Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
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canna41 schrieb:
Hallo vielleicht kann einer von Euch helfen. Bekomme einen neuen kleinen Patienten, wo der Arzt bzw. dessen Helferinen - wie schon häufiger - in das Diagnosefeld die Erklärung für den Indikationsschlüssel ZN1c ausgeschrieben haben. Beim Anruf erklärte die Arzthelferin das ginge nicht anders und sie könne dort nichts manuell eintippen - ging aber bei anderen Patienten schon früher. Um ihr das Ganze zu erklären und ihr einen Vorschlag zur Ausstellung des Rezeptes zu machen habe ich nach der Diagnose gefragt. Diese fiel ihrer Meinung nach unter die "ärztliche Schweigepflicht". Jetzt suche ich einen Passus den ich dieser Praxis zu Verfügung stellen kann wo drinsteht das eine ausgeschriebene Diagnose zwingend erfolderlich ist und wozu der ICD-Code gedacht ist. Danke für Eure hoffentlich schnelle Hilfe.
HMR-Text § 13 litt. m
Die konkrete Diagnose mit Therapieziel(en) nach Maßgabe des jeweiligen Heilmittelkataloges ..........
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
https://www.physio.de/zulassung/HMR-1-2.htm#§13Verordnungsvordruck
HMR-Text § 13 litt. m
Die konkrete Diagnose mit Therapieziel(en) nach Maßgabe des jeweiligen Heilmittelkataloges ..........
Viele Grüße
mikkey
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mikkey schrieb:
wir haben uns mal die Mühe gemacht und bei allen großen Software-Anbietern für Arztpraxen nachgefragt. Überall haben wir die Auskunft bekommen, dass es selbstverständlich möglich ist, den sozusagen als Platzhalter vorgegebenen Text des Heilmittelkataloges zu ergänzen oder zu ersetzen. Es handelt sich hier einfach um Handlingfehler der Arzthelferinnen. Sie können aber den jeweiligen Support (sofern vertraglich mit gebucht) anrufen und sich telefonisch erläutern lassen, wie man die Diagnose auf die Verordnung bringt.
Viele Grüße
mikkey
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