Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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nachdem ich inzwischen, trotz meines Erachtens intensiver Information meinerseits, mehrfach mit 2-3 Hausärzten Probleme mit dem weiteren Ausstellen von Praxisbesonderheiten habe, wollte ich mal in die Runde fragen, wie ihr die Ärzte über den Ablauf bei dem Thema informiert.
Folgender Fall:
Pat bekommt bereits seit 2012 regelmäßige KG. Seit der Verpflichtung den ICD-10-Code zu benennen lautet das Rezept immer gleich - 10x KG bei ICD-10-Code G81.0
Gestern musste ich mir "mal wieder" ein Gespräch vom HA drücken lassen von wegen, dass die Verordnung bei ihm "voll ins Budget reinlaufen" würde. Mit den Begrifflichkeiten möchte ich mich jetzt gar nicht aufhalten. Es geht mir darum, dass eine Verordnung mit dem ICD doch klar als Praxisbesonderheit ausgewiesen ist und ohne jegliches zeitliches Limit verordnet werden kann (entgegen z.B. I60.9, hier längstens 1 Jahr nach Akutereignis). Der HA meinte nämlich, dass er das eigentlich ja nur 1 Jahr lang verordnen dürfte.
Ich sehe das doch richtig, dass Praxisbesonderheiten zunächst nicht gleich rausgerechnet werden, aber im Falle einer Prüfung vorher abgezogen werden???
Ich weiß zwischenzeitlich echt nicht mehr, mit welchen Argumenten ich den HA das Procedere begreiflich machen kann.
Also - wie macht ihr das bzw würdet das in dem konkreten Fall machen?????
Danke schonmal im Vorraus für jeden Tipp.......
Gruß
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Guten Morgen,
nachdem ich inzwischen, trotz meines Erachtens intensiver Information meinerseits, mehrfach mit 2-3 Hausärzten Probleme mit dem weiteren Ausstellen von Praxisbesonderheiten habe, wollte ich mal in die Runde fragen, wie ihr die Ärzte über den Ablauf bei dem Thema informiert.
Folgender Fall:
Pat bekommt bereits seit 2012 regelmäßige KG. Seit der Verpflichtung den ICD-10-Code zu benennen lautet das Rezept immer gleich - 10x KG bei ICD-10-Code G81.0
Gestern musste ich mir "mal wieder" ein Gespräch vom HA drücken lassen von wegen, dass die Verordnung bei ihm "voll ins Budget reinlaufen" würde. Mit den Begrifflichkeiten möchte ich mich jetzt gar nicht aufhalten. Es geht mir darum, dass eine Verordnung mit dem ICD doch klar als Praxisbesonderheit ausgewiesen ist und ohne jegliches zeitliches Limit verordnet werden kann (entgegen z.B. I60.9, hier längstens 1 Jahr nach Akutereignis). Der HA meinte nämlich, dass er das eigentlich ja nur 1 Jahr lang verordnen dürfte.
Ich sehe das doch richtig, dass Praxisbesonderheiten zunächst nicht gleich rausgerechnet werden, aber im Falle einer Prüfung vorher abgezogen werden???
Ich weiß zwischenzeitlich echt nicht mehr, mit welchen Argumenten ich den HA das Procedere begreiflich machen kann.
Also - wie macht ihr das bzw würdet das in dem konkreten Fall machen?????
Danke schonmal im Vorraus für jeden Tipp.......
Gruß
Manuel
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Inhaltlich habe ich aber im konkreten Fall Recht, oder?
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Manuel1510 schrieb:
So hatte ich es bisher gemacht und hab es auch künftig vor.
Inhaltlich habe ich aber im konkreten Fall Recht, oder?
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ali schrieb:
you re right :thumbsdown:
Beratungsresistente Ärzte.
Wir faxen den gesamten GBA Beschluß, Glauben das dies nicht gelesen wird. Lassen zusätzlich bei der med. Begründung Langfristverordnung lt.GBA Beschluss eintragen. Klappt manchmal.
Gruß
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TDB schrieb:
Hast Recht.
Beratungsresistente Ärzte.
Wir faxen den gesamten GBA Beschluß, Glauben das dies nicht gelesen wird. Lassen zusätzlich bei der med. Begründung Langfristverordnung lt.GBA Beschluss eintragen. Klappt manchmal.
Gruß
Hast Recht.
Beratungsresistente Ärzte.
Wir faxen den gesamten GBA Beschluß, Glauben das dies nicht gelesen wird. Lassen zusätzlich bei der med. Begründung Langfristverordnung lt.GBA Beschluss eintragen. Klappt manchmal.
Gruß
was bringt "Langfristverordnung"? Einen Begriff den es gar nicht gibt.
Ist ein ICD10 Code der Anlagen 1 + 2 GBA im richtigen Feld eingtragen wird dies automatisch als Praxisbesonderheit oder langfristiger Heilmittelbedarf berücksichtigt.
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morpheus-06 schrieb:
TDB schrieb am 1.7.15 12:09:
Hast Recht.
Beratungsresistente Ärzte.
Wir faxen den gesamten GBA Beschluß, Glauben das dies nicht gelesen wird. Lassen zusätzlich bei der med. Begründung Langfristverordnung lt.GBA Beschluss eintragen. Klappt manchmal.
Gruß
was bringt "Langfristverordnung"? Einen Begriff den es gar nicht gibt.
Ist ein ICD10 Code der Anlagen 1 + 2 GBA im richtigen Feld eingtragen wird dies automatisch als Praxisbesonderheit oder langfristiger Heilmittelbedarf berücksichtigt.
Wie kann man sie sonst wecken? Hast Du ne Idee?
Gruß
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TDB schrieb:
Aber es geht doch darum die beratungsresistenten aufzuwecken. ob nun langfristiger Heilmittelbedarf oder Langfrist VO ist wurscht.
Wie kann man sie sonst wecken? Hast Du ne Idee?
Gruß
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morpheus-06 schrieb:
Ich nehme KV Informationen, markiere dies betreffend und spreche mit dem Arzt. Das zeigt immer Wirkung.
hierzu Sozialgesetzbuch V §103 :
Die Verordnung der nach § 32 Absatz 1a Satz 1 genehmigten Heilmittel unterliegt nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Satz 1.
Also nochmal höflich nachfragen, woher er denn seine Infos habe...?!
ansonsten der hier z. B. (is dem Herren aber warscheinlich zu kompliziert :wink:
es gibt von der KBV eine FAQ zum Thema (link hat net funzt -> lets google oder bei der KBV nachlurgen)
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ali schrieb:
In der Tat sind Diagnosen aus Anlage 1 - wenn ICD codiert - automatisch extrabudgetär:
hierzu Sozialgesetzbuch V §103 :
Die Verordnung der nach § 32 Absatz 1a Satz 1 genehmigten Heilmittel unterliegt nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Satz 1.
Also nochmal höflich nachfragen, woher er denn seine Infos habe...?!
ansonsten der hier z. B. (is dem Herren aber warscheinlich zu kompliziert :wink:
es gibt von der KBV eine FAQ zum Thema (link hat net funzt -> lets google oder bei der KBV nachlurgen)
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