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Zum einem stand der auf dem Rezept mit Diagnose, wurde auch in die Software eingeben.
Die Frage die mich jetzt interessiert, muss der code den übermittelt werden?!? und wenn, wo steht´s??
Danke für kompetente Antworten!
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alobar schrieb:
InterForum setzt jetzt mal eine komplette Abrechnung ab, weil der ICD 10 nicht übermittelt wurde....
Zum einem stand der auf dem Rezept mit Diagnose, wurde auch in die Software eingeben.
Die Frage die mich jetzt interessiert, muss der code den übermittelt werden?!? und wenn, wo steht´s??
Danke für kompetente Antworten!
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alobar schrieb:
DANKE!!!!
wo steht das genau?
Meine letzte Info geht dahin das der ICD 10 für uns nicht zwingend ist. Lediglich die Arztpraxis muss den Icd 10 auf dem Rezept vermerken, wenn Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden sollen.
Ich kann mich auch täuschen, hier ändert sich ja schnell was.
Gruß Faxe
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Faxe schrieb:
Guten Morgen,
wo steht das genau?
Meine letzte Info geht dahin das der ICD 10 für uns nicht zwingend ist. Lediglich die Arztpraxis muss den Icd 10 auf dem Rezept vermerken, wenn Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden sollen.
Ich kann mich auch täuschen, hier ändert sich ja schnell was.
Gruß Faxe
Hat Tempelritter geschrieben....
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alobar schrieb:
Das steht in den Richtlinien für die Abrechnung per Datenaustausch nach §302 SGB V insbesondere der Anlage 1 (Technische Anlage).
Hat Tempelritter geschrieben....
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Tempelritter schrieb:
Ob ein ICD10 Code auf dem Rezept steht oder nicht kann (noch) völlig egal sein, aber wenn 1 oder mehrere ICD10 Codes auf dem Rezept stehen müssen diese in der elektronischen Abrechnung angegeben werden. Steht keiner drauf muss die Klartext-Diagnose in der elektronischen Abrechnung angegeben werden.
Aber eine ausgeschriebene Diagnose musst Du nicht übermitteln.
Das DIA-Segment ist als Kann gekennzeíchnet. Nur in den Erläuterungen steht, dass der ICD10 zwingend zu übertragen ist.
Nebenbei... ich halte die Absetzung für rechtswidrig. Wenn das Rezept allerdings zurückgesendet wurde, dann würde ich lieber die Daten neu übermitteln als mir 5% abziehen zu lassen.
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Wonderwoman schrieb:
Hmmm... das ist bisher alles korrekt gewesen. :thumbsdown:
Aber eine ausgeschriebene Diagnose musst Du nicht übermitteln.
Das DIA-Segment ist als Kann gekennzeíchnet. Nur in den Erläuterungen steht, dass der ICD10 zwingend zu übertragen ist.
Nebenbei... ich halte die Absetzung für rechtswidrig. Wenn das Rezept allerdings zurückgesendet wurde, dann würde ich lieber die Daten neu übermitteln als mir 5% abziehen zu lassen.
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Faxe schrieb:
Danke
Hmmm... das ist bisher alles korrekt gewesen. :thumbsdown:
Aber eine ausgeschriebene Diagnose musst Du nicht übermitteln.
Das DIA-Segment ist als Kann gekennzeíchnet. Nur in den Erläuterungen steht, dass der ICD10 zwingend zu übertragen ist.
Nebenbei... ich halte die Absetzung für rechtswidrig. Wenn das Rezept allerdings zurückgesendet wurde, dann würde ich lieber die Daten neu übermitteln als mir 5% abziehen zu lassen.
Muss man beim Selbstabrechnen keine Diagnose angeben?
Ich habe Infos aus mehreren Quellen und die wollen das die Klartext-Diagnose erfasst wird.
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Tempelritter schrieb:
Wonderwoman schrieb am 20.11.14 09:37:
Hmmm... das ist bisher alles korrekt gewesen. :thumbsdown:
Aber eine ausgeschriebene Diagnose musst Du nicht übermitteln.
Das DIA-Segment ist als Kann gekennzeíchnet. Nur in den Erläuterungen steht, dass der ICD10 zwingend zu übertragen ist.
Nebenbei... ich halte die Absetzung für rechtswidrig. Wenn das Rezept allerdings zurückgesendet wurde, dann würde ich lieber die Daten neu übermitteln als mir 5% abziehen zu lassen.
Muss man beim Selbstabrechnen keine Diagnose angeben?
Ich habe Infos aus mehreren Quellen und die wollen das die Klartext-Diagnose erfasst wird.
Was wollen die auch mit der ausgeschriebenen Diagnose. Den ICD10 brauchen die nur, um durch den PC laufen zu lassen und zu prüfen, ob der ICD10 zum Indikationsschlüssel passt.
Da liest sich doch niemand die Diagnose durch...
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Wonderwoman schrieb:
Ich erfasse nur die ICD10. Bisher keinerlei Absetzungen erhalten.
Was wollen die auch mit der ausgeschriebenen Diagnose. Den ICD10 brauchen die nur, um durch den PC laufen zu lassen und zu prüfen, ob der ICD10 zum Indikationsschlüssel passt.
Da liest sich doch niemand die Diagnose durch...
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Tempelritter schrieb:
es geht um die ausgeschriebene Diagnose wenn kein ICD10 Code angegeben ist.
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Wonderwoman schrieb:
Ja... davon sprach ich
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Tempelritter schrieb:
Der Code, bzw. alle auf dem Rezept vermerkte Code müssen in der elektronischen Abrechnung übermittelt werden. Das steht in den Richtlinien für die Abrechnung per Datenaustausch nach §302 SGB V insbesondere der Anlage 1 (Technische Anlage). Sind auf der Verordnung ein oder mehrere ICD10 Codes angegeben sind diese im Segment DIA zwingend zu übermitteln. Fehlt der/ein ICD10 Code im Abrechnungsdatensatz, können die Kassen für die Nacherfassung pauschal fünf Prozent des Verordnungswertes einbehalten oder das Rezept komplett absetzen.
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alobar schrieb:
der fehler lag in der software.... im tiefen inneren musste man einfach ICD code mitsenden angeklickt haben....
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