Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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die IKk beziehungsweise emmendingen hat und ein komplettes Rezept nicht bezahlt.
Praxis hatte im April, ein Rezept mit EX1 und außerhalb ausgestellt.
Es wäre die 1. Folge VO und EX2, dies habe ich hinten notiert. Es ist doch bis zur Zeit möglich, diese Art des Fehlers selbstständig zu berichtigen, oder liege ich da falsch? Oder hätte ich da doch Arzt verweigert Änderung drauf schreiben müssen?
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Shia schrieb:
Hallo,
die IKk beziehungsweise emmendingen hat und ein komplettes Rezept nicht bezahlt.
Praxis hatte im April, ein Rezept mit EX1 und außerhalb ausgestellt.
Es wäre die 1. Folge VO und EX2, dies habe ich hinten notiert. Es ist doch bis zur Zeit möglich, diese Art des Fehlers selbstständig zu berichtigen, oder liege ich da falsch? Oder hätte ich da doch Arzt verweigert Änderung drauf schreiben müssen?
Habe vorher noch einmal genau auf der seite des VPT nachgeschaut, wie die Bedingungen im Moment sind.
DFa steht eindeutig, dass ALLE fehlerhaften Dinge geändert werden dürden (selbständig) außer HB, Anzahl und die Art des Heilmittels...
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tom1350 schrieb:
Außerhalb des Regelfalls ist aber etwas anderes als Folgeverordnung.
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beast schrieb:
Wenn in den Durchführungsbestimmungen steht, dass alles geändert werden darf, außer die Anzahl der Position, HB und das Heilmittel an sich, dann ist die Änderung von EVo, DVO AdR möglich. Punkt
Wenn in den Durchführungsbestimmungen steht, dass alles geändert werden darf, außer die Anzahl der Position, HB und das Heilmittel an sich, dann ist die Änderung von EVo, DVO AdR möglich. Punkt
Dann wäre aber die Frage nach der medizinischen Begründung und ggf. Genehmigung der KK kritisch...
ABER in diesem Fall: statt adR FV ist KEIN Absetzungsg und Widerspruch mit Verzugspauschale.
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ali schrieb:
beast schrieb am 25.6.20 12:56:
Wenn in den Durchführungsbestimmungen steht, dass alles geändert werden darf, außer die Anzahl der Position, HB und das Heilmittel an sich, dann ist die Änderung von EVo, DVO AdR möglich. Punkt
Dann wäre aber die Frage nach der medizinischen Begründung und ggf. Genehmigung der KK kritisch...
ABER in diesem Fall: statt adR FV ist KEIN Absetzungsg und Widerspruch mit Verzugspauschale.
Die 40€ werde ich einfordern :thumbsdown:
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Shia schrieb:
Danke für eure Antworten.
Die 40€ werde ich einfordern :thumbsdown:
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beast schrieb:
Ich habe auch gerade ein Rezept dahingehend selbständig geändert.
Habe vorher noch einmal genau auf der seite des VPT nachgeschaut, wie die Bedingungen im Moment sind.
DFa steht eindeutig, dass ALLE fehlerhaften Dinge geändert werden dürden (selbständig) außer HB, Anzahl und die Art des Heilmittels...
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