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medizinische Masseure
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wenn ein ICD10 fortlaufend auf den Rezepten erscheint, der Indikationsschlüssel sich aber zwischendurch einmal ändert, wie verhält es sich mit dem Regelfall.
Konkret: im Fließtext erscheint auf allen Rezepten ein bestimmter ICD10. Der IndiSchlüssel wechselt beim dritten Rezept von WS auf AT und dann beim vierten wieder zurück. Sowohl der WS Indi als auch der AT Indi haben auch andere Diagnosen.
Das AT Rezept wurde als Erstverordnung anerkannt (obwohl als 3.te Verordnung) das folgende WS Rezept wurde mit der Begründung abgesetzt, es wäre jetzt a.d.R.. In Summe über alles würde das stimmen, fasst man die WS Rezepte zusammen, wäre es eine Folgeverordnung.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Nun hab ich mal eine Frage:
wenn ein ICD10 fortlaufend auf den Rezepten erscheint, der Indikationsschlüssel sich aber zwischendurch einmal ändert, wie verhält es sich mit dem Regelfall.
Konkret: im Fließtext erscheint auf allen Rezepten ein bestimmter ICD10. Der IndiSchlüssel wechselt beim dritten Rezept von WS auf AT und dann beim vierten wieder zurück. Sowohl der WS Indi als auch der AT Indi haben auch andere Diagnosen.
Das AT Rezept wurde als Erstverordnung anerkannt (obwohl als 3.te Verordnung) das folgende WS Rezept wurde mit der Begründung abgesetzt, es wäre jetzt a.d.R.. In Summe über alles würde das stimmen, fasst man die WS Rezepte zusammen, wäre es eine Folgeverordnung.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Monika
Beispiel hab grad ne Patientin mit dem wahnsinns ICD 10 "sonstige Biomechanische Stoerung" , keine Klartextsdiagnose IKS WS.
Zweites Rezept gleicher Arzt, gleiche ICD10, IKS Ex EV ich behandle und dokumentiere Ihre Schulterprobleme.
Sollte es ne Absetzung geben gibt s Widerspruch.
-----
Zu Deinem Fall braeuchte es mehr Details, bei den Rezeptangaben muss man auch Haupt und Nebendiagnosen diskrimienieren.
So ins Blaue AT ist ein eigener Regelfall, Absetzung also nicht korrekt. Die jeweils anderen Diagnosen werden wohl die Regelfaelle ausloesen..
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wie es dann letztlich vom KT gesehen wird, steht in den Sternen, das hängt vom KT ab.
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FFGG schrieb:
Der Regelfall ist nach der Diagnose ausgerichtet. wenn man es somit genau nimmt, ist ein wechsel des Indis bei gleicher Diagnose der selbe Regelfall.
wie es dann letztlich vom KT gesehen wird, steht in den Sternen, das hängt vom KT ab.
wie es dann letztlich vom KT gesehen wird, steht in den Sternen, das hängt vom KT ab.
Und wie PT im Zweifel argumentieren kann, SoFas sind durchaus plausibeln Tatbeständen gegenüber offen...
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 7.11.19 07:22:
wie es dann letztlich vom KT gesehen wird, steht in den Sternen, das hängt vom KT ab.
Und wie PT im Zweifel argumentieren kann, SoFas sind durchaus plausibeln Tatbeständen gegenüber offen...
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FFGG schrieb:
Sorry ali, das ist Quatsch. seit wann lässt sich ein KT von einer "guten" Argumentation umstimmen, ein Rezept nicht einzubehalten oder abzusetzen, wenn du nicht in Widerspruch gehen willst?
Sorry ali, das ist Quatsch. seit wann lässt sich ein KT von einer "guten" Argumentation umstimmen, ein Rezept nicht einzubehalten oder abzusetzen, wenn du nicht in Widerspruch gehen willst?
Hab ich z.B. mehrfach bei div. KK so gemacht insbesondere AOK. Freundlich nach dem Motto: ich versteh Sie schon, aber Sie aber da was übersehen oder nicht richtig interpretiert. Dazu ist es aber hilfreich bzw. notwendig Richtlinien und Gesetze auch im Detail zu kennen bzw. Quellen präsentieren zu können...
edit sagt noch: Es gibt bewußt oder unbewußt auch viele unrichtige Absetzungen, oft ist s telefonisch einfacher zu klären, als n schriftlichen Widerspruch zu schreiben. Bei offensichtlichen Strategien allerdings schriftlich mit Verzugsschaden...
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 7.11.19 09:34:
Sorry ali, das ist Quatsch. seit wann lässt sich ein KT von einer "guten" Argumentation umstimmen, ein Rezept nicht einzubehalten oder abzusetzen, wenn du nicht in Widerspruch gehen willst?
Hab ich z.B. mehrfach bei div. KK so gemacht insbesondere AOK. Freundlich nach dem Motto: ich versteh Sie schon, aber Sie aber da was übersehen oder nicht richtig interpretiert. Dazu ist es aber hilfreich bzw. notwendig Richtlinien und Gesetze auch im Detail zu kennen bzw. Quellen präsentieren zu können...
edit sagt noch: Es gibt bewußt oder unbewußt auch viele unrichtige Absetzungen, oft ist s telefonisch einfacher zu klären, als n schriftlichen Widerspruch zu schreiben. Bei offensichtlichen Strategien allerdings schriftlich mit Verzugsschaden...
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ali schrieb:
Kommt drauf an...ist ein leidiges Thema, kommt auf alle Details an, musst DU halt Begruenden koennen.
Beispiel hab grad ne Patientin mit dem wahnsinns ICD 10 "sonstige Biomechanische Stoerung" , keine Klartextsdiagnose IKS WS.
Zweites Rezept gleicher Arzt, gleiche ICD10, IKS Ex EV ich behandle und dokumentiere Ihre Schulterprobleme.
Sollte es ne Absetzung geben gibt s Widerspruch.
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Zu Deinem Fall braeuchte es mehr Details, bei den Rezeptangaben muss man auch Haupt und Nebendiagnosen diskrimienieren.
So ins Blaue AT ist ein eigener Regelfall, Absetzung also nicht korrekt. Die jeweils anderen Diagnosen werden wohl die Regelfaelle ausloesen..
Konkret: im Fließtext erscheint auf allen Rezepten ein bestimmter ICD10. Der IndiSchlüssel wechselt beim dritten Rezept von WS auf AT und dann beim vierten wieder zurück. Sowohl der WS Indi als auch der AT Indi haben auch andere Diagnosen.
Konkret: Wechselt der ICD 10 im dafür vorgesehenen Feld ? Wie wechseln andere Diagnosen im Fliesstext.
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3.te Verordnung AT3 bei Lungenemphysem und serumpositiver Polyarthrose als Erstverordnung ausgestellt und auch bezahlt.
4.te Verordnung WS2a bei serumpositiver Polyarthritis als Folgeverordnung. Abgesetzt da es laut Sofas eine a.d.R. Verordnung wäre. Somit bei der AOK genehmigungspflichtig. Widerspruch erfolgte, laut deren Meinung zwecklos.
Lymphdrainage und Krankengymnastik kann man auch parallel laufen lassen, jedes Rezept durchläuft den eigenen Regelfall, trotz gleichlautender Diagnose. Wo ist da der Unterschied? Oder habe ich einen Denkfehler?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Konkret handelt es sich um 2 Verordnungen WS2a bei seopositiver Polyarthritis und Lumboischialgie, Erst- und Folgeverordnung beide bezahlt;
3.te Verordnung AT3 bei Lungenemphysem und serumpositiver Polyarthrose als Erstverordnung ausgestellt und auch bezahlt.
4.te Verordnung WS2a bei serumpositiver Polyarthritis als Folgeverordnung. Abgesetzt da es laut Sofas eine a.d.R. Verordnung wäre. Somit bei der AOK genehmigungspflichtig. Widerspruch erfolgte, laut deren Meinung zwecklos.
Lymphdrainage und Krankengymnastik kann man auch parallel laufen lassen, jedes Rezept durchläuft den eigenen Regelfall, trotz gleichlautender Diagnose. Wo ist da der Unterschied? Oder habe ich einen Denkfehler?
Viele Grüße
Monika
Konkret handelt es sich um 2 Verordnungen WS2a bei seopositiver Polyarthritis und Lumboischialgie, Erst- und Folgeverordnung beide bezahlt;
3.te Verordnung AT3 bei Lungenemphysem und serumpositiver Polyarthrose als Erstverordnung ausgestellt und auch bezahlt.
4.te Verordnung WS2a bei serumpositiver Polyarthritis als Folgeverordnung. Abgesetzt da es laut Sofas eine a.d.R. Verordnung wäre. Somit bei der AOK genehmigungspflichtig. Widerspruch erfolgte, laut deren Meinung zwecklos.
Lymphdrainage und Krankengymnastik kann man auch parallel laufen lassen, jedes Rezept durchläuft den eigenen Regelfall, trotz gleichlautender Diagnose. Wo ist da der Unterschied? Oder habe ich einen Denkfehler?
Viele Grüße
Monika
Ganz klar Lungenemphysem ist hier die Diagnose für den AT Regelfall. Haben sie ja auch schon akzeptiert. Wenn die das nicht einsehen wollen, ab zum Anwalt, schont Nerven und wird für die AOK teurer...Polyarthritis ist Info bzw. Nebendiagnose
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ali schrieb:
mosaik schrieb am 7.11.19 20:07:
Konkret handelt es sich um 2 Verordnungen WS2a bei seopositiver Polyarthritis und Lumboischialgie, Erst- und Folgeverordnung beide bezahlt;
3.te Verordnung AT3 bei Lungenemphysem und serumpositiver Polyarthrose als Erstverordnung ausgestellt und auch bezahlt.
4.te Verordnung WS2a bei serumpositiver Polyarthritis als Folgeverordnung. Abgesetzt da es laut Sofas eine a.d.R. Verordnung wäre. Somit bei der AOK genehmigungspflichtig. Widerspruch erfolgte, laut deren Meinung zwecklos.
Lymphdrainage und Krankengymnastik kann man auch parallel laufen lassen, jedes Rezept durchläuft den eigenen Regelfall, trotz gleichlautender Diagnose. Wo ist da der Unterschied? Oder habe ich einen Denkfehler?
Viele Grüße
Monika
Ganz klar Lungenemphysem ist hier die Diagnose für den AT Regelfall. Haben sie ja auch schon akzeptiert. Wenn die das nicht einsehen wollen, ab zum Anwalt, schont Nerven und wird für die AOK teurer...Polyarthritis ist Info bzw. Nebendiagnose
Nur wenn der Regelfall abzielt auf die Diagnose, wäre auch die Erstverordnung AT3 falsch und würde im Umkehrschluss zurückverlangt werden. Oder?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Logisch ist das auf jeden Fall, auch uns Therapeuten ist das klar.
Nur wenn der Regelfall abzielt auf die Diagnose, wäre auch die Erstverordnung AT3 falsch und würde im Umkehrschluss zurückverlangt werden. Oder?
Viele Grüße
Monika
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ali schrieb:
mosaik schrieb am 6.11.19 19:25:
Konkret: im Fließtext erscheint auf allen Rezepten ein bestimmter ICD10. Der IndiSchlüssel wechselt beim dritten Rezept von WS auf AT und dann beim vierten wieder zurück. Sowohl der WS Indi als auch der AT Indi haben auch andere Diagnosen.
Konkret: Wechselt der ICD 10 im dafür vorgesehenen Feld ? Wie wechseln andere Diagnosen im Fliesstext.
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