Kasse? RV?
Wenn eine begründete Pause war, ist das sicher im RV vereinbart und alles ist OK, siehe meine Beiträge.
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morpheus-06 schrieb:
seseba schrieb:
> Also die Verordnung geht über 10* mit einer Frequenz von
> 1*/Woche. Leider hatten wir 3 Wochen Pause
Bundesland? Kasse? RV?
Wenn eine begründete Pause war, ist das sicher im RV vereinbart und alles ist OK, siehe meine Beiträge.
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Hatte ich bei der KKH auch schon. Hab angerufen und gefragt, ob das ein Problem gibt, wenn ich 15 Wochen zum abarbeiten brauche. Laut MA der Kasse kein Problem, wenn es auch mal länger als 12 Wo dauert.
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Hatte ich bei der KKH auch schon. Hab angerufen und gefragt, ob das ein Problem gibt, wenn ich 15 Wochen zum abarbeiten brauche. Laut MA der Kasse kein Problem, wenn es auch mal länger als 12 Wo dauert.
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dicke schrieb:
Hatte ich bei der KKH auch schon. Hab angerufen und gefragt, ob das ein Problem gibt, wenn ich 15 Wochen zum abarbeiten brauche. Laut MA der Kasse kein Problem, wenn es auch mal länger als 12 Wo dauert.
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Gelesen schon aber wohl nicht verstanden aber nach erneutes lesen habe ich esverstanden.
Dh man kann so viele Pause machen wie man will Hauptsache man könnte das Rezept nach 12 Wochen Fertig bekommen (Frequenz und Behandlungsmenge müssen zusammen stimmen)
Vielen Dank nochmals!
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• morpheus-06
OK sorry.
Gelesen schon aber wohl nicht verstanden aber nach erneutes lesen habe ich esverstanden.
Dh man kann so viele Pause machen wie man will Hauptsache man könnte das Rezept nach 12 Wochen Fertig bekommen (Frequenz und Behandlungsmenge müssen zusammen stimmen)
Vielen Dank nochmals!
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seseba schrieb:
OK sorry.
Gelesen schon aber wohl nicht verstanden aber nach erneutes lesen habe ich esverstanden.
Dh man kann so viele Pause machen wie man will Hauptsache man könnte das Rezept nach 12 Wochen Fertig bekommen (Frequenz und Behandlungsmenge müssen zusammen stimmen)
Vielen Dank nochmals!
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Hab die KK gegooglet, in der Zentrale angerufen, denen gesagt, um welches BL es geht und die haben mich dann dahin durchgestellt. Dort dann den Pat-Namen genannt und mit der Bearbeiterin verbunden worden.
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Hab die KK gegooglet, in der Zentrale angerufen, denen gesagt, um welches BL es geht und die haben mich dann dahin durchgestellt. Dort dann den Pat-Namen genannt und mit der Bearbeiterin verbunden worden.
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dicke schrieb:
Hab die KK gegooglet, in der Zentrale angerufen, denen gesagt, um welches BL es geht und die haben mich dann dahin durchgestellt. Dort dann den Pat-Namen genannt und mit der Bearbeiterin verbunden worden.
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Heiland schrieb:
In 12 Wochen muss die VO abgearbeitet werden.
Wenn die angegebene Frequenz 1x Wo ist und der Patient durch Erkrankung oder Urlaub währenddessen öfters ausfällt, würde ich die unvollständige VO abrechnen mit entsprechenden Begründung auf Rückseite. Der Patient besorgt eine neue VO und du ersparst dir eine Menge Stress mit der KK.
Die Abrechnungsstellen der KK werden nur auf Austellungsdatum von Rezepten achten, ob und wie oft der Patient in dieser Zeit beim Arzt war -interessiert in diesem Fall niemand.
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ich hätte gerne gewusst wie es mit der 12 Wochenfrist für die maximale Rezeptdauer ist.
Wie ist es wenn einen Rezept mit 10*KG-ZNS über 12 Wochen geht aber der Patient zwischendurch beim Arzt war (Kasse=KKH)?
Hat jemand da Erfahrungen?
Vielen Dank
LG
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seseba schrieb:
Hallo,
ich hätte gerne gewusst wie es mit der 12 Wochenfrist für die maximale Rezeptdauer ist.
Wie ist es wenn einen Rezept mit 10*KG-ZNS über 12 Wochen geht aber der Patient zwischendurch beim Arzt war (Kasse=KKH)?
Hat jemand da Erfahrungen?
Vielen Dank
LG
Wenn die angegebene Frequenz 1x Wo ist und der Patient durch Erkrankung oder Urlaub währenddessen öfters ausfällt, würde ich die unvollständige VO abrechnen mit entsprechenden Begründung auf Rückseite. Der Patient besorgt eine neue VO und du ersparst dir eine Menge Stress mit der KK.
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Bitte um Quellenangabe, die diese Aussage untermauert.
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StefanP schrieb:
Auf welcher Grundlage kommst Du zu der Aussage?
Bitte um Quellenangabe, die diese Aussage untermauert.
"Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
Die Betonung auf "nach der Verordnung".
Ich bin bei IDS "ZN2" von einer VO ausserhalb des Regellfalls ausgegangen - darum die Aussage.
Wenn jemand Info zur gleichen Situation innerhalb vom Regellfall hat - wäre ich auch dankbar.
Austellungsdatum auf Folgeverordnung dient als Nachweis darüber, dass eine erneute Untersuchung statt fand , oder gibt es diesbezüglich noch Zweifel?
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Heiland schrieb:
Heilmittelrichtlinien §8.1
"Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
Die Betonung auf "nach der Verordnung".
Ich bin bei IDS "ZN2" von einer VO ausserhalb des Regellfalls ausgegangen - darum die Aussage.
Wenn jemand Info zur gleichen Situation innerhalb vom Regellfall hat - wäre ich auch dankbar.
Austellungsdatum auf Folgeverordnung dient als Nachweis darüber, dass eine erneute Untersuchung statt fand , oder gibt es diesbezüglich noch Zweifel?
Beispiel:
20x KG 1x pro Woche -> ungültig
12x KG 1x pro Woche -> OK
Eine neue Vo. sollte der Arzt erst ausstellen wenn die alte abgearbeitet ist, obwohl wir hier noch nie Probleme hatten wenn der Arzt früher ausgestellt hat.
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morpheus-06 schrieb:
das Rezept muss so ausgestellt sein, dass es in den 12 Wochen fertig sein kann. Die 14 Tagesregelung und weitere mögliche begründetet Unterbrechungen in den RV setzen diese 12 Wochenfrist außer Kraft.
Beispiel:
20x KG 1x pro Woche -> ungültig
12x KG 1x pro Woche -> OK
Eine neue Vo. sollte der Arzt erst ausstellen wenn die alte abgearbeitet ist, obwohl wir hier noch nie Probleme hatten wenn der Arzt früher ausgestellt hat.
Natürlich wäre es schöner wenn gleich nur 12 mal drauf steht, aber sie ist nicht ungültig.
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Stephen Ziegler schrieb:
Die VO 20xKG 1x pro Woche ist nicht ungültig, sie muss nur nach 12 mal abgebrochen / abgerechnet werden.
Natürlich wäre es schöner wenn gleich nur 12 mal drauf steht, aber sie ist nicht ungültig.
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seseba schrieb:
OK das heißt ich muss nach 12 Wochen nach Behandlungsbeginn oder nach Ausstellungsdatum abbrechen?
> Die VO 20xKG 1x pro Woche ist nicht ungültig, sie muss nur nach
> 12 mal abgebrochen / abgerechnet werden.
> Natürlich wäre es schöner wenn gleich nur 12 mal drauf steht,
> aber sie ist nicht ungültig.
das wird zwar von den Kassen so akzeptiert, nach HMR ist so eine Vo ungültig und kann abgesetzt werden.
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Quelle: das hab ich von einem RA prüfen lassen und eine Anfrage beim VdEK Landesverband BW gemacht.
[bearbeitet am 11.10.13 08:02]
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morpheus-06 schrieb:
Stephen Ziegler schrieb:
> Die VO 20xKG 1x pro Woche ist nicht ungültig, sie muss nur nach
> 12 mal abgebrochen / abgerechnet werden.
> Natürlich wäre es schöner wenn gleich nur 12 mal drauf steht,
> aber sie ist nicht ungültig.
das wird zwar von den Kassen so akzeptiert, nach HMR ist so eine Vo ungültig und kann abgesetzt werden.
Edit
Quelle: das hab ich von einem RA prüfen lassen und eine Anfrage beim VdEK Landesverband BW gemacht.
[bearbeitet am 11.10.13 08:02]
> OK das heißt ich muss nach 12 Wochen nach Behandlungsbeginn
> oder nach Ausstellungsdatum abbrechen?
Nein, nicht wenn die Vo. nach HMR korrekt ausgestellt ist.
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morpheus-06 schrieb:
seseba schrieb:
> OK das heißt ich muss nach 12 Wochen nach Behandlungsbeginn
> oder nach Ausstellungsdatum abbrechen?
Nein, nicht wenn die Vo. nach HMR korrekt ausgestellt ist.
wenn Du die Frquenz Deiner VO angegeben hättest, würden die Antworten genauer sein...soweit s. sonst die Antwort von Morpheus.
MfG
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JürgenK schrieb:
hallo,
wenn Du die Frquenz Deiner VO angegeben hättest, würden die Antworten genauer sein...soweit s. sonst die Antwort von Morpheus.
MfG
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Stephen Ziegler schrieb:
Hm...die Antwort gefällt mir zwar nicht aber Dir glaube ich das!
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Stephen Ziegler schrieb:
Habe gerdae wegen etwas anderm die Checkliste der VO der Vdek gelsen, da steht drin das abbrechen nach Maximum geht. Könnte man sich darauf nicht berufen, wenn sie es kürzen würden?
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morpheus-06 schrieb:
Natürlich kann man sich darauf berufen, nur muss man die einzelnen FAQ´s und Checklisten zusätzlich kennen. Da macht man sich mehr Arbeit wie notwendig. Wenn HMR und HMK eingehalten werden und die Leistungserbringung aufgrund der RV erfolgt darf es keine Probleme geben.
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seseba schrieb:
Also die Verordnung geht über 10* mit einer Frequenz von 1*/Woche. Leider hatten wir 3 Wochen Pause
> Also die Verordnung geht über 10* mit einer Frequenz von
> 1*/Woche. Leider hatten wir 3 Wochen Pause
Bundesland? Kasse? RV?
Wenn eine begründete Pause war, ist das sicher im RV vereinbart und alles ist OK, siehe meine Beiträge.
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morpheus-06 schrieb:
seseba schrieb:
> Also die Verordnung geht über 10* mit einer Frequenz von
> 1*/Woche. Leider hatten wir 3 Wochen Pause
Bundesland? Kasse? RV?
Wenn eine begründete Pause war, ist das sicher im RV vereinbart und alles ist OK, siehe meine Beiträge.
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seseba schrieb:
Baden Württemberg KKH
> Baden Württemberg KKH
passt!
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morpheus-06 schrieb:
seseba schrieb:
> Baden Württemberg KKH
passt!
Muss ich abbrechen?
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seseba schrieb:
was heißt passt?
Muss ich abbrechen?
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morpheus-06 schrieb:
nein, warum abbrechen?
10 wochen behandlung plus 3 wochen pause sind ja 13 wochen
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seseba schrieb:
Ja mit drei wochen pause komme ich über die 12 monate:
10 wochen behandlung plus 3 wochen pause sind ja 13 wochen
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dicke schrieb:
Hatte ich bei der KKH auch schon. Hab angerufen und gefragt, ob das ein Problem gibt, wenn ich 15 Wochen zum abarbeiten brauche. Laut MA der Kasse kein Problem, wenn es auch mal länger als 12 Wo dauert.
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seseba schrieb:
Welches Bundesland? Hast du dann was auf den Rezept notiert. Wo hast du angerufen, einfach bei der Lokale Kasse?
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morpheus-06 schrieb:
du hast die obigen Beiträge nicht gelesen oder auch nicht verstanden. Dein Fall stellt überhaupt kein Problem dar!
Gelesen schon aber wohl nicht verstanden aber nach erneutes lesen habe ich esverstanden.
Dh man kann so viele Pause machen wie man will Hauptsache man könnte das Rezept nach 12 Wochen Fertig bekommen (Frequenz und Behandlungsmenge müssen zusammen stimmen)
Vielen Dank nochmals!
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Gelesen schon aber wohl nicht verstanden aber nach erneutes lesen habe ich esverstanden.
Dh man kann so viele Pause machen wie man will Hauptsache man könnte das Rezept nach 12 Wochen Fertig bekommen (Frequenz und Behandlungsmenge müssen zusammen stimmen)
Vielen Dank nochmals!
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Hab die KK gegooglet, in der Zentrale angerufen, denen gesagt, um welches BL es geht und die haben mich dann dahin durchgestellt. Dort dann den Pat-Namen genannt und mit der Bearbeiterin verbunden worden.
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In 12 Wochen muss die VO abgearbeitet werden.
Wenn die angegebene Frequenz 1x Wo ist und der Patient durch Erkrankung oder Urlaub währenddessen öfters ausfällt, würde ich die unvollständige VO abrechnen mit entsprechenden Begründung auf Rückseite. Der Patient besorgt eine neue VO und du ersparst dir eine Menge Stress mit der KK.
Die Abrechnungsstellen der KK werden nur auf Austellungsdatum von Rezepten achten, ob und wie oft der Patient in dieser Zeit beim Arzt war -interessiert in diesem Fall niemand.
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