Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
1) welche icd10 nummern sind jetzt okay habe zwei verschiedene Listen
§32 Abs 1a SGB V
Link
und
§84 Abs 8 SGB V
Link
hatte jetzt ein Pat mit G 35.1 Steht in der einen liste drin in der anderen nicht kasse sagt okay
2) es sind darauf 18 Anwendungen verordnet ist das okay? woher weiß ich wie viel der Arzt verordnen darf?
hat jemand ein link zu einer tabelle wo es rechtsverbindlich draufsteht was mit welchem icd10 schlüssel und welchem indikationsschlüssel kombiniert werden kann
3) ist es richtig wenn eine Kasse bei verordnung außerhalb des regelfalls auf genehmigung verzichtet das dann auch verordnungen mit icd10 nicht genehmigt werden müssen ?
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c-physio schrieb:
Ich habe immer noch Probleme mit den Langfristverordnungen
1) welche icd10 nummern sind jetzt okay habe zwei verschiedene Listen
§32 Abs 1a SGB V
Link
und
§84 Abs 8 SGB V
Link
hatte jetzt ein Pat mit G 35.1 Steht in der einen liste drin in der anderen nicht kasse sagt okay
2) es sind darauf 18 Anwendungen verordnet ist das okay? woher weiß ich wie viel der Arzt verordnen darf?
hat jemand ein link zu einer tabelle wo es rechtsverbindlich draufsteht was mit welchem icd10 schlüssel und welchem indikationsschlüssel kombiniert werden kann
3) ist es richtig wenn eine Kasse bei verordnung außerhalb des regelfalls auf genehmigung verzichtet das dann auch verordnungen mit icd10 nicht genehmigt werden müssen ?
Link 2 Praxisbesonderheiten
diese Links sind rechtsverbindlich, das steht ja ICD10 und möglicher IKS drauf
am besten du legst dir das Merkblatt des G-BA und des Spitzenverbandes der GKV unters Kopfkissen
zu 3 nein, es kann sein, dass eine Kasse auf die Genehmigung einer Vo adR verzichtet. Beim langfristigen Heilmittelbedarf jedoch nicht, dann muss ein Antrag gestellt werden. Diese Listen findest du im Netz, z.B. bei der KV BW
Edit
das alles sollte nicht dein Problem sein. Die Vo muss wie bisher auch nach HMR und HMR ausgestellt sein. Alles andere geht dich eigentlich nichts an.
[bearbeitet am 19.07.13 17:55]
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darf der arzt dann nur noch einmal pro woche verordnen ? (habe ein arzt der das behauptet, pat hatte vorher bei adR immer 2x)
es sollte sicher nicht alles unser problem sein aber viele Langfristverordnungen sind bei heim-patienten da ist sonst keiner der sich kümmert und wir sind die dummen wenn es keine kohle gibt :frowning:
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Esra Luise schrieb:
habe da auch immer meine probleme
darf der arzt dann nur noch einmal pro woche verordnen ? (habe ein arzt der das behauptet, pat hatte vorher bei adR immer 2x)
es sollte sicher nicht alles unser problem sein aber viele Langfristverordnungen sind bei heim-patienten da ist sonst keiner der sich kümmert und wir sind die dummen wenn es keine kohle gibt :frowning:
der ICD10 sagt nur Praxisbesonderheit die bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen wird oder langfristiger Heilmittelbedarf der nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt.
Langfristverordnungen gibt es nicht, entspricht die Vo. den HMR und HMK gibt es keine Absetzungen.
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morpheus-06 schrieb:
nein es gelten nach wie vor die HMR und der HMK ohne Ausnahme
der ICD10 sagt nur Praxisbesonderheit die bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen wird oder langfristiger Heilmittelbedarf der nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt.
Langfristverordnungen gibt es nicht, entspricht die Vo. den HMR und HMK gibt es keine Absetzungen.
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morpheus-06 schrieb:
Link 1 langfristiger Heilmittelbedarf
Link 2 Praxisbesonderheiten
diese Links sind rechtsverbindlich, das steht ja ICD10 und möglicher IKS drauf
am besten du legst dir das Merkblatt des G-BA und des Spitzenverbandes der GKV unters Kopfkissen
zu 3 nein, es kann sein, dass eine Kasse auf die Genehmigung einer Vo adR verzichtet. Beim langfristigen Heilmittelbedarf jedoch nicht, dann muss ein Antrag gestellt werden. Diese Listen findest du im Netz, z.B. bei der KV BW
Edit
das alles sollte nicht dein Problem sein. Die Vo muss wie bisher auch nach HMR und HMR ausgestellt sein. Alles andere geht dich eigentlich nichts an.
[bearbeitet am 19.07.13 17:55]
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