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Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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Alfred Kramer schrieb:
hat jemand Info, ob die Barmer ICD 10 Code anstatt ausgeschriebener Diagnose akzeptiert? Bin da im Moment echt verunsichert, denn die einen sagen so, die andern so..... :unamused:
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Ich finde, das passt doch gut zu dem Thema, "..........dass nur Ärzte in der Lage sind, differenzierte Diagnosen zu stellen................" :kissing_closed_eyes:
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Alfred Kramer schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. :thumbsdown:
Ich finde, das passt doch gut zu dem Thema, "..........dass nur Ärzte in der Lage sind, differenzierte Diagnosen zu stellen................" :kissing_closed_eyes:
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Tempelritter schrieb:
Die Angabe des ICD10 Codes reicht aus. Steht in Infos der KBV / KV sowie des GKV-SH und diverser Kassen.
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Laufende Nummer: RS 2014/180
Thema: Angabe von ICD-Schlüsseln auf Heilmittel-Verordnungen
Anlass: Änderung der Vordruckerläuterungen zum 01.07.2014
Für Fachbereich/e: Heilmittel
Erscheinungsdatum: 23.04.2014
Generell gilt:
Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben.
Die Diagnose wird ausschließlich durch einen oder mehrere ICD-Schlüssel angegeben.
Für eine gültige Diagnose-Angabe ist die Angabe des therapierelevanten ICD-Schlüssels ausreichend, eine ausgeschriebene Diagnose wird nicht benötigt. Der therapierelevante ICD-Schlüssel ist dabei in das entsprechende Formularfeld einzutragen.
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Tempelritter schrieb:
RUNDSCHREIBEN GKV SV
Laufende Nummer: RS 2014/180
Thema: Angabe von ICD-Schlüsseln auf Heilmittel-Verordnungen
Anlass: Änderung der Vordruckerläuterungen zum 01.07.2014
Für Fachbereich/e: Heilmittel
Erscheinungsdatum: 23.04.2014
Generell gilt:
Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben.
Die Diagnose wird ausschließlich durch einen oder mehrere ICD-Schlüssel angegeben.
Für eine gültige Diagnose-Angabe ist die Angabe des therapierelevanten ICD-Schlüssels ausreichend, eine ausgeschriebene Diagnose wird nicht benötigt. Der therapierelevante ICD-Schlüssel ist dabei in das entsprechende Formularfeld einzutragen.
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bridge01 schrieb:
Ich bin auch der Meinung, aber meine Kollegin läßt sich davon nicht überzeugen - leider.
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