Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
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und Beschwerden bei Säuglingen,
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- Jobticket zur Unterstützung der
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wer kann mir die Regelung mit den ICD 10 Codes erklären. Wie Funktioniert das und was muss ein Arzt auf das Rezept schreiben, damit es aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung rausfällt.
Vielen Dank und schönes Wochenende :clap:
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Rekes schrieb:
Hallo,
wer kann mir die Regelung mit den ICD 10 Codes erklären. Wie Funktioniert das und was muss ein Arzt auf das Rezept schreiben, damit es aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung rausfällt.
Vielen Dank und schönes Wochenende :clap:
Raus fallen bestimmte Krankheitsbilder, Herr Apphuhn hat irgendwo die entsprechende PI des G-BA "versteckt"....
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ali schrieb:
er muss den betreffenden ICD Code aufs Rezept schreiben. Bald gibts auch Formulare mit einem Extrafeld.
Raus fallen bestimmte Krankheitsbilder, Herr Apphuhn hat irgendwo die entsprechende PI des G-BA "versteckt"....
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Peter Appuhn schrieb:
Hier ist alles zu finden: http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8014
wie ist das dann nach einem Jahr nach Akutereignis? In der Liste ist deklariert das diese Verordnungen längstens 1 Jahr nach Akutereignis laufen dürfen?!? Was passiert danach???
Danke
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z.B. Knie-Tep fällt 6 Monate nach OP unter Praxisbesonderheit, danach nicht mehr.
ggfs. gibts aber Langfristiger Behandlungsbedarf, z.B. bei Schlaganfall etc.
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TheStonie schrieb:
Dann ists keine Praxisbesonderheit mehr
z.B. Knie-Tep fällt 6 Monate nach OP unter Praxisbesonderheit, danach nicht mehr.
ggfs. gibts aber Langfristiger Behandlungsbedarf, z.B. bei Schlaganfall etc.
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therapeutin schrieb:
Habe nun Rezept bekommen,wo keine Diagnose mehr drauf steht,sondern nur Indikationsschlüssel WS2b und ICD Code M51.1. Kann ich es so annehmen oder reicht es den Kassen so nicht aus und Diagnose muß extra noch mit rauf :hushed:
Gruß
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TDB schrieb:
Bei uns reicht der ICD Code nicht aus, wird von verschiedenen KK abgelehnt zu begleichen, Diagnose muss drauf. Finden wir Quatsch, ist aber so.
Gruß
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therapeutin schrieb:
dann werde ich das Rezept noch ändern lassen...
bei uns sind die Ärzte noch gar nicht soweit einen ICD 10 Code einzutragen
.Akzeptieren die Kassen das denn?
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Christine Krausz-Scholz schrieb:
Hallo,
bei uns sind die Ärzte noch gar nicht soweit einen ICD 10 Code einzutragen
.Akzeptieren die Kassen das denn?
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StefanP schrieb:
Warum nicht? Nur besteht dann keine Chance, dass die VO aus der Richtgrößenprüfung rausgerechnet wird.
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panther123 schrieb:
Hallo,
wie ist das dann nach einem Jahr nach Akutereignis? In der Liste ist deklariert das diese Verordnungen längstens 1 Jahr nach Akutereignis laufen dürfen?!? Was passiert danach???
Danke
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Langfristgenehmigung muss in der Anlage 2 vorhanden sein (also Diagnose und entsprechender ICD-Code) oder muss von der Kasse schriftlich genehmigt werden für min. 1 Jahr.
Außerhalb des Regelfall sind alle anderen sachen, die über die Regelbehandlung hinausgehen.
Z.B. nach Knietep braucht man mehr als 30 x KG oder ähnliches. das wird dann auch nach wie vor ins Budget fallen.
Die Ärzte sind verfplichtet, wenn es als Langfristgenehmigung lt. Anlage 2 (nicht) budgetiert werden soll den entsprechenden ICD-COde einzutragen, wenn nicht haben die Pech...wir dürfen bei Genehmigungsverzicht der Kasse trotzdem behandeln.
Sie SOLLEN bei allen anderen Diagnosen die ICDs auch eintragen.
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TheStonie schrieb:
Ja gibt UNterschied.
Langfristgenehmigung muss in der Anlage 2 vorhanden sein (also Diagnose und entsprechender ICD-Code) oder muss von der Kasse schriftlich genehmigt werden für min. 1 Jahr.
Außerhalb des Regelfall sind alle anderen sachen, die über die Regelbehandlung hinausgehen.
Z.B. nach Knietep braucht man mehr als 30 x KG oder ähnliches. das wird dann auch nach wie vor ins Budget fallen.
Die Ärzte sind verfplichtet, wenn es als Langfristgenehmigung lt. Anlage 2 (nicht) budgetiert werden soll den entsprechenden ICD-COde einzutragen, wenn nicht haben die Pech...wir dürfen bei Genehmigungsverzicht der Kasse trotzdem behandeln.
Sie SOLLEN bei allen anderen Diagnosen die ICDs auch eintragen.
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panther123 schrieb:
Gibt es denn einen Unterschied zwischen Langfristgenehmigung und Verordnung ausserhalb des Regelfalls? Muss auf jeder Verordnung der ICD Code stehen??? Danke
Wie wird denn eine Langfristverordnung auf dem Rezept gekennzeichnet? Nur durch die ICD 10 Nummer? Woran sehe ich das? Sorry vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch ....aber das macht mich wahnsinnig.... als wenn man nicht schon genug um die Ohren hat.. :scream: :scream: :scream:
Ist es dann so das nur die icd10 nummern entscheiden ist es langfristiger heilmittekbedarf oder praxisbesonderheit???Fallen denn beide aus dem Budget???Und alles andere ist VadR???
Danke
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Nur der ICD10 Code entscheidet ob eine Vo ins Budget fällt oder nicht.
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8025
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morpheus-06 schrieb:
gar nicht, da es keine "Langfristverordnung" gibt.
Nur der ICD10 Code entscheidet ob eine Vo ins Budget fällt oder nicht.
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8025
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panther123 schrieb:
Danke schonmal...
Wie wird denn eine Langfristverordnung auf dem Rezept gekennzeichnet? Nur durch die ICD 10 Nummer? Woran sehe ich das? Sorry vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch ....aber das macht mich wahnsinnig.... als wenn man nicht schon genug um die Ohren hat.. :scream: :scream: :scream:
Ist es dann so das nur die icd10 nummern entscheiden ist es langfristiger heilmittekbedarf oder praxisbesonderheit???Fallen denn beide aus dem Budget???Und alles andere ist VadR???
Danke
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