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Zusammenarbeit zu vers...
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habe Rezept vorliegen, Diagnose Parkinson.
Rezept ist korrekt aussgefüllt(seit Jahren AdR) Immer derselbe Computerausdruck
nun hat Doktor handschriflich ICD Schlüssel ins Diagnosefeld geschrieben.
Ist dies für mich relevant? Sprich, kommt es zu einer Absetzung, weil kein Stempel, Datum und Unterschrift dabei ist?
Oder trifft dies nur den Arzt.
Bin auf Antworten gespannt
Danke Andi
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andi-jo schrieb:
Liebe Kollegen,
habe Rezept vorliegen, Diagnose Parkinson.
Rezept ist korrekt aussgefüllt(seit Jahren AdR) Immer derselbe Computerausdruck
nun hat Doktor handschriflich ICD Schlüssel ins Diagnosefeld geschrieben.
Ist dies für mich relevant? Sprich, kommt es zu einer Absetzung, weil kein Stempel, Datum und Unterschrift dabei ist?
Oder trifft dies nur den Arzt.
Bin auf Antworten gespannt
Danke Andi
der ICD10 ist für das Zuordnen einer Praxisbesonderheit / langfristiger Heilmittelbedarf.
Jetzt ist die Frage G20.1 aus Anlage 1 als Praxisbesonderheit oder G20.2 aus Anlage 2 als langfristiger Heilmittelbedarf ggf. mit Antrag und Genehmigung je nach Kasse.
:blush:
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morpheus-06 schrieb:
ist so OK
der ICD10 ist für das Zuordnen einer Praxisbesonderheit / langfristiger Heilmittelbedarf.
Jetzt ist die Frage G20.1 aus Anlage 1 als Praxisbesonderheit oder G20.2 aus Anlage 2 als langfristiger Heilmittelbedarf ggf. mit Antrag und Genehmigung je nach Kasse.
:blush:
... du kannst dich freuen, denn der Arzt hat sich offensichtlich mit den seit 01.01.13 bundesweit geltenden Praxisbesonderheiten auseinander gesetzt. Durch diesen Eintrag gilt das Heilmittel als extrabudgetär. Da die neuen Rezept-Formulare frühestens im April verfügbar sein werden, gilt in dieser Zeit die Sonderregelung, dass der ICD-10 Code vom Arzt auch handschriftlich eingetragen werden kann, und zwar genau da wo er bei deinem Rezept auftaucht. L. G. Birgit :blush:)
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Birgit Brinkmann schrieb:
Hallo Andi,
... du kannst dich freuen, denn der Arzt hat sich offensichtlich mit den seit 01.01.13 bundesweit geltenden Praxisbesonderheiten auseinander gesetzt. Durch diesen Eintrag gilt das Heilmittel als extrabudgetär. Da die neuen Rezept-Formulare frühestens im April verfügbar sein werden, gilt in dieser Zeit die Sonderregelung, dass der ICD-10 Code vom Arzt auch handschriftlich eingetragen werden kann, und zwar genau da wo er bei deinem Rezept auftaucht. L. G. Birgit :blush:)
Es reicht, wenn der Arzt auf die Verordnung a.d.R. den entsprechenden ICD-10 Code einträgt, damit dies aus seinem Budget fällt?
Oder gibt es auch da Einschränkungen, wie bei den Langfristgenehmigungen, die ja längstens für ein Jahr nach Akutereignis gelten?
Ich habe mich als Logo versucht, schlau darüber zu machen, da der Arzt meiner vielen Wachkomapatienten sich da nicht sehr auskennt. Und je mehr ich darüber lese, desto verunsicherter werde ich.
Danke für erhellende Infos.....die Infoblätter der KV habe ich gelesen.
Martina
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eim schrieb:
Schau mal bei den GKV en rein da gibt es zum Download die Vereinbarung dazu
Wachkomapatienten fallen sowohl unter die Praxisbesonderheiten als auch unter die Langfristverordnungen. Bei dieser Diagnosegruppe ICD-10 Code G93.80 ist keine zeitliche Begrenzung für die logopädische Therapie (ausschließlich SC1) vorgegeben. Wenn dein Patient bei einer Krankenkasse versichert ist, die auf die Genehmigung von Therapien außerhalb des Regelfalls verzichtet hat (und nur dann!), kann dein Arzt zusätzlich zum ICD-10 Code noch "Langfristverordnung" vermerken, ohne dass dafür der offizielle Antrag gestellt werden muss. Dies gilt aber ausschließlich für die, unter Langfristverordnungen geführten Diagnosegruppen! Die Heilmittel sind auf jeden Fall extrabudgetär. L.G. Birgit
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Birgit Brinkmann schrieb:
Hallo Martina,
Wachkomapatienten fallen sowohl unter die Praxisbesonderheiten als auch unter die Langfristverordnungen. Bei dieser Diagnosegruppe ICD-10 Code G93.80 ist keine zeitliche Begrenzung für die logopädische Therapie (ausschließlich SC1) vorgegeben. Wenn dein Patient bei einer Krankenkasse versichert ist, die auf die Genehmigung von Therapien außerhalb des Regelfalls verzichtet hat (und nur dann!), kann dein Arzt zusätzlich zum ICD-10 Code noch "Langfristverordnung" vermerken, ohne dass dafür der offizielle Antrag gestellt werden muss. Dies gilt aber ausschließlich für die, unter Langfristverordnungen geführten Diagnosegruppen! Die Heilmittel sind auf jeden Fall extrabudgetär. L.G. Birgit
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logoU schrieb:
Ich habe noch eine Frage zu den ICD-10 Codes und extrabudgetäre Heilmittel:
Es reicht, wenn der Arzt auf die Verordnung a.d.R. den entsprechenden ICD-10 Code einträgt, damit dies aus seinem Budget fällt?
Oder gibt es auch da Einschränkungen, wie bei den Langfristgenehmigungen, die ja längstens für ein Jahr nach Akutereignis gelten?
Ich habe mich als Logo versucht, schlau darüber zu machen, da der Arzt meiner vielen Wachkomapatienten sich da nicht sehr auskennt. Und je mehr ich darüber lese, desto verunsicherter werde ich.
Danke für erhellende Infos.....die Infoblätter der KV habe ich gelesen.
Martina
LG Martina
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TheStonie schrieb:
Bei Handschriftlichen Ergänzung denkt nur bitte an Arztunterschrift und Stempel zuzätzlich ;)
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andi-jo schrieb:
siehe birgit brinkmann und meine frage!!!!!!!!!!!!!!!
Und in diesem Fall wohl auch für den Arzt....stehzt ja drauf...
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ali schrieb:
lieber Stonie, WARUM, ob da ICD draufsteht ist für uns doch unerheblich !
Und in diesem Fall wohl auch für den Arzt....stehzt ja drauf...
Und es steht nun mal geschrieben, dass alle Änderungen mit Arztunterschrift geschehen müssen; sonst heißt noch, wir hätten Änderung vorgenommen und damit Dokumentenfälschung begangen!
Alles auf der Vorderseite eines Rezeptes, was nicht Frequenz ist, muss vom Arzt unterschrieben werden bei Änderungen und Ergänzungen!
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TheStonie schrieb:
Weil die Kassen immer wieder gründe für Absetzungen suchen, ali.
Und es steht nun mal geschrieben, dass alle Änderungen mit Arztunterschrift geschehen müssen; sonst heißt noch, wir hätten Änderung vorgenommen und damit Dokumentenfälschung begangen!
Alles auf der Vorderseite eines Rezeptes, was nicht Frequenz ist, muss vom Arzt unterschrieben werden bei Änderungen und Ergänzungen!
Hier ist ne Grenze, die ist nicht abrechungsrelevant und wenn der Arzt da noch tausend handschriftliche Ergänzungen zu irgendwas macht, gerne DAS interssiert mich NICHT die Bohne.
Sollte es da Absetzungen geben, SOFORT Beschwerde beim BVA.....
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ali schrieb:
ne Stonie !
Hier ist ne Grenze, die ist nicht abrechungsrelevant und wenn der Arzt da noch tausend handschriftliche Ergänzungen zu irgendwas macht, gerne DAS interssiert mich NICHT die Bohne.
Sollte es da Absetzungen geben, SOFORT Beschwerde beim BVA.....
bei den Informationen für die Ärzte steht definitiv nichts, von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Bestätigung des handschriftlich eingetragenen ICD-10-Code durch Stempel oder Unterschrift. Natürlich versuchen die KKs viel und jeder von uns weiß, dass die Leute in den Prüfzentren von Neuerungen manchmal nicht die Bohne wissen. Letztendlich würden sie mit dieser Absetzung aber niemals durchkommen, weil es nachweislich nicht vorgesehen ist. L. G. Birgit
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Birgit Brinkmann schrieb:
Liebe Kollegen,
bei den Informationen für die Ärzte steht definitiv nichts, von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Bestätigung des handschriftlich eingetragenen ICD-10-Code durch Stempel oder Unterschrift. Natürlich versuchen die KKs viel und jeder von uns weiß, dass die Leute in den Prüfzentren von Neuerungen manchmal nicht die Bohne wissen. Letztendlich würden sie mit dieser Absetzung aber niemals durchkommen, weil es nachweislich nicht vorgesehen ist. L. G. Birgit
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logoU schrieb:
Vielen Dank, Birgit, deine Info hilft mir sehr. Und auch lieben Dank an eim für den Tipp, bei den GKV nachzulesen. Hätte ja auch selber drauf kommen können :blush:
LG Martina
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