Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
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Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
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Für eine Langzeitverordnung suche ich einen ICD-Code für eine Patientin mit multiplen Wirbelfrakturen aufgrund starker Osteoporose, nicht operabel aufgrund des Alters
Habe den Katalog für ICD-Codes durch.... komme aber nicht weiter.
Die verordnende Ärztin ist leider extrem unkooperativ und will damit möglichst wenig zu tun haben.
Wer eine Idee hat, vielleicht auch ob man eventuell über Praxisbesonderheiten gehen kann, bitte melden.
Danke
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Break schrieb:
Hallo
Für eine Langzeitverordnung suche ich einen ICD-Code für eine Patientin mit multiplen Wirbelfrakturen aufgrund starker Osteoporose, nicht operabel aufgrund des Alters
Habe den Katalog für ICD-Codes durch.... komme aber nicht weiter.
Die verordnende Ärztin ist leider extrem unkooperativ und will damit möglichst wenig zu tun haben.
Wer eine Idee hat, vielleicht auch ob man eventuell über Praxisbesonderheiten gehen kann, bitte melden.
Danke
HWS als Praxisbesonderheit.........
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Andrea Bartels schrieb:
:tired_face: welche Wirbel?
HWS als Praxisbesonderheit.........
Osteoporose selbst qualifiziert nicht für eine Praxisbesonderheit/vorab anerkannten langfristigen Heilmittelbedarf,
selbiges gilt für multiple Wirbelfrakturen.
Möglich wäre hier wohl der Weg über einen individuellen langfristigen Heilmittelbedarf aufgrund der Art/Schwere der Erkrankung - das ist aber mit Papierkrieg verbunden und dauert ein bißchen länger.
...und ansonsten kann man noch für jeden einzelnen Wirbel eine eigene Diagnose = neuen Regelfall anlegen (dann muss die Ärztin halt die Wirbel Schritt für Schritt durchgehen) und die Zwischenzeit mit der Diagnose "Osteoporose" überbrücken. Ist nicht elegant, wäre aber wohl machbar - und die Ärztin hätte doch wieder etwas damit zu tun...
Ob "Osteoporose" überhaupt für KG qualifiziert müsstest du noch im HMK nachschauen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Sobald eine Nervenwurzel beeinträchtigt wurde könnte man den Weg über S14./S24./S34.-Diagnose als Praxisbesonderheit gehen (max. 1 Jahr nach Akutereignis).
Osteoporose selbst qualifiziert nicht für eine Praxisbesonderheit/vorab anerkannten langfristigen Heilmittelbedarf,
selbiges gilt für multiple Wirbelfrakturen.
Möglich wäre hier wohl der Weg über einen individuellen langfristigen Heilmittelbedarf aufgrund der Art/Schwere der Erkrankung - das ist aber mit Papierkrieg verbunden und dauert ein bißchen länger.
...und ansonsten kann man noch für jeden einzelnen Wirbel eine eigene Diagnose = neuen Regelfall anlegen (dann muss die Ärztin halt die Wirbel Schritt für Schritt durchgehen) und die Zwischenzeit mit der Diagnose "Osteoporose" überbrücken. Ist nicht elegant, wäre aber wohl machbar - und die Ärztin hätte doch wieder etwas damit zu tun...
Ob "Osteoporose" überhaupt für KG qualifiziert müsstest du noch im HMK nachschauen :)
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