Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Werden Verordnungen von den KK als falsch ausgestellt bezeichnet, wenn z.B. der ICD-10 Code M51.2G auf der Verordnung steht statt M51.2? Laut Theorg gibt es keine Codes mit Buchstaben am Ende.
Müssen solche Rezepte vom Arzt geändert werden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Werden Verordnungen von den KK als falsch ausgestellt bezeichnet, wenn z.B. der ICD-10 Code M51.2G auf der Verordnung steht statt M51.2? Laut Theorg gibt es keine Codes mit Buchstaben am Ende.
Müssen solche Rezepte vom Arzt geändert werden?
Manche Ärzte schreiben aber irgendwelche andere Zahlen darauf (z.B. 12345); das sind aber keine ICD10-Codes.
Manchmal kommen noch zusätzliche Angaben: z.B. N4090G, oder M413R. Diese nachfolgende Buchstaben sind aber nicht einzugeben.
V - Verdachtsdiagnose bzw. auszuschließende Diagnose
Z - (symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose
A - ausgeschlossene Diagnose
G - gesicherte Diagnose (auch anzugeben, wenn A, V oder Z nicht zutreffen)
R - rechts
L - links
B - beidseitig
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Wieweit sie für die KK notwendig sind, hab ich bisher keine Erfahrung. Bisher gabs jedenfalls keine Probleme
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TheStonie schrieb:
Mittlerweile mit den aktuellen Updates akzeptiert Theorg aber die Buchstaben.
Wieweit sie für die KK notwendig sind, hab ich bisher keine Erfahrung. Bisher gabs jedenfalls keine Probleme
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morpheus-06 schrieb:
es kann keine Probleme geben, weil die Buchstaben mögliche freiwillige zusätzliche Angaben sind.
Mittlerweile denke ich manchmal, es bleiben noch 5min fürs Behandeln übrig, wenn man sich anschaut, was alles zur Behandlungszeit gehört. Verordnungen überprüfen gehört doch auch zur Behandlungszeit, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, Hauptsache die Kassen sehen es nicht als Grund wieder an, abzusetzen!
Mittlerweile denke ich manchmal, es bleiben noch 5min fürs Behandeln übrig, wenn man sich anschaut, was alles zur Behandlungszeit gehört. Verordnungen überprüfen gehört doch auch zur Behandlungszeit, oder?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Das ist kein Problem.
Manche Ärzte schreiben aber irgendwelche andere Zahlen darauf (z.B. 12345); das sind aber keine ICD10-Codes.
Manchmal kommen noch zusätzliche Angaben: z.B. N4090G, oder M413R. Diese nachfolgende Buchstaben sind aber nicht einzugeben.
V - Verdachtsdiagnose bzw. auszuschließende Diagnose
Z - (symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose
A - ausgeschlossene Diagnose
G - gesicherte Diagnose (auch anzugeben, wenn A, V oder Z nicht zutreffen)
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