Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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passen wir deine Arbeitszei...
eine Arztpraxis besteht darauf nur noch den ICD-Schlüssel auf die RZ zu schreiben/drucken statt einer Diagnose.
Ich binmir sicher mal gelesen zu haben, dass dies von den KKen nicht als Diagnoseangabe anerkannt wird und folglich zur Absetzung führt.
Wo steht´s oder besser ... ist es vielleicht doch erlaubt?
Danke schön.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag,
eine Arztpraxis besteht darauf nur noch den ICD-Schlüssel auf die RZ zu schreiben/drucken statt einer Diagnose.
Ich binmir sicher mal gelesen zu haben, dass dies von den KKen nicht als Diagnoseangabe anerkannt wird und folglich zur Absetzung führt.
Wo steht´s oder besser ... ist es vielleicht doch erlaubt?
Danke schön.
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silvia43 schrieb:
Soviel ich weiss ist nur der ICD -Schlüssel nicht erlaubt, wo es steht weiss ich leider nicht aber würde ich bei der Kasse bzw. Abrechnungsstelle nachfragen . Wenn es die drei grünen Buchstaben in Bayern sind vorher genehmigen lassen,wenn der Doc nichts ändern möchte!
Die Diagnosen mussen ausgeschrieben werden s.a.RV
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
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JürgenK schrieb:
Hier werfen wieder einige Arztpraxen was durcheinander mit Praxisbesonderheiten und Langfristgenehmigungen..
Die Diagnosen mussen ausgeschrieben werden s.a.RV
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
§13 Abs. 2
Das ist meimer Meinung nach mit dem ICD nicht getan.
LG
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ICD läßt sich ja durchaus konkret übersetzen, aber das traut man uns PT´s wohl nicht zu ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Tja,
ICD läßt sich ja durchaus konkret übersetzen, aber das traut man uns PT´s wohl nicht zu ...
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AngelMFA schrieb:
Es ist lt. Heilmittelrichtlinien eine "konkrete" Diagnose anzugeben.
§13 Abs. 2
Das ist meimer Meinung nach mit dem ICD nicht getan.
LG
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der Thread wurde in der Suchfunktion leider nicht ausgeworfen bzw. wenn schon seit, dann weit hinten in der Liste.
Ich habe heute selber mit dem vdek (Niedersachsen, Hr. Ziegel) telefoniert. Dort erhielt ich die Auskunft - mit Verweis auf den Fragen-/Antwortenkatalog (wie in SGBVs Link angegeben) Position Nr. 28 - dass der ICD-10 Schlüssel reicht, die Leitsymptomatik muss dennoch zusätzlich vermerkt sein.
Ich habe den Katalog inzwischen auch schriftlich vorliegen. Denn bekommt man auf freundliche Nachfrage auch per Mail zugeschickt von dem vdek.
Happy day
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank SGBV,
der Thread wurde in der Suchfunktion leider nicht ausgeworfen bzw. wenn schon seit, dann weit hinten in der Liste.
Ich habe heute selber mit dem vdek (Niedersachsen, Hr. Ziegel) telefoniert. Dort erhielt ich die Auskunft - mit Verweis auf den Fragen-/Antwortenkatalog (wie in SGBVs Link angegeben) Position Nr. 28 - dass der ICD-10 Schlüssel reicht, die Leitsymptomatik muss dennoch zusätzlich vermerkt sein.
Ich habe den Katalog inzwischen auch schriftlich vorliegen. Denn bekommt man auf freundliche Nachfrage auch per Mail zugeschickt von dem vdek.
Happy day
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Diese Auskunft ist dennoch rechtlich falsch. Der offiiziellen Katalog (und nur der besitzt derzeit juristische Gültigkeit) enthält keine Aussage zur ICD10. Die bisherigen Aussagen zur obligatorischen Verwendung einer Klartextdiagnose bei HM-Verordnungen sind richtig. Sie beruht auf direkte Regelungen aus dem SGB V (dort ist eindeutig geregelt, wann eine ICD10-Code zu verwenden ist). Die KW WL z.B. verweist dann auch folgerichtig seine Ärzte daraufhin, dass die Verwendung der ICD10-Code als Diagnose nicht möglich ist.
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SGBV schrieb:
Das ist völlig richtig. Nur müssen wir es uns schwerer machen, als es ist? Es gibt Vieles, das rechtlich nicht sauber oder widersprüchlich ist (Faxänderungen gehen eigentlich nicht, da Urkunden nur auf der Urkunde geändert werden dürfen, HMR steht über RV. so dass längere Unterbrechungsfristen als 14 Tage rechtlich unzulässig sein dürften usw. usf.). Natürlich fährt der am besten, der am nächsten an der rechtlich sauberen Lösung dran ist. Einer Verschärfung bestehender Regelungen dürfen wir der Kasse nicht durchgehen lassen. Wenn diese aber ausnahmsweise etwas zu unseren Gunsten interpretiert, können wir kaum dagegen vorgehen, weil es uns juristisch gesehen an der Beschwer mangelt. Ich kann daher die Kasse nicht verklagen, wenn sie ICD 10 als konkrete Diagnose akzeptiert, obwohl das rechtlich unzulässig ist. Also kann ich in diesem Fall klein beigeben und es auch akzeptieren. Wenn ich etwas in die Abrechnung gebe, überlege ich immer, wie im Falle einer Absetzung eine Klage auf Zahlung ausgehen würde. Wenn ich davon ausgehe, das Geld im Zweifelsfall einklagen zu können, akzeptiere ich mittlerweile die Verordnung - so wie bei ICD 10 als Diagnose.
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SGBV schrieb:
http://www.physio.de/forum/abrechnung/reicht-eine-icd-diagnose/8/149604/149604
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