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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Variante 1) Fehlender, falscher bzw. unvollständige
r Indikationsschlüssel, Leitsymptomatik
wurde als Klartext auf der Verordnung angegeben:
? Der Heilmittelerbringer ist berechtigt, den Indik
ationsschlüssel entsprechend zu ergän-
zen/korrigieren. Die Ergänzung/Korrektur ist vom Th
erapeuten auf dem Verordnungsvor-
druck zu dokumentieren.
Variante 2) Fehlender, falscher bzw. unvollständige
r Indikationsschlüssel, Leitsymptomatik
wurde nicht als Klartext auf der Verordnung angegeb
en:
? Der Heilmittelerbringer ist nach Rücksprache mit
dem Vertragsarzt berechtigt, die Verord-
nung entsprechend zu ergänzen/korrigieren. Die Ergä
nzung/Korrektur ist vom Therapeuten
auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
Erfolgt die Ergänzung/Korrektur nicht bis zum Zeitp
unkt des Einreichens der Abrechnung,
wird die Verordnung abgesetzt (siehe Protokollnotiz
Ziffer 1)
Nun meine Fragen dazu:
1) Muss der IKS unter allen Umständen zu der Diagnose passen?
2) Darf ich selbst ( nach Rücksprache mit dem Arzt ) den IKS ändern/korrigieren wenn dieser nicht zur Diagnose passt?
Habe z.B. gerade ein Rezept bekommen mit Diagnose Paraplegie und IKS : EX3a ( a.d.R.)
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Maximilian Öller schrieb:
Dies ist ein Auszug aus der Anlage Abrechnungstipps zum Rahmenvertrag Bayern
Variante 1) Fehlender, falscher bzw. unvollständige
r Indikationsschlüssel, Leitsymptomatik
wurde als Klartext auf der Verordnung angegeben:
? Der Heilmittelerbringer ist berechtigt, den Indik
ationsschlüssel entsprechend zu ergän-
zen/korrigieren. Die Ergänzung/Korrektur ist vom Th
erapeuten auf dem Verordnungsvor-
druck zu dokumentieren.
Variante 2) Fehlender, falscher bzw. unvollständige
r Indikationsschlüssel, Leitsymptomatik
wurde nicht als Klartext auf der Verordnung angegeb
en:
? Der Heilmittelerbringer ist nach Rücksprache mit
dem Vertragsarzt berechtigt, die Verord-
nung entsprechend zu ergänzen/korrigieren. Die Ergä
nzung/Korrektur ist vom Therapeuten
auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
Erfolgt die Ergänzung/Korrektur nicht bis zum Zeitp
unkt des Einreichens der Abrechnung,
wird die Verordnung abgesetzt (siehe Protokollnotiz
Ziffer 1)
Nun meine Fragen dazu:
1) Muss der IKS unter allen Umständen zu der Diagnose passen?
2) Darf ich selbst ( nach Rücksprache mit dem Arzt ) den IKS ändern/korrigieren wenn dieser nicht zur Diagnose passt?
Habe z.B. gerade ein Rezept bekommen mit Diagnose Paraplegie und IKS : EX3a ( a.d.R.)
Wenn ich mir aber die Beschreibung im HMK zu EX3 anschaue finde ich folgendes:
Verletzungen und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens
z.B. Erkrankungen mit Gefäß,- Muskel,- oder/und Bindegewebsbeteiligung -> trifft das nicht auf Paraplegie zu? Hier hat man doch eine Erkrankung mit Muskelbeteiligung und Bindegewebesbeteiligung ( bei dem Patienten ist die Ursache ein Tumor, somit würde auch die systemische Erkrankung , wie im HMK aufgeführt ist, passen)!
Nur die KK sieht das natürlich nicht so
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Maximilian Öller schrieb:
Hab mit der KK schon gesprochen und die akzeptiert das Rezept nicht, da IKS und Diagnose nicht zusammenpassen.
Wenn ich mir aber die Beschreibung im HMK zu EX3 anschaue finde ich folgendes:
Verletzungen und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens
z.B. Erkrankungen mit Gefäß,- Muskel,- oder/und Bindegewebsbeteiligung -> trifft das nicht auf Paraplegie zu? Hier hat man doch eine Erkrankung mit Muskelbeteiligung und Bindegewebesbeteiligung ( bei dem Patienten ist die Ursache ein Tumor, somit würde auch die systemische Erkrankung , wie im HMK aufgeführt ist, passen)!
Nur die KK sieht das natürlich nicht so
Tatsächlich ist aber bei einer Diagnose Paraphlegie davon auszugehen, dass hier eine zentrale neurologische Störung (Rückenmark, Gehirn) vorliegt, die in den Bereich IKS/ ZNS und nicht EX3 gehört. Man könnte es also sich und den Kassenmenschen einfach machen und beim Arzt um Änderung des IKS bitten, anstatt mit umfangreichen Begründungen, Kürzungen zu vermeiden bzw. sich nachträglich sein Geld holen zu müssen.
Inwieweit der Therapeut Änderungen ggf. mit Rücksprache selbst vornehmen darf, hängt von den unterschiedlichen Rahmenverträgen und auch Auslegungen der einzelnen Kassen ab. Gratulation an die Kollegen, die da bei jeder Kassen/Kassengruppe genau wissen, was durchgeht und was nicht. Ich neige dazu in Zweifelfällen den Patienten zu bitten die VO vom Arzt ändern zu lassen, um Zeit, Stress und finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Abrechnung zu minimieren. Die geringen Honorare rechtfertigen m.E. nicht, dass man sich mit diesen Dingen intensiver herumschlägt, als es ohnehin schon erforderlich ist. Also mein Tipp, lass es ändern und mach dir einen Kopf um die wichtigeren Dinge des Lebens.
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Du schreibst,dass bei einer Paraplegie von einer neurologischen Störunge auszugehen ist - aber tatsächlich kann ich das ja nicht wissen woher die Paraplegie kommt , da es ja nicht in der Klartextdiagnose steht und yuch der ICD CODE nur Paraplegie zeigt. Auch wenn mir der Partient natürlich sagen kann, was er grundlegend hat, aber geschrieben steht da nichts und ich als Physio bin kein Diagnostiker, sondern der Arzt. Daher betrifft die Paraplegie die Extremitäten, womit der IKS EX3a schon passen kann - wie im HMK steht Verletzungen / Erkrankungen der Extremitäten mit Muskel- und/oder Bindegewebsbeteilgung.
Ich begründe das jetzt so, da ich vor kurzem ein Absetzung derselben Kasse hatte und da war die Diagnose muskuläres Defizit und die Grunderkrankung war Parkinson ( das stand aber nicht auf dem Rezept - die Kasse fragte mich dann woher ich wüsste dass der Pat. Parkinson hat, wenn es ja nicht drauf steht). Also ist es hier ähnlich, da ich nicht wissen kann woher die Paraplegie kommt
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Maximilian Öller schrieb:
zur Antwort von Shakespeare:
Du schreibst,dass bei einer Paraplegie von einer neurologischen Störunge auszugehen ist - aber tatsächlich kann ich das ja nicht wissen woher die Paraplegie kommt , da es ja nicht in der Klartextdiagnose steht und yuch der ICD CODE nur Paraplegie zeigt. Auch wenn mir der Partient natürlich sagen kann, was er grundlegend hat, aber geschrieben steht da nichts und ich als Physio bin kein Diagnostiker, sondern der Arzt. Daher betrifft die Paraplegie die Extremitäten, womit der IKS EX3a schon passen kann - wie im HMK steht Verletzungen / Erkrankungen der Extremitäten mit Muskel- und/oder Bindegewebsbeteilgung.
Ich begründe das jetzt so, da ich vor kurzem ein Absetzung derselben Kasse hatte und da war die Diagnose muskuläres Defizit und die Grunderkrankung war Parkinson ( das stand aber nicht auf dem Rezept - die Kasse fragte mich dann woher ich wüsste dass der Pat. Parkinson hat, wenn es ja nicht drauf steht). Also ist es hier ähnlich, da ich nicht wissen kann woher die Paraplegie kommt
Rein theoretisch könnten natürlich auch Nervenbahnen durch OP, Traumen oder Tumoren geschädigt sein. Dann aber auf beiden Seiten.
Sehr unwahrscheinlich aber eben nicht unmöglich. Hier wäre dann eine PN Indikation der korrekte IKS.
Eine EX3 Indikation ist für genannte Problematiken nicht der korrekte IKS, hier müsste man um mehrere Ecken argumentieren.
Natürlich kannst du das versuchen und damit womöglich sogar Recht bekommen.
Ich habe nur geschrieben dass es einfacher ist das Rezept ändern zu lassen und sich auf die gängige medizinische Definition zu verlassen als sich mit den Laien der Krankenkassen auf eine spitzfindige Auseinandersetzung einzulassen. Natürlich kannst du das tun wie du möchtest, wenn du die einfachen Lösungen nicht als deinen Weg akzeptierst. Viel Erfolg in jedem Fall. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Paraplegie ist durch eine Lähmung incl. Empfindungsstörung der oberen oder unteren Extremitäten aufgrund einer Rückenmarksschädigung unterhalb C4 definiert. Damit ist liegt ursächlich eine Schädigung des ZNS mit entsprechenden neurologischen Symptomen und Indikationen vor.
Rein theoretisch könnten natürlich auch Nervenbahnen durch OP, Traumen oder Tumoren geschädigt sein. Dann aber auf beiden Seiten.
Sehr unwahrscheinlich aber eben nicht unmöglich. Hier wäre dann eine PN Indikation der korrekte IKS.
Eine EX3 Indikation ist für genannte Problematiken nicht der korrekte IKS, hier müsste man um mehrere Ecken argumentieren.
Natürlich kannst du das versuchen und damit womöglich sogar Recht bekommen.
Ich habe nur geschrieben dass es einfacher ist das Rezept ändern zu lassen und sich auf die gängige medizinische Definition zu verlassen als sich mit den Laien der Krankenkassen auf eine spitzfindige Auseinandersetzung einzulassen. Natürlich kannst du das tun wie du möchtest, wenn du die einfachen Lösungen nicht als deinen Weg akzeptierst. Viel Erfolg in jedem Fall. Gruß S.
Ich kann das schon nachvollziehen, nur weiß ich nicht ob das die Kasse so sieht. Andererseits führe ich so den Willen des Arztes aus und kann ihm keine Diagnose vorschreiben
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Maximilian Öller schrieb:
Die Ursache meines Patienten ist ein Tumor. Hab auch schon mit dem Arzt darüber gesprochen und dieser argumentiert den EX3a-Schlüssel, dass es sich um eine systemische Erkrankung handelt und , also keine Erkrankung des RM und Gehirns ( daher kein ZN-Schlüssel) und keine Nervenläsion oder Neuropathie ( daher kein PN ). Grundlage ist der Tumor und somit EX3a, da es die Extrmitäten betrifft. Er besthet auf die Diagnose Paraplegie mit zugehörigem ICD-Code.
Ich kann das schon nachvollziehen, nur weiß ich nicht ob das die Kasse so sieht. Andererseits führe ich so den Willen des Arztes aus und kann ihm keine Diagnose vorschreiben
" Nach Rücksprache mit dem Arzt am ........ Der Arzt besteht auf Ex3a ! " ?
LG und noch nen schönen 1. Advent !
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Lamaca schrieb:
Hi, könnte man nicht auf dem Rezept vermerken :
" Nach Rücksprache mit dem Arzt am ........ Der Arzt besteht auf Ex3a ! " ?
LG und noch nen schönen 1. Advent !
Aber ist ja auch seine Sache, wenn er abstruse Dinge von sich gibt und entsprechend schräge Verordnungen ausstellt.
Da stimme ich dem Tipp von Lamaca bei, auch wieder der Weg, der den wenigsten Stress macht (außer vielleicht den Patienten nicht anzunehmen), wenn der Arzt nicht ändern will.
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Shakespeare schrieb:
Eine Paraplegie diagnostizieren aber zu sagen, hier läge weder eine Nervenläsion noch Beteiligung des ZNS vor ist eine erschreckend dumme Argumentation, da verstehe einer die Ärzte...
Aber ist ja auch seine Sache, wenn er abstruse Dinge von sich gibt und entsprechend schräge Verordnungen ausstellt.
Da stimme ich dem Tipp von Lamaca bei, auch wieder der Weg, der den wenigsten Stress macht (außer vielleicht den Patienten nicht anzunehmen), wenn der Arzt nicht ändern will.
Eine Paraplegie könnte ja auch durch Ursache Wirbelruch ausgelöst werden - welcher IKS hier ? Die Wirbelverletzung wäre WS - eine Paraplegie wäre die Folge daraus - muss es dann zwingend ein ZN-Schlüssel sein?
Ist die Ursache ein Schlaganfall ist der IKS klar ZN.
Daher sehe ich nach jetzt auch, dass da schon ein großer Spielraum ist, da ich auf dem Rezept nicht erkennen kann wo die Ursache der Paraplegie liegt.
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Maximilian Öller schrieb:
So ganz unrecht hat dr Arzt ja auch nicht. Grundlegende Erkrankung ist der Tumor - und welcher Schlüssel gehört zu Tumor? - ich weiß es nicht. Alles andere sind die Folgen des Tumors
Eine Paraplegie könnte ja auch durch Ursache Wirbelruch ausgelöst werden - welcher IKS hier ? Die Wirbelverletzung wäre WS - eine Paraplegie wäre die Folge daraus - muss es dann zwingend ein ZN-Schlüssel sein?
Ist die Ursache ein Schlaganfall ist der IKS klar ZN.
Daher sehe ich nach jetzt auch, dass da schon ein großer Spielraum ist, da ich auf dem Rezept nicht erkennen kann wo die Ursache der Paraplegie liegt.
Die von dir genannte Diagnose ist die Paraplegie mit dem passenden ICD10-Code und da kann man sich die Definition einmal durchlesen und sich vergegenwärtigen welche Strukturen zum ZNS, den peripheren Nerven oder z.B. den Muskeln und Knochen gehören. Ebenso was man gem. ärztlicher Vorgabe, wie behandeln soll. Es handelt sich hier um eine neurologische Diagnose zu der auch ein neurologischer IKS gehört.
Wäre die Diagnose WK- Fraktur/Becken oder WS/Becken- Tumor kann auch jeder andere passende IKS gewählt werden. Entscheidend ist also die vom Arzt auf der Verordnung definierte Diagnose.
Ich sage ja nicht dass man manches auch unterschiedlich auslegen kann, sondern dass man den einfachsten Weg gehen sollte der einem Geld und Zeit erspart. Du hast mehrere Lösungswege aufgezeigt bekommen. Entscheide dich und mache dir den Kopf über wichtigere Dinge.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Wenn du selbst den Unterschied nicht erkennen kannst oder willst, dann wirst du auch den Arzt nicht überzeugen können.
Die von dir genannte Diagnose ist die Paraplegie mit dem passenden ICD10-Code und da kann man sich die Definition einmal durchlesen und sich vergegenwärtigen welche Strukturen zum ZNS, den peripheren Nerven oder z.B. den Muskeln und Knochen gehören. Ebenso was man gem. ärztlicher Vorgabe, wie behandeln soll. Es handelt sich hier um eine neurologische Diagnose zu der auch ein neurologischer IKS gehört.
Wäre die Diagnose WK- Fraktur/Becken oder WS/Becken- Tumor kann auch jeder andere passende IKS gewählt werden. Entscheidend ist also die vom Arzt auf der Verordnung definierte Diagnose.
Ich sage ja nicht dass man manches auch unterschiedlich auslegen kann, sondern dass man den einfachsten Weg gehen sollte der einem Geld und Zeit erspart. Du hast mehrere Lösungswege aufgezeigt bekommen. Entscheide dich und mache dir den Kopf über wichtigere Dinge.
Gruß S.
Nur noch eine kurze Frage : Welcher IKS wäre es z.B. bei Fußheberschwäche ( wenn die Diagnose nicht näher bezeichnet ist) ? Es kann ZN; PN, EX oder WS sein. Da bLeiben viele Möglichkeiten. Da kann ich dem Arzt auch nicht sagen, welcher IKS gerade für mich zur Abrechnung am besten passt. Wen
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Maximilian Öller schrieb:
Natürlich wäre evtl eine Rezeptänderung der einfachere Weg, aber das macht auch Arbeit und kostet Zeit. Die Paraplegie hat viele Ursachen, mal nerologisch , mal orthopädisch, eine systemische Erkrankung u.v.m. Wir als Physio dürfen nicht diagnostizieren bzw den Erstkontakt mit dem Pat. haben und sollen dann den Arzt überzeugen ein Rezept wegen der Diagnose zu ändern. Auf meinem Rezept besagt der ICD - CODE: Paraparese nicht näher bezeichnet. Also bleibt sehr viel Spielraum.
Nur noch eine kurze Frage : Welcher IKS wäre es z.B. bei Fußheberschwäche ( wenn die Diagnose nicht näher bezeichnet ist) ? Es kann ZN; PN, EX oder WS sein. Da bLeiben viele Möglichkeiten. Da kann ich dem Arzt auch nicht sagen, welcher IKS gerade für mich zur Abrechnung am besten passt. Wen
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Shakespeare schrieb:
Schon übel dass wir als Therapeuten hier Verordnungen inhaltlich zu überprüfen haben und im Grunde damit in die Verordnungshoheit des Arztes eingreifen, diesen also vorschreiben sollen, wie er zu rezeptieren hat. Man sollte auch nicht vergessen, dass hier nicht Fachleute der Kassen entscheiden sondern Abrechnungsmitarbeiter mit bestenfalls rudimentären medizinischen Kenntnissen.
Tatsächlich ist aber bei einer Diagnose Paraphlegie davon auszugehen, dass hier eine zentrale neurologische Störung (Rückenmark, Gehirn) vorliegt, die in den Bereich IKS/ ZNS und nicht EX3 gehört. Man könnte es also sich und den Kassenmenschen einfach machen und beim Arzt um Änderung des IKS bitten, anstatt mit umfangreichen Begründungen, Kürzungen zu vermeiden bzw. sich nachträglich sein Geld holen zu müssen.
Inwieweit der Therapeut Änderungen ggf. mit Rücksprache selbst vornehmen darf, hängt von den unterschiedlichen Rahmenverträgen und auch Auslegungen der einzelnen Kassen ab. Gratulation an die Kollegen, die da bei jeder Kassen/Kassengruppe genau wissen, was durchgeht und was nicht. Ich neige dazu in Zweifelfällen den Patienten zu bitten die VO vom Arzt ändern zu lassen, um Zeit, Stress und finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Abrechnung zu minimieren. Die geringen Honorare rechtfertigen m.E. nicht, dass man sich mit diesen Dingen intensiver herumschlägt, als es ohnehin schon erforderlich ist. Also mein Tipp, lass es ändern und mach dir einen Kopf um die wichtigeren Dinge des Lebens.
Bei der Anmeldung, spätestens bei der ersten Behandlung das Rezept auf Vollständigkeit/ Richtigkeit prüfen. Wenn etwas nicht stimmt, Klebezettel drauf, den Patient bitten und instruieren die Änderungen von seinem Arzt durchführen zu lassen. Dem Patient dabei genau erklären, dass wir die Regeln nicht gemacht haben, sondern die Kassen und dass es die Kassen sind, die genau deswegen ein Rezept nicht bezahlen werden, dann sind viele Patienten sehr kooperativ, obwohl sie mehr Aufwand haben.
Weigert sich der Arzt die VO zu korrigieren, " Arzt weigert sich die VO zu korrigieren und besteht auf Durchführung der VO, wie angegeben" drauf schreiben und losschicken.
So gab es bisher toi, toi, toi noch keine Probleme.
Wir streiten uns dann auch nicht mit dem Arzt, das soll die Kasse machen.
Kommt es ganz hart, schicken wir den Patienten mit seiner VO zur Kasse, dann kann er dort erfragen, warum er, wenn der Arzt die VO nicht ändern möchte, wegen ein paar fehlender Buchstaben auf seine Therapie verzichten soll......soll die KassenMA ihm doch erklären, warum seine KK wegen ein paar Buchstaben die Therapie unmöglich macht. Meist zeichnen sie das Rezept als genehmigt ab, also auch wieder kein Problem bei der Abrechnung.
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janine928 schrieb:
Yep, so ist es!
Bei der Anmeldung, spätestens bei der ersten Behandlung das Rezept auf Vollständigkeit/ Richtigkeit prüfen. Wenn etwas nicht stimmt, Klebezettel drauf, den Patient bitten und instruieren die Änderungen von seinem Arzt durchführen zu lassen. Dem Patient dabei genau erklären, dass wir die Regeln nicht gemacht haben, sondern die Kassen und dass es die Kassen sind, die genau deswegen ein Rezept nicht bezahlen werden, dann sind viele Patienten sehr kooperativ, obwohl sie mehr Aufwand haben.
Weigert sich der Arzt die VO zu korrigieren, " Arzt weigert sich die VO zu korrigieren und besteht auf Durchführung der VO, wie angegeben" drauf schreiben und losschicken.
So gab es bisher toi, toi, toi noch keine Probleme.
Wir streiten uns dann auch nicht mit dem Arzt, das soll die Kasse machen.
Kommt es ganz hart, schicken wir den Patienten mit seiner VO zur Kasse, dann kann er dort erfragen, warum er, wenn der Arzt die VO nicht ändern möchte, wegen ein paar fehlender Buchstaben auf seine Therapie verzichten soll......soll die KassenMA ihm doch erklären, warum seine KK wegen ein paar Buchstaben die Therapie unmöglich macht. Meist zeichnen sie das Rezept als genehmigt ab, also auch wieder kein Problem bei der Abrechnung.
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