Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
Einigkeit könnte stark machen..leider besteht anscheinend mehrheitlich kein Interesse
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UW schrieb:
Das rückwirkende Absetzungsgebahren ist hinsichtlich bekannt. Aber keine 1 % der Kollegen/-innen behandeln nun erst NACHDEM die Kasse dies schriftlich genehmigt hat (bei ALLEN Verordnungen d.h. auch EV/FV!))..schenken wir also weiterhin der IKK classic Geld oder trinken wir lieber einen Kaffee statt zu behandeln??
Einigkeit könnte stark machen..leider besteht anscheinend mehrheitlich kein Interesse
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Nächstes Jahr ist der Spuk vorbei. Dann darf nur noch 6 Monate rückwirkend retaxiert werden. Also aussitzen und hoffen.
aber selbstverständlich erst ab dem zukünftigen Ausstellungsdatum. d.h. Rezepte für letztes oder dieses Jahr können weiterhin dann abgesetzt werden ?
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Heuberger schrieb:
tom1350 schrieb am 25.9.19 09:01:
Nächstes Jahr ist der Spuk vorbei. Dann darf nur noch 6 Monate rückwirkend retaxiert werden. Also aussitzen und hoffen.
aber selbstverständlich erst ab dem zukünftigen Ausstellungsdatum. d.h. Rezepte für letztes oder dieses Jahr können weiterhin dann abgesetzt werden ?
Nächstes Jahr ist der Spuk vorbei. Dann darf nur noch 6 Monate rückwirkend retaxiert werden. Also aussitzen und hoffen.
aber selbstverständlich erst ab dem zukünftigen Ausstellungsdatum. d.h. Rezepte für letztes oder dieses Jahr können weiterhin dann abgesetzt werden ?
Derzeit ja. Ab Inkrafttreten des Bundesrahmenvertrags nur noch 6 Monate rückwirkend.
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tom1350 schrieb:
Heuberger schrieb am 25.9.19 09:34:
tom1350 schrieb am 25.9.19 09:01:
Nächstes Jahr ist der Spuk vorbei. Dann darf nur noch 6 Monate rückwirkend retaxiert werden. Also aussitzen und hoffen.
aber selbstverständlich erst ab dem zukünftigen Ausstellungsdatum. d.h. Rezepte für letztes oder dieses Jahr können weiterhin dann abgesetzt werden ?
Derzeit ja. Ab Inkrafttreten des Bundesrahmenvertrags nur noch 6 Monate rückwirkend.
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tom1350 schrieb:
Nächstes Jahr ist der Spuk vorbei. Dann darf nur noch 6 Monate rückwirkend retaxiert werden. Also aussitzen und hoffen.
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Ich hoffe sehr, dass auch alle anderen Geschädigten einen konsequenten Weg gehen, denn nur so kann man evtl etwas ändern. Wenn überhaupt.
Die Sachbearbeiterin dort zeigte sogar sehr viel Verständnis und meinet sie führt diese Gespräche mehrmals am Tag, also keine Einzelfälle. Da muss doch was zu machen sein.
Bin auch offen für andere Ideen, bei mir ist echt die Grenze erreicht. Das ist Schikane, sonst nix.
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luzifer schrieb:
Aus gegebenen Anlass habe ich mich heute entschlossen, keine Patienten der IKK Classic mehr anzunehmen und ggf die Zulassung dafür zurückzugeben. Fall siehe nächster Post.
Ich hoffe sehr, dass auch alle anderen Geschädigten einen konsequenten Weg gehen, denn nur so kann man evtl etwas ändern. Wenn überhaupt.
Die Sachbearbeiterin dort zeigte sogar sehr viel Verständnis und meinet sie führt diese Gespräche mehrmals am Tag, also keine Einzelfälle. Da muss doch was zu machen sein.
Bin auch offen für andere Ideen, bei mir ist echt die Grenze erreicht. Das ist Schikane, sonst nix.
Aber nie an das RZ Emmendingen wenden, immer direkt an die IKK Bielefeld, da sitzen die Entscheider. Ich kenne schon zig erfolgreiche Widersprüche.
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Tempelritter schrieb:
Ich würde sofort die IKK Zulassung zurück geben. Bei mir ist die IKK aber sofort eingeknickt und hat nachbezahlt.
Aber nie an das RZ Emmendingen wenden, immer direkt an die IKK Bielefeld, da sitzen die Entscheider. Ich kenne schon zig erfolgreiche Widersprüche.
Ich warte jetzt auf den Verhandlungstermin!
Die bkk24 benimmt sich inzwischen wie ein kleines Kind: die im Vergleich vereinbarte Summe hat sie erstattet, aber "wohl aus Versehen" die Zinsen "vergessen". Da sie jetzt mit den Zinsen wieder in Verzug sind, kommt naturlich jetzt auch wieder die Verzugspauschale sowie Kosten für ein anwaltliches Schreiben dazu !
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Alfred Kramer schrieb:
Bei mir zeigt sich die IKK classic uneinsichtig, lehnt Vergleich ab und fordert sogar noch 2 weitere VO von 2016 zurück!i
Ich warte jetzt auf den Verhandlungstermin!
Die bkk24 benimmt sich inzwischen wie ein kleines Kind: die im Vergleich vereinbarte Summe hat sie erstattet, aber "wohl aus Versehen" die Zinsen "vergessen". Da sie jetzt mit den Zinsen wieder in Verzug sind, kommt naturlich jetzt auch wieder die Verzugspauschale sowie Kosten für ein anwaltliches Schreiben dazu !
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tom1350 schrieb:
Hallo Alfred, berichtest du uns auch, wenn du verlierst?
.... Da sie jetzt mit den Zinsen wieder in Verzug sind, kommt naturlich jetzt auch wieder die Verzugspauschale sowie Kosten für ein anwaltliches Schreiben dazu !
Hatten Sie keine Vollstreckungsklausel im Vergleich, um sofort ins Vermögen der Kasse zu pfänden? Zahlungsverbot ist eine feine Sache, die regelmäßig die angestellten, verantwortlichen Herrschaften zur Vernunft und das Vorstandspersonal in Kenntnis bringt.
Einer der Gründe, warum man doch besser mit Anwalt bei Gericht antritt und mit Urteil (sofort vollstreckbar) nach Hause geht. Da Sie weiterhin an der Vergleichsstrategie festhalten (immer noch ikk-classic?) darf man Ihre Nachsicht mit Schuldnern neben Ihrer Geduld in gerichtlichen Verfahren bewundern, sowie auf weitere Nachrichten gespannt bleiben.
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Xela schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 26.9.19 20:09:
.... Da sie jetzt mit den Zinsen wieder in Verzug sind, kommt naturlich jetzt auch wieder die Verzugspauschale sowie Kosten für ein anwaltliches Schreiben dazu !
Hatten Sie keine Vollstreckungsklausel im Vergleich, um sofort ins Vermögen der Kasse zu pfänden? Zahlungsverbot ist eine feine Sache, die regelmäßig die angestellten, verantwortlichen Herrschaften zur Vernunft und das Vorstandspersonal in Kenntnis bringt.
Einer der Gründe, warum man doch besser mit Anwalt bei Gericht antritt und mit Urteil (sofort vollstreckbar) nach Hause geht. Da Sie weiterhin an der Vergleichsstrategie festhalten (immer noch ikk-classic?) darf man Ihre Nachsicht mit Schuldnern neben Ihrer Geduld in gerichtlichen Verfahren bewundern, sowie auf weitere Nachrichten gespannt bleiben.
@Xela: einfach mal Klappe halten, ist das so schwer?'?
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Alfred Kramer schrieb:
@Tom1350: bis jetzt gabs daür keinen Grund.
@Xela: einfach mal Klappe halten, ist das so schwer?'?
Bei mir zeigt sich die IKK classic uneinsichtig, lehnt Vergleich ab und fordert sogar noch 2 weitere VO von 2016 zurück!i
Ich warte jetzt auf den Verhandlungstermin!
Die bkk24 benimmt sich inzwischen wie ein kleines Kind: die im Vergleich vereinbarte Summe hat sie erstattet, aber "wohl aus Versehen" die Zinsen "vergessen". Da sie jetzt mit den Zinsen wieder in Verzug sind, kommt naturlich jetzt auch wieder die Verzugspauschale sowie Kosten für ein anwaltliches Schreiben dazu !
Komische Sache mit der IKK, die haben bei mir jetzt sich 2 Vo. aus 2016 moniert. Aber nur informiert, nichts abgezogen oder zurück gefordert.
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Tempelritter schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 26.9.19 20:09:
Bei mir zeigt sich die IKK classic uneinsichtig, lehnt Vergleich ab und fordert sogar noch 2 weitere VO von 2016 zurück!i
Ich warte jetzt auf den Verhandlungstermin!
Die bkk24 benimmt sich inzwischen wie ein kleines Kind: die im Vergleich vereinbarte Summe hat sie erstattet, aber "wohl aus Versehen" die Zinsen "vergessen". Da sie jetzt mit den Zinsen wieder in Verzug sind, kommt naturlich jetzt auch wieder die Verzugspauschale sowie Kosten für ein anwaltliches Schreiben dazu !
Komische Sache mit der IKK, die haben bei mir jetzt sich 2 Vo. aus 2016 moniert. Aber nur informiert, nichts abgezogen oder zurück gefordert.
Komische Sache mit der IKK, die haben bei mir jetzt sich 2 Vo. aus 2016 moniert. Aber nur informiert, nichts abgezogen oder zurück gefordert.
Interessant ist doch, dass sie es bei Dir noch nicht gewagt haben... :kissing_closed_eyes: :unamused:
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 27.9.19 17:11:
Komische Sache mit der IKK, die haben bei mir jetzt sich 2 Vo. aus 2016 moniert. Aber nur informiert, nichts abgezogen oder zurück gefordert.
Interessant ist doch, dass sie es bei Dir noch nicht gewagt haben... :kissing_closed_eyes: :unamused:
Komische Sache mit der IKK, die haben bei mir jetzt sich 2 Vo. aus 2016 moniert. Aber nur informiert, nichts abgezogen oder zurück gefordert.
Interessant ist doch, dass sie es bei Dir noch nicht gewagt haben... :kissing_closed_eyes: :unamused:
zwei Abrechnung zuvor hatte ich eine Absetzung der IKK aus 2015, da sind sie auf die Schnauze gefallen. Am gleichen Tag wurde die Nachzahlung angekündigt.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 27.9.19 22:21:
Tempelritter schrieb am 27.9.19 17:11:
Komische Sache mit der IKK, die haben bei mir jetzt sich 2 Vo. aus 2016 moniert. Aber nur informiert, nichts abgezogen oder zurück gefordert.
Interessant ist doch, dass sie es bei Dir noch nicht gewagt haben... :kissing_closed_eyes: :unamused:
zwei Abrechnung zuvor hatte ich eine Absetzung der IKK aus 2015, da sind sie auf die Schnauze gefallen. Am gleichen Tag wurde die Nachzahlung angekündigt.
Jedes Rezept genehmigen lassen und / oder die Zulassung zurückgeben.
Wenn dies endlich einmal ein "guter Verband" fordern würde und die Mitglieder es auch durchführen, ja dann wären wir ein gutes Stück weiter.
Vielleicht schreibt ihr euren Verband doch mal einen Brief mit diesen Inhalt. :kissing_closed_eyes:
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Fuzziguzzi schrieb:
Es gibt nur zwei Wege die helfen:
Jedes Rezept genehmigen lassen und / oder die Zulassung zurückgeben.
Wenn dies endlich einmal ein "guter Verband" fordern würde und die Mitglieder es auch durchführen, ja dann wären wir ein gutes Stück weiter.
Vielleicht schreibt ihr euren Verband doch mal einen Brief mit diesen Inhalt. :kissing_closed_eyes:
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Tempelritter schrieb:
Hat dir die IKK schon 1 RZ genehmigt? Mir nicht, anstatt gibt es böse Briefe. Nur das Zurückgeben der IKK Zulassung und dies öffentlich machen wäre ein Weg.
Liebe Grüße
Friedrich Merz - Redaktion
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Heute der Artikel über die Praktiken der IKK classic auf physio.de - prompt kam am gleichen Tag die Meldung vom ZVK, dass die Kasse wieder zu Gesprächen eingeladen hat. :wink:
Liebe Grüße
Friedrich Merz - Redaktion
Offensichtlich hat sich die Aktion zumindest für den Vorstand der IKK Classic bereits mehr als bezahlt gemacht. Schon bemrkenswert, dass der Typ als Vorstand einer so kleinen Krankenkasse mit seinen Bezügen auf Platz drei liegt!
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MikeL schrieb:
Friedrich Merz schrieb am 8.11.19 19:40:
Heute der Artikel über die Praktiken der IKK classic auf physio.de - prompt kam am gleichen Tag die Meldung vom ZVK, dass die Kasse wieder zu Gesprächen eingeladen hat. :wink:
Liebe Grüße
Friedrich Merz - Redaktion
Offensichtlich hat sich die Aktion zumindest für den Vorstand der IKK Classic bereits mehr als bezahlt gemacht. Schon bemrkenswert, dass der Typ als Vorstand einer so kleinen Krankenkasse mit seinen Bezügen auf Platz drei liegt!
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Seelchen schrieb:
Ist es so einfach möglich die IKK-Classic-Zulassung zurückzugeben? Ich dachte immer das die Zulassung für alle RVO-Kassen gilt.
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Friedrich Merz schrieb:
Heute der Artikel über die Praktiken der IKK classic auf physio.de - prompt kam am gleichen Tag die Meldung vom ZVK, dass die Kasse wieder zu Gesprächen eingeladen hat. :wink:
Liebe Grüße
Friedrich Merz - Redaktion
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