Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
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Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
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wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe gerade 2 Rezepte über jeweils 6xKG zurück bekommen. Die Begründung ist, dass EX2a nicht außerhalb des Regelfalles verordnet werden darf.
Ist das so Richtig?
Ich hatte schon Ex2a Rezepte a.d.R. und das war kein Problem.
Hat jemand einen Rat was man da tun kann? Die Originale habe ich wieder mit zurück bekommen.
Vielen Dank schon für Eure Antworten!
Physio2312
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Physio2312 schrieb:
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe gerade 2 Rezepte über jeweils 6xKG zurück bekommen. Die Begründung ist, dass EX2a nicht außerhalb des Regelfalles verordnet werden darf.
Ist das so Richtig?
Ich hatte schon Ex2a Rezepte a.d.R. und das war kein Problem.
Hat jemand einen Rat was man da tun kann? Die Originale habe ich wieder mit zurück bekommen.
Vielen Dank schon für Eure Antworten!
Physio2312
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die Aussage ist so falsch!
Ex2 ist auch als VadR möglich. Du solltest mal nachfragen wo das denn steht das es nicht möglich ist. Die Quellenangabe dürfte schwierig sein, da es keine gibt!
MfG
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SNS37 schrieb:
Hallo Physio2312,
die Aussage ist so falsch!
Ex2 ist auch als VadR möglich. Du solltest mal nachfragen wo das denn steht das es nicht möglich ist. Die Quellenangabe dürfte schwierig sein, da es keine gibt!
MfG
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morpheus-06 schrieb:
die Kasse soll dir anhand der HeilM-RL zeigen, dass das so nicht möglich ist :smile:
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Lucas schrieb:
Benutze hier mal die Suchfunktion, das Thema wurde nämlich schonmal erörtert und kontrovers diskutiert...
Guckst du z.B. Hier:
http://www.physio.de/forum/abrechnung/auch-mal-eine-absetzung/8/145804/146434
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Kitane schrieb:
Hatte das gleiche Problem, der Doktor wollte nicht auf ex3a gehen, habe es hinten auf der VO dokumentiert, mal sehen was nun passiert Rez wurde gerade abgerechnet.
MfG
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SNS37 schrieb:
Was hast du denn auf der VO dokumentiert, dass der Arzt sich an die Richtlinien gehalten hat und die VO richtigerweise nicht geändert hat?
MfG
meine Klage läuft gerade genau deswegen !
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silvia43 schrieb:
EX2a a.d.R ist möglich, lass Dich vonder Kasse nicht ausbremsen! wenn das Rz ansonstenstimmt kann dir die Kasse nichtvorschreiben bzw. dem Arztvorschreiben, wann er das Rz. für mittelfristigenund wannfür längerfristigenBehandlungsbedarf einsetzt. Fragen und Antwortkatalog sind nicht rechtsverbindlich ! Zur Not mit Klage drohen! Nur nicht klein beigeben!
meine Klage läuft gerade genau deswegen !
Liebe Grüße
Physio2312 :blush:
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Physio2312 schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Physio2312 :blush:
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Gerhard Stasiczek schrieb:
Es gibt eine Quelle die die Absetzung rechtfertigt. Vermutlich wird demnächst Klage gegen genau dieses Vorgehen eingereicht werden Info in ca. 2 Wochen.
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Gerhard Stasiczek schrieb:
Korrektur. Es soll heißen ES GIBt KEINE QUELLE DIE DIE ABSETZUNG RECHTFERTIGT. Sorry Tippfehler.
die kasse hat dann selbst beim Arzt angerufen und sich für die vergangenen rezepte neue faxen lassen somit war ich aus dem schneider
und zur info "man darf behandeln bis das ne ablehnung da ist " gild nur wenn es aus med gründen abgelehnt wird bei formfehlern gild das wohl nicht wurde mir noch gesagt fürs nächste mal...
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c-physio schrieb:
also ich hatte gleiches problem begründung von der kasse bei EX2 ist nur mittelfristiger behandlungsverlauf wenn mehr als 18 einheiten gebraucht werden ist es ein langfristiger verlauf und müste deshalb EX3 sein
die kasse hat dann selbst beim Arzt angerufen und sich für die vergangenen rezepte neue faxen lassen somit war ich aus dem schneider
und zur info "man darf behandeln bis das ne ablehnung da ist " gild nur wenn es aus med gründen abgelehnt wird bei formfehlern gild das wohl nicht wurde mir noch gesagt fürs nächste mal...
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SGBV schrieb:
welche Kasse?
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Physiotherapeutin-Mann schrieb:
Die Kasse bezieht sich hier auf den Frage und Antwortenkatalog, ich glaube, lfd. Nr 51. Dieser ist für uns nicht bindend. Maßgeblich ist die HMR, danach ist VadR jederzeit möglich.
Guckst du z.B. Hier:
http://www.physio.de/forum/abrechnung/auch-mal-eine-absetzung/8/145804/146434
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