physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bad Pyrmont - Niedersachsen

MEDIAN ist einer der führenden
europäischen Anbieter für
medizinische Rehabilitation und
psychische Gesundheit. Mit mehr als
120 Reha-Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zur Genesung und zurück in die
Gesellsc...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung ICD-10 ok?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
ICD-10 ok?
Es gibt 6 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
22.09.2023 16:16
Moin,

meine Heimpatientin hat seit einem halben Jahr eine Knie-TEP re. Nun hat der Orthopäde eine VO ausgestellt mit M06.09 (Rheumatoide Arthritis) und M17.1 (sonstige primäre Gonarthrose - rechts -).
Geht das bei einer TEP so durch?
Zugegebenermaßen habe ich bei den vorigen VO der Hausärztin (nach der Knie-OP) nicht darauf geachtet, da war es
M05.90G (Seropositive chronische Polyarthritis, nicht näher bezeichnet) und es war kein Problem.

Könnte so etwas abgesetzt werden?

Danke für's Nachdenken schonmal..
1

Gefällt mir

Moin, meine Heimpatientin hat seit einem halben Jahr eine Knie-TEP re. Nun hat der Orthopäde eine VO ausgestellt mit M06.09 (Rheumatoide Arthritis) und M17.1 (sonstige primäre Gonarthrose - rechts -). Geht das bei einer TEP so durch? Zugegebenermaßen habe ich bei den vorigen VO der Hausärztin (nach der Knie-OP) nicht darauf geachtet, da war es M05.90G (Seropositive chronische Polyarthritis, nicht näher bezeichnet) und es war kein Problem. Könnte so etwas abgesetzt werden? Danke für's Nachdenken schonmal..
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
22.09.2023 19:24
Kannste annehmen. BVB bei Knietep ist eh nach einem halben Jahr rum. Da kann wieder auf Rheuma (LHB) übergegangen werden. Es geht ja auch darum, ICDs zu nehmen, die dem Pat. eine durchgehende Therapie ermöglicht ( und Dir ein stabiles Einkommen). Ist dein Heimpatti über 70 dann gehen auch die ICDs zur Gangstörung. (Da wäre MT auch möglich)
1

Gefällt mir

Kannste annehmen. BVB bei Knietep ist eh nach einem halben Jahr rum. Da kann wieder auf Rheuma (LHB) übergegangen werden. Es geht ja auch darum, ICDs zu nehmen, die dem Pat. eine durchgehende Therapie ermöglicht ( und Dir ein stabiles Einkommen). Ist dein Heimpatti über 70 dann gehen auch die ICDs zur Gangstörung. (Da wäre MT auch möglich)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

Kannste annehmen. BVB bei Knietep ist eh nach einem halben Jahr rum. Da kann wieder auf Rheuma (LHB) übergegangen werden. Es geht ja auch darum, ICDs zu nehmen, die dem Pat. eine durchgehende Therapie ermöglicht ( und Dir ein stabiles Einkommen). Ist dein Heimpatti über 70 dann gehen auch die ICDs zur Gangstörung. (Da wäre MT auch möglich)

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
22.09.2023 19:42
@massu "M17.1 (sonstige primäre Gonarthrose - rechts -)" beim bereits vorhandenem Knie-TEP rechts? 🤔

Wenn ich mich nicht irre, war das der Hintergrund der Frage.
1

Gefällt mir

[mention]massu[/mention] "M17.1 (sonstige primäre Gonarthrose - rechts -)" beim bereits vorhandenem Knie-TEP rechts? 🤔 Wenn ich mich nicht irre, war das der Hintergrund der Frage.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu "M17.1 (sonstige primäre Gonarthrose - rechts -)" beim bereits vorhandenem Knie-TEP rechts? 🤔

Wenn ich mich nicht irre, war das der Hintergrund der Frage.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
22.09.2023 20:42
@Lars van Ravenzwaaij wo ein Wille auch 2 ICDs die zusammen passen😂

Bin kein Arzt, und wie der Franke sagt: passtscho
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] wo ein Wille auch 2 ICDs die zusammen passen😂 Bin kein Arzt, und wie der Franke sagt: passtscho
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij wo ein Wille auch 2 ICDs die zusammen passen😂

Bin kein Arzt, und wie der Franke sagt: passtscho

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

pt ani schrieb:

Moin,

meine Heimpatientin hat seit einem halben Jahr eine Knie-TEP re. Nun hat der Orthopäde eine VO ausgestellt mit M06.09 (Rheumatoide Arthritis) und M17.1 (sonstige primäre Gonarthrose - rechts -).
Geht das bei einer TEP so durch?
Zugegebenermaßen habe ich bei den vorigen VO der Hausärztin (nach der Knie-OP) nicht darauf geachtet, da war es
M05.90G (Seropositive chronische Polyarthritis, nicht näher bezeichnet) und es war kein Problem.

Könnte so etwas abgesetzt werden?

Danke für's Nachdenken schonmal..

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Lars van Ravenzwaaij
22.09.2023 16:46
@pt ani Es liegt nicht in unsere GKV-Kompetenz die ärztliche Diagnose zu kontrollieren bzw. anzuzweifeln. Im GKV-System hat der Arzt grundsätzlich Recht. 🫣

Also ja, auch wenn die Diagnose fachlich gesehen nicht passt, sie ist gültig und damit kannst du die VO ohne Probleme ausführen und - natürlich - abrechnen. Vorausgesetzt die Behandlungsmenge passt. 😆
3

Gefällt mir

• JürgenK
• die neue
• Sandra2023
[mention]pt ani[/mention] Es liegt nicht in unsere GKV-Kompetenz die ärztliche Diagnose zu kontrollieren bzw. anzuzweifeln. Im GKV-System hat der Arzt grundsätzlich Recht. 🫣 Also ja, auch wenn die Diagnose fachlich gesehen nicht passt, sie ist gültig und damit kannst du die VO ohne Probleme ausführen und - natürlich - abrechnen. Vorausgesetzt die Behandlungsmenge passt. 😆
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@pt ani Es liegt nicht in unsere GKV-Kompetenz die ärztliche Diagnose zu kontrollieren bzw. anzuzweifeln. Im GKV-System hat der Arzt grundsätzlich Recht. 🫣

Also ja, auch wenn die Diagnose fachlich gesehen nicht passt, sie ist gültig und damit kannst du die VO ohne Probleme ausführen und - natürlich - abrechnen. Vorausgesetzt die Behandlungsmenge passt. 😆

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
22.09.2023 19:05
Ach stimmt, so ist das ja..
Danķe!
1

Gefällt mir

Ach stimmt, so ist das ja.. Danķe!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

pt ani schrieb:

Ach stimmt, so ist das ja..
Danķe!



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung ICD-10 ok?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns