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bei uns gehen die Meinungen weit auseinander: muss man nur prüfen, ob er vorhanden ist, oder fällt es auch in unseren Aufgabenbereich zu prüfen, ob er korrekt ist, also die Diagnose wiederspiegelt und dem entsprechend zum Indikatorschlüssel und zum verordneten Hm passt?
Stimmt es, dass er bei Rezepten, die von einer Fachklinik ausgestellt wurden nicht vorhanden sein muss?
Stimmt es, dass ein. Rezept für einen fehlenden ICD 10 nicht abgesetzt werden kann, da der ICD 10 nicht Bestandteil der Verhandlungen zur Richtigkeit einer Verordnung war?
Das sind Infos, die wir im Laufe der Zeit bekommen haben, wenn wir bei div. stellen nachgefragt haben......
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janine928 schrieb:
Hi, hab jetzt mal ne dumme Frage zum ICD 10
bei uns gehen die Meinungen weit auseinander: muss man nur prüfen, ob er vorhanden ist, oder fällt es auch in unseren Aufgabenbereich zu prüfen, ob er korrekt ist, also die Diagnose wiederspiegelt und dem entsprechend zum Indikatorschlüssel und zum verordneten Hm passt?
Stimmt es, dass er bei Rezepten, die von einer Fachklinik ausgestellt wurden nicht vorhanden sein muss?
Stimmt es, dass ein. Rezept für einen fehlenden ICD 10 nicht abgesetzt werden kann, da der ICD 10 nicht Bestandteil der Verhandlungen zur Richtigkeit einer Verordnung war?
Das sind Infos, die wir im Laufe der Zeit bekommen haben, wenn wir bei div. stellen nachgefragt haben......
1.) Kein ICD10-Code und keine Diagnose auf dem Rezept steht
2.) Die Diagnose nicht zum Indikationsschlüssel passt
3.) Du einen angegebenen ICD10-Schlüssel nicht elektronisch bei der Direktabrechnung an die Kasse übermittelst
Zusätzlich: ICD10 ist keine Pflichtangabe. Es gibt: Entweder ICD10 oder ausgeschriebene Diagnose. Und das oder ist keine XOR. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Du bekommst eine Absetzung, wenn:
1.) Kein ICD10-Code und keine Diagnose auf dem Rezept steht
2.) Die Diagnose nicht zum Indikationsschlüssel passt
3.) Du einen angegebenen ICD10-Schlüssel nicht elektronisch bei der Direktabrechnung an die Kasse übermittelst
Zusätzlich: ICD10 ist keine Pflichtangabe. Es gibt: Entweder ICD10 oder ausgeschriebene Diagnose. Und das oder ist keine XOR. :smile:
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Oh, ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit, wann auch das von uns verlangt wird. Wollen wir wetten?
Gruß Britt
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janine928 schrieb:
Ja, davon gehe ich aus und es wird auch wieder ein schönes Urteil gegen uns geben. Dann haben wir noch weniger Zeit für die Patienten. :angry:
Ich werde das dann mal durchklagen, damit wir endgültig unsere Ruhe haben. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Dann dreht den Spieß um... ich bereite derzeit mal ne Klage gegen eine BKK vor., weil die Interforum mal wieder rechtswidrig abgesetzt hat. Genau auf diese Absetzung habe ich gewartet und nun kommt die Keule.
Ich werde das dann mal durchklagen, damit wir endgültig unsere Ruhe haben. :smile:
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Tempelritter schrieb:
Warum wurde abgesetzt?
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Wonderwoman schrieb:
Für Ws1 ist keine VOadR erlaubt
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idefix- schrieb:
na ja aber bei WS1 gibt es eben keine VOdR. Was willst du denn dann Klagen. Du schriebst doch immer das solche Dinge in den Verträgen stehen und man sich daran halten muss, also hat die Kasse doch Recht wenn sie nicht bezahlt.
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Andreas216 schrieb:
Und das die kasse hier im recht ist, steht wo?
Und das die kasse hier im recht ist, steht wo?
nirgends!
In so einem Fall würde ich auch klagen. Es ist in den HMR nicht eindeutig geregelt, dass es bei WS1/EX1/LY1 keine Vo. adR gibt. Bisher wurden meine Absetzungen in diesem Fall immer bezahlt. Das hat auch die DAK kürzlich erfahren müssen, hätten die Kassen für diese Absetzungen eine wasserdichte Rechtsgrundlage würden sie auf Widerspruch nicht bezahlen.
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morpheus-06 schrieb:
Andreas216 schrieb am 10.9.14 11:20:
Und das die kasse hier im recht ist, steht wo?
nirgends!
In so einem Fall würde ich auch klagen. Es ist in den HMR nicht eindeutig geregelt, dass es bei WS1/EX1/LY1 keine Vo. adR gibt. Bisher wurden meine Absetzungen in diesem Fall immer bezahlt. Das hat auch die DAK kürzlich erfahren müssen, hätten die Kassen für diese Absetzungen eine wasserdichte Rechtsgrundlage würden sie auf Widerspruch nicht bezahlen.
Ich bin es aber leid, dass ich da dauernd hinterher telefonieren muss. Und jetzt gibt's sofort die Klage, wenn nun nicht SOFORT auf meinen Widerspruch gezahlt wird.
Irgendwann habe ich auch mal die Schnauze voll!!!! :angry:
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Wonderwoman schrieb:
Genau. Die DAK hat bei uns auch nach Rumtelefonieren bezahlt.
Ich bin es aber leid, dass ich da dauernd hinterher telefonieren muss. Und jetzt gibt's sofort die Klage, wenn nun nicht SOFORT auf meinen Widerspruch gezahlt wird.
Irgendwann habe ich auch mal die Schnauze voll!!!! :angry:
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janine928 schrieb:
Ja danke, das ist auch mein Wissensstand. Denn den ICD noch der Diagnose zuordnen zu müssen bzw zu kontrollieren, ob er zur Diagnose passt wäre ja auch der Hammer.
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