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Tablett)
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- freien Parkplatz oder BVG Ticket
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- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Ich habe eine Verordnung für ein Kniegelenk mit dem ICD-10 Code S83.42 vorliegen.
Dieser Code ist in meinem frisch eingetroffenem HMK aber nicht mehr zu finden, im alten HMK
(von 2022) allerdings schon noch.
Gab es irgendeine Änderung, dass sämtliche Abrechnungspositionen mit dieser Diagnose nicht mehr abrechnungsfähig sind?
Vielen Dank für Eure Zeit!
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Wenn du allerdings die LHB/BVB-Diagnoseliste meinen solltest, da stand diese ICD noch nie d'rin. Da vertust du dich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@thom857 Schmeiß weg das Buch! Natürlich gibt es den S83.42 - Verstauchung und Zerrung des Kniegelenkes: Distorsion des tibialen Seitenbandes [Innenband] noch.
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Wenn du allerdings die LHB/BVB-Diagnoseliste meinen solltest, da stand diese ICD noch nie d'rin. Da vertust du dich.
Ich habe mich bisher immer am HMK orientiert, um evtl. fehlerhaft verschriebene VOs herauszufiltern... aber das kann ich mir ja dann schenken. Bedeutet, wenn der ICD-10 auch nur annähernd zur Erkrankung der Ext. und des Beckens passt, dann ist es auch vergütungsfähig?
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thom857 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank für die Antwort! Nach häufiger Erwähnung der App in diesem Forum habe ich sie mir auch geladen.
Ich habe mich bisher immer am HMK orientiert, um evtl. fehlerhaft verschriebene VOs herauszufiltern... aber das kann ich mir ja dann schenken. Bedeutet, wenn der ICD-10 auch nur annähernd zur Erkrankung der Ext. und des Beckens passt, dann ist es auch vergütungsfähig?
Ob die ICD zur Diagnosegruppe passt, brauchst du überhaupt nicht zu prüfen. Einzige Ausnahme: wenn mehr als 6 bzw. 10 BE verordnet wurden, solltest du im eigenen Interesse prüfen, ob die ICD in der LHB/BVB-Liste steht. Das geht auch wunderbar mit der App.
Im Übrigen ist die HMK nur eine von mehrere Anlagen zur HMR. Die HMK ist für sich allein nicht unbedingt aussagekräftig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@thom857 Die ICD hat nichts mit der Vergütung zu tun. Der Vergütungsanspruch ergibt sich zwangsläufig, wenn eine VO nach unserem Bundesrahmenvertrag gültig ist.
Ob die ICD zur Diagnosegruppe passt, brauchst du überhaupt nicht zu prüfen. Einzige Ausnahme: wenn mehr als 6 bzw. 10 BE verordnet wurden, solltest du im eigenen Interesse prüfen, ob die ICD in der LHB/BVB-Liste steht. Das geht auch wunderbar mit der App.
Im Übrigen ist die HMK nur eine von mehrere Anlagen zur HMR. Die HMK ist für sich allein nicht unbedingt aussagekräftig.
Brauchbar ist die schnelle Zuordnung der BVBs und LHB
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massu schrieb:
@thom857 Du meinst das Buchner Buch? Da steht ausdrücklich, dass die ICD Codes Liste bei den Diagnosegruppen NICHT vollständig ist
Brauchbar ist die schnelle Zuordnung der BVBs und LHB
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Problem beschreiben
thom857 schrieb:
Hallo liebe Schwarmintelligenz,
Ich habe eine Verordnung für ein Kniegelenk mit dem ICD-10 Code S83.42 vorliegen.
Dieser Code ist in meinem frisch eingetroffenem HMK aber nicht mehr zu finden, im alten HMK
(von 2022) allerdings schon noch.
Gab es irgendeine Änderung, dass sämtliche Abrechnungspositionen mit dieser Diagnose nicht mehr abrechnungsfähig sind?
Vielen Dank für Eure Zeit!
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