Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
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• Durchführung von
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Alfred Kramer schrieb:
hat jemand Info, ob die Barmer ICD 10 Code anstatt ausgeschriebener Diagnose akzeptiert? Bin da im Moment echt verunsichert, denn die einen sagen so, die andern so..... :unamused:
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Ich finde, das passt doch gut zu dem Thema, "..........dass nur Ärzte in der Lage sind, differenzierte Diagnosen zu stellen................" :kissing_closed_eyes:
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Alfred Kramer schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. :thumbsdown:
Ich finde, das passt doch gut zu dem Thema, "..........dass nur Ärzte in der Lage sind, differenzierte Diagnosen zu stellen................" :kissing_closed_eyes:
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Tempelritter schrieb:
Die Angabe des ICD10 Codes reicht aus. Steht in Infos der KBV / KV sowie des GKV-SH und diverser Kassen.
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Laufende Nummer: RS 2014/180
Thema: Angabe von ICD-Schlüsseln auf Heilmittel-Verordnungen
Anlass: Änderung der Vordruckerläuterungen zum 01.07.2014
Für Fachbereich/e: Heilmittel
Erscheinungsdatum: 23.04.2014
Generell gilt:
Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben.
Die Diagnose wird ausschließlich durch einen oder mehrere ICD-Schlüssel angegeben.
Für eine gültige Diagnose-Angabe ist die Angabe des therapierelevanten ICD-Schlüssels ausreichend, eine ausgeschriebene Diagnose wird nicht benötigt. Der therapierelevante ICD-Schlüssel ist dabei in das entsprechende Formularfeld einzutragen.
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Tempelritter schrieb:
RUNDSCHREIBEN GKV SV
Laufende Nummer: RS 2014/180
Thema: Angabe von ICD-Schlüsseln auf Heilmittel-Verordnungen
Anlass: Änderung der Vordruckerläuterungen zum 01.07.2014
Für Fachbereich/e: Heilmittel
Erscheinungsdatum: 23.04.2014
Generell gilt:
Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben.
Die Diagnose wird ausschließlich durch einen oder mehrere ICD-Schlüssel angegeben.
Für eine gültige Diagnose-Angabe ist die Angabe des therapierelevanten ICD-Schlüssels ausreichend, eine ausgeschriebene Diagnose wird nicht benötigt. Der therapierelevante ICD-Schlüssel ist dabei in das entsprechende Formularfeld einzutragen.
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bridge01 schrieb:
Ich bin auch der Meinung, aber meine Kollegin läßt sich davon nicht überzeugen - leider.
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