Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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Habe eine Absetzung WS1a V.a.d.R. von der IKK.
Habe mit Emmendingen geredet. Die Tuss hat gemeint das steht so im Heilmittelkatalog.
Nur 6x. Bei WS2a steht anscheinend drin auch Verordnung a.d. R.
Finde nichts auf die Schnelle.
Wo genau steht das mit der Verordnungsmenge?
Danke
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Problem beschreiben
KaBa schrieb:
Hallo;
Habe eine Absetzung WS1a V.a.d.R. von der IKK.
Habe mit Emmendingen geredet. Die Tuss hat gemeint das steht so im Heilmittelkatalog.
Nur 6x. Bei WS2a steht anscheinend drin auch Verordnung a.d. R.
Finde nichts auf die Schnelle.
Wo genau steht das mit der Verordnungsmenge?
Danke
Laut Emmendingen gibt es einen Nachtrag der GKV-Spitzenverbände vom 1.1.12,
da gibt es bei WS1, EX 1, EX 2 und Ly 1 keine V. a. d. R.
Danke
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Hallo;
Laut Emmendingen gibt es einen Nachtrag der GKV-Spitzenverbände vom 1.1.12,
da gibt es bei WS1, EX 1, EX 2 und Ly 1 keine V. a. d. R.
Danke
Es gibt einseitig von der GKV aufgestellte FAQ, diese sind für uns völlig unbedeutend. Widerspruch direkt an die IKK Bielefeld, ggf. klagen.Die HMR sehen keinen zwingenden Wechsel auf WS2 etc vor. Somit ist bei jedem IKS adR möglich.
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Tempelritter schrieb:
KaBa schrieb am 21.8.19 14:54:
Hallo;
Laut Emmendingen gibt es einen Nachtrag der GKV-Spitzenverbände vom 1.1.12,
da gibt es bei WS1, EX 1, EX 2 und Ly 1 keine V. a. d. R.
Danke
Es gibt einseitig von der GKV aufgestellte FAQ, diese sind für uns völlig unbedeutend. Widerspruch direkt an die IKK Bielefeld, ggf. klagen.Die HMR sehen keinen zwingenden Wechsel auf WS2 etc vor. Somit ist bei jedem IKS adR möglich.
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Alfred Kramer schrieb:
hab genau aus diesem Grund geklagt, das SG Freiburg wartet seit Mai auf die Begründung der Klageerwiderung, auf Drängen des SG haben sie jetzt noch mal um Aufschub gebeten und bekommen bis Mitte September. Mit ikk classic werde ich mich auch nicht auf einen Vergleich einlassen!
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn ich mich recht entsinne hat Wonderwoman vor einigen Jahren geklagt und gewonnen: "adR" ist mit WS1 kompatibel, der Wechsel auf WS2 nicht zwingend.
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Alfred Kramer schrieb:
Anmerkung : bei gings um ex1 und adR
Wenn ich mich recht entsinne hat Wonderwoman vor einigen Jahren geklagt und gewonnen: "adR" ist mit WS1 kompatibel, der Wechsel auf WS2 nicht zwingend.
Gibt's da ein AZ oder so? Wir haen das vor dem SG Heilbronn anhängig (ikk classic, rückwirkende Absetzung). Ob WS1 oder EX1 sollte ja wurscht sein.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 22.8.19 00:02:
Wenn ich mich recht entsinne hat Wonderwoman vor einigen Jahren geklagt und gewonnen: "adR" ist mit WS1 kompatibel, der Wechsel auf WS2 nicht zwingend.
Gibt's da ein AZ oder so? Wir haen das vor dem SG Heilbronn anhängig (ikk classic, rückwirkende Absetzung). Ob WS1 oder EX1 sollte ja wurscht sein.
Ein Aktenzeichen gibt es bestimmt, allerdings nicht bei mir - wenn du diejenige PI ausfindig machst die hier vor ein paar Jahren als "Wonderwoman" aktiv war gelangst du direkt an die Quelle.
WS1: Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf
WS2: Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf
EX1: Verletzungen/Operationen und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens
mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf
EX2: Verletzungen/Operationen und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens
mit prognostisch mittelfristigem Behandlungsbedarf
Die Argumentation in Grundzügen, jeweils zwischen WS1/2 und EX1/2/3-Indikationsschlüsseln übertragbar:
EX1 gilt für prognostisch kurzzeitigen Behandlungsbedarf, "6xKG" dann ist fertig. Es kann allerdings vorkommen das der prognostisch kurzzeitige Behandlungsbedarf in 6 Terminen nicht erfüllt ist, es also zu einer siebten oder achten Behandlung einer Erkrankung mit prognostisch kurzzeitigem Bedarf kommen muss - gemäß HMK ist das "außerhalb des Regelfalls".
Alleine mit der Überschreitung des Regelfalles tritt noch keine Grunderkrankung ein die den Indikationsschlüssel EX2 erforderlich machen würde und weder HMK noch HMR schließen EX1-adR aus.
EX1-adR ist erst ausgeschlossen wenn sich im Therapieverlauf der prognostische Behandlungsbedarf ändert, das ändert meistens aber auch die Diagnose und löst damit einen neuen Regelfall aus...
In verständlicherer Sprache: eine Verspannung der Nackenmuskulatur eines Schreibtischtäters lässt sich, eigentlich, innerhalb von 2xKG soweit lösen das zum einen die Beschwerden nicht mehr auftreten und Verhaltensstrategien entwickelt werden die ein Rezidiv unwahrscheinlich machen; 6xKG sind in der Regel für allerlei normalsterbliche Patienten ausreichend. Dann gibt es aber noch diesen einen Spätzünder der nach 6xKG den Dreh noch immer nicht raus hat, aber so aussieht als würde er es in den nächsten zwei Einheiten hinbekommen - das reicht nicht für EX2, kann aber weitere Behandlungen in EX1-adR begründen...
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Papa Alpaka schrieb:
Der IKK Classic darfst du ohne schlechtes Gewissen gepflegt in den Allerwertesten treten. Sie haben darum gebeten ;)
Heilmittelkatalog 2017
Ein Aktenzeichen gibt es bestimmt, allerdings nicht bei mir - wenn du diejenige PI ausfindig machst die hier vor ein paar Jahren als "Wonderwoman" aktiv war gelangst du direkt an die Quelle.
WS1: Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf
WS2: Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf
EX1: Verletzungen/Operationen und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens
mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf
EX2: Verletzungen/Operationen und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens
mit prognostisch mittelfristigem Behandlungsbedarf
Die Argumentation in Grundzügen, jeweils zwischen WS1/2 und EX1/2/3-Indikationsschlüsseln übertragbar:
EX1 gilt für prognostisch kurzzeitigen Behandlungsbedarf, "6xKG" dann ist fertig. Es kann allerdings vorkommen das der prognostisch kurzzeitige Behandlungsbedarf in 6 Terminen nicht erfüllt ist, es also zu einer siebten oder achten Behandlung einer Erkrankung mit prognostisch kurzzeitigem Bedarf kommen muss - gemäß HMK ist das "außerhalb des Regelfalls".
Alleine mit der Überschreitung des Regelfalles tritt noch keine Grunderkrankung ein die den Indikationsschlüssel EX2 erforderlich machen würde und weder HMK noch HMR schließen EX1-adR aus.
EX1-adR ist erst ausgeschlossen wenn sich im Therapieverlauf der prognostische Behandlungsbedarf ändert, das ändert meistens aber auch die Diagnose und löst damit einen neuen Regelfall aus...
In verständlicherer Sprache: eine Verspannung der Nackenmuskulatur eines Schreibtischtäters lässt sich, eigentlich, innerhalb von 2xKG soweit lösen das zum einen die Beschwerden nicht mehr auftreten und Verhaltensstrategien entwickelt werden die ein Rezidiv unwahrscheinlich machen; 6xKG sind in der Regel für allerlei normalsterbliche Patienten ausreichend. Dann gibt es aber noch diesen einen Spätzünder der nach 6xKG den Dreh noch immer nicht raus hat, aber so aussieht als würde er es in den nächsten zwei Einheiten hinbekommen - das reicht nicht für EX2, kann aber weitere Behandlungen in EX1-adR begründen...
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FFGG schrieb:
Echt, ihr diskutiert dieses Thema zum 10000mal mit den gleichen antworten? LOL
Der IKK Classic darfst du ohne schlechtes Gewissen gepflegt in den Allerwertesten treten.
Die Argumentation in Grundzügen, jeweils zwischen WS1/2 und EX1/2/3-Indikationsschlüsseln .........
Bevor Sie nun zum Allerwertestentreten aufmuntern, sollten Sie Ihre eigene Argumentation nicht nur in Grundzügen überdenken. Sie haben LY1.. vergessen! Hier sind genauso "kurzfristig" 12 Behandlungen möglich. Zwischen dem einen kurzfristig und dem anderen kurzfristig sind 100% Unterschied. Nicht mal ansatzweise läßt sich das begründen. "Grundsätzlich" schon gar nicht.
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Xela schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 23.8.19 02:21:
Der IKK Classic darfst du ohne schlechtes Gewissen gepflegt in den Allerwertesten treten.
Die Argumentation in Grundzügen, jeweils zwischen WS1/2 und EX1/2/3-Indikationsschlüsseln .........
Bevor Sie nun zum Allerwertestentreten aufmuntern, sollten Sie Ihre eigene Argumentation nicht nur in Grundzügen überdenken. Sie haben LY1.. vergessen! Hier sind genauso "kurzfristig" 12 Behandlungen möglich. Zwischen dem einen kurzfristig und dem anderen kurzfristig sind 100% Unterschied. Nicht mal ansatzweise läßt sich das begründen. "Grundsätzlich" schon gar nicht.
Echt, ihr diskutiert dieses Thema zum 10000mal mit den gleichen antworten? LOL
seit dem gibts auch 10000 neue mitglieder die das evlt interessiert
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Alex Moro schrieb:
FFGG schrieb am 23.8.19 07:11:
Echt, ihr diskutiert dieses Thema zum 10000mal mit den gleichen antworten? LOL
seit dem gibts auch 10000 neue mitglieder die das evlt interessiert
Habe widerrufen und mit Anwalt gedroht.
Die IKK hat es bei uns sowas von verk....
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Nein, habe den Indi nicht geändert.
Habe widerrufen und mit Anwalt gedroht.
Die IKK hat es bei uns sowas von verk....
Grüße KaBa
10x KG bei Ws oder Ex Erwachsene.
So kann man dann doch auch den Indi verstehen - als nicht an die Regel gebunden.......oder???
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WinnieE schrieb:
adr heisst doch AUSSERHALB des Regelfalles und ist damit an Regelfälle nicht gebunden. Da geht dann z.B auch
10x KG bei Ws oder Ex Erwachsene.
So kann man dann doch auch den Indi verstehen - als nicht an die Regel gebunden.......oder???
Nein, habe den Indi nicht geändert.
Habe widerrufen und mit Anwalt gedroht.
Die IKK hat es bei uns sowas von verk....
Grüße KaBa
Du kannst deine IKK Zulassung zurückgeben und das auch öffentlich in der Regionalpresse kund tun. Im Stuttgarter Raum hat das ein Kollege getan :)
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Tempelritter schrieb:
KaBa schrieb am 27.8.19 09:03:
Nein, habe den Indi nicht geändert.
Habe widerrufen und mit Anwalt gedroht.
Die IKK hat es bei uns sowas von verk....
Grüße KaBa
Du kannst deine IKK Zulassung zurückgeben und das auch öffentlich in der Regionalpresse kund tun. Im Stuttgarter Raum hat das ein Kollege getan :)
Du kannst deine IKK Zulassung zurückgeben und das auch öffentlich in der Regionalpresse kund tun. Im Stuttgarter Raum hat das ein Kollege getan :)
Wie geht das? Eine einzelne Kasse aus der Zulassung rauszunehmen? Hatte als die AOK mit dem Genehmigungsverfahren kam, genau dieses versucht. Dies ginge nicht, wurde gesagt, man müsse seine ganze Kassenzulassung zurück geben. Eine Ablehnung geht nur über volle Terminpläne.
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Shia schrieb:
Tempelritter schrieb am 27.8.19 09:19:
Du kannst deine IKK Zulassung zurückgeben und das auch öffentlich in der Regionalpresse kund tun. Im Stuttgarter Raum hat das ein Kollege getan :)
Wie geht das? Eine einzelne Kasse aus der Zulassung rauszunehmen? Hatte als die AOK mit dem Genehmigungsverfahren kam, genau dieses versucht. Dies ginge nicht, wurde gesagt, man müsse seine ganze Kassenzulassung zurück geben. Eine Ablehnung geht nur über volle Terminpläne.
Du kannst deine IKK Zulassung zurückgeben und das auch öffentlich in der Regionalpresse kund tun. Im Stuttgarter Raum hat das ein Kollege getan :)
Wie geht das? Eine einzelne Kasse aus der Zulassung rauszunehmen? Hatte als die AOK mit dem Genehmigungsverfahren kam, genau dieses versucht. Dies ginge nicht, wurde gesagt, man müsse seine ganze Kassenzulassung zurück geben. Eine Ablehnung geht nur über volle Terminpläne.
In BaWü geht das, weil die AOK, der VdEK, die BKK und die IKK getrennte Zulassungen aussprechen.
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Tempelritter schrieb:
Shia schrieb am 27.8.19 09:52:
Tempelritter schrieb am 27.8.19 09:19:
Du kannst deine IKK Zulassung zurückgeben und das auch öffentlich in der Regionalpresse kund tun. Im Stuttgarter Raum hat das ein Kollege getan :)
Wie geht das? Eine einzelne Kasse aus der Zulassung rauszunehmen? Hatte als die AOK mit dem Genehmigungsverfahren kam, genau dieses versucht. Dies ginge nicht, wurde gesagt, man müsse seine ganze Kassenzulassung zurück geben. Eine Ablehnung geht nur über volle Terminpläne.
In BaWü geht das, weil die AOK, der VdEK, die BKK und die IKK getrennte Zulassungen aussprechen.
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Alfred Kramer schrieb:
ach ja, als ich im Juli die Verhandlung wg. bkk24 hatte, war auf dem Terminplan neben der Tür zum Sitzungssaal vor meinenm Termin drei Termine ....gegen ikk classic :smile:
ach ja, als ich im Juli die Verhandlung wg. bkk24 hatte, war auf dem Terminplan neben der Tür zum Sitzungssaal vor meinenm Termin drei Termine ....gegen ikk classic :smile:
Was für ein Glück. Sicher haben Sie sich die AZ abgeschrieben und später bei Gericht nachgefragt, ob und wo die drei (falls ergangen) Urteile einzusehen sind. Eine bessere Möglichkeit, um die eigenen Aussichten bei der (gleichen) Kammer kennenzulernen gibt es nicht. Im kommenden Termin würde ich voher die Sitzungstermine abfragen. Vielleicht treffen Sie Bekannte und können als Zuschauer allen Verfahren beiwohnen. Dann bekomnt man ein Gefühl dafür, in welcher Bandbreite die ikk-Argumentation aufgestellt ist und wie das Gericht jeweils drauf reagiert. Das spart eine Menge eigener Vorbereitung. Ausgezeichnet gemacht Alfred!
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Xela schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 29.8.19 08:57:
ach ja, als ich im Juli die Verhandlung wg. bkk24 hatte, war auf dem Terminplan neben der Tür zum Sitzungssaal vor meinenm Termin drei Termine ....gegen ikk classic :smile:
Was für ein Glück. Sicher haben Sie sich die AZ abgeschrieben und später bei Gericht nachgefragt, ob und wo die drei (falls ergangen) Urteile einzusehen sind. Eine bessere Möglichkeit, um die eigenen Aussichten bei der (gleichen) Kammer kennenzulernen gibt es nicht. Im kommenden Termin würde ich voher die Sitzungstermine abfragen. Vielleicht treffen Sie Bekannte und können als Zuschauer allen Verfahren beiwohnen. Dann bekomnt man ein Gefühl dafür, in welcher Bandbreite die ikk-Argumentation aufgestellt ist und wie das Gericht jeweils drauf reagiert. Das spart eine Menge eigener Vorbereitung. Ausgezeichnet gemacht Alfred!
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Problem beschreiben
KaBa schrieb:
Hallo;
Laut Emmendingen gibt es einen Nachtrag der GKV-Spitzenverbände vom 1.1.12,
da gibt es bei WS1, EX 1, EX 2 und Ly 1 keine V. a. d. R.
Danke
Hallo;
Habe eine Absetzung WS1a V.a.d.R. von der IKK.
Habe mit Emmendingen geredet. Die Tuss hat gemeint das steht so im Heilmittelkatalog.
Nur 6x. Bei WS2a steht anscheinend drin auch Verordnung a.d. R.
Finde nichts auf die Schnelle.
Wo genau steht das mit der Verordnungsmenge?
Danke
Die MA von Emme interessieren sich weder für die HMR, noch haben sie davon eine Ahnung. Die einzige Informationsquelle auf die sie sich beziehen, sind interne Prüfungsanweisungen, die sie von ihrem PC ablesen!
@PAPA
Hier geht es weder um Logik noch um fachliche Einschätzungen, sondern um juristische Tatdachen.
Und da ist es nun mal so, dass eine von der Ikk behauptete Unzulässigkeit in der HMR nicht zu finden ist.
Ob nun KaBa gleich dicke Geschütze auffahren will oder den Indi posthum ändern lässt. :unamused:
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NorbArt schrieb:
KaBa schrieb am 21.8.19 09:02:
Hallo;
Habe eine Absetzung WS1a V.a.d.R. von der IKK.
Habe mit Emmendingen geredet. Die Tuss hat gemeint das steht so im Heilmittelkatalog.
Nur 6x. Bei WS2a steht anscheinend drin auch Verordnung a.d. R.
Finde nichts auf die Schnelle.
Wo genau steht das mit der Verordnungsmenge?
Danke
Die MA von Emme interessieren sich weder für die HMR, noch haben sie davon eine Ahnung. Die einzige Informationsquelle auf die sie sich beziehen, sind interne Prüfungsanweisungen, die sie von ihrem PC ablesen!
@PAPA
Hier geht es weder um Logik noch um fachliche Einschätzungen, sondern um juristische Tatdachen.
Und da ist es nun mal so, dass eine von der Ikk behauptete Unzulässigkeit in der HMR nicht zu finden ist.
Ob nun KaBa gleich dicke Geschütze auffahren will oder den Indi posthum ändern lässt. :unamused:
Liebe Grüße
Friedrich Merz - Redaktion
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Problem beschreiben
Friedrich Merz schrieb:
Heute der Artikel über die Praktiken der IKK classic auf physio.de - prompt kam am gleichen Tag die Meldung vom ZVK, dass die Kasse wieder zu Gesprächen eingeladen hat. :wink:
Liebe Grüße
Friedrich Merz - Redaktion
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