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wer kann mich aufklären?
Wenn jetzt ein Rezept den ICD 10-Code draufstehen hat, ist es dann automatisch langfristgenehmigt und damit aus dem ärztlichen Budget?
Uns schrieb die AOK , dass Anträge auf Langfristgenehmigungen nur noch mit ICD 10-Code bearbeitet würden. Wozu das dann?
Danke für Euren Rat!
Frank
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FSchulze schrieb:
hallo,
wer kann mich aufklären?
Wenn jetzt ein Rezept den ICD 10-Code draufstehen hat, ist es dann automatisch langfristgenehmigt und damit aus dem ärztlichen Budget?
Uns schrieb die AOK , dass Anträge auf Langfristgenehmigungen nur noch mit ICD 10-Code bearbeitet würden. Wozu das dann?
Danke für Euren Rat!
Frank
Für alles was nicht in der Liste steht kann man die Langfristgenehmigung beantragen. Warum ein ICD-Code da dann drauf MUSS ist mir rätselhaft, da es in der HMR nicht drin steht...
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mikkey
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mikkey schrieb:
nur wenn der ICD10-Code drauf ist, kann man erkennen, ob diese Verordnung bereits gem. Liste 2 als genehmigt gilt oder ein Antrag gestellt werden muss.
mikkey
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TheStonie schrieb:
Wenn es ein ICD-Code aus der Liste ist, dann hat die AOK recht. z.B. I89.0 für Lymphödeme ist damit aus dem Budget des Arztes.
Für alles was nicht in der Liste steht kann man die Langfristgenehmigung beantragen. Warum ein ICD-Code da dann drauf MUSS ist mir rätselhaft, da es in der HMR nicht drin steht...
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Gabi664 schrieb:
Die Sache mit dem ICD-Code ist primär für die Ärzte interessant. Es ist nicht die Aufgabe der Physios, die VO zu überprüfen, ob der Code fehlt oder nicht. Ist man Selbstabrechner MUSS man den Code beim Abrechnen angeben, FALLS er auf der VO steht, bei allen anderen erledigen das die Abrechnungszentren. Der Code dient nur dazu, damit die Kassen die Praxisbesonderheiten (also Diagnosen lt. Anlage 1 außerhalb des RF) und die Langfrist-VO (Diagnosen lt. Anl. 2, bei denen mindestens 1 Jahr lang a. d. R. behandelt wurde) aussortieren können, damit sie das Budget der verordnenden Arztes nicht belasten. Wenn er sie also nicht drauf schreibt, obwohl er das sollte, dann ist er selbst schuld, weil die VO in sein Budget gerechnet wird. Es kann allerdings trotzdem sinnvoll sein, eine VO ohne Code korrigieren zu lassen (also wenn der Code drauf stehen sollte) und zwar auf folgendem Grund: wenn ein Arzt ständig vergisst, den Code zu verwenden, wenn es notwendig wäre, wird er sicher irgendwann Probleme mit den Kassen bekommen. Schlimmstenfalls verordnet er dann nur noch innerhalb des Regelfalls - und das wirkt sich dann auch auf die Heilmittelerbringer aus. Und noch was: inzwischen verzichten auch schon viele AOKn auf Genehmigungen nach § 8 Abs. 4 (also alle VO a. d. R.) bzw. Abs. 5 HMR in Verbindung mit § 32 Abs. 1a SGB V (also alle LF-Fälle). Alles klar soweit?
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