Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Müssen wir nun bis ins Kleinste die Diagnosegruppe prüfen oder nicht??? Kann ich das einfach so abrechnen?
Vielen Dank für Eure Antwort.......
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JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hm ....wo steht das es bei WS kein R52.2 keine MT gibt...ich habe nix gefunden bei google denn es kann doch überall schmerzen geben ...hmm
JürgenK ;)
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Matmo schrieb:
Im HMK steht bei WS keine R52.2? Darum dachte ich, es wäre nicht zulässig?!
Dann ändern lassen auf CS, aber nur dann
R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz CS ab vollendetem 70. Lebensjahr
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Shia schrieb:
R52. ist BVB ab 70 Jahre. Sind es mehr Behandlungen als 6?
Dann ändern lassen auf CS, aber nur dann
R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz CS ab vollendetem 70. Lebensjahr
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JürgenK schrieb:
@Matmo ..mhmm welchen "HMK" benutzt du...den von Buchner ...dda ist nix offizielles
Und das ist ganz normal möglich
Wo ist also das Problem??
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Ahn schrieb:
Ich hab mal in unsere SW eingegeben: R52.2 bei WS, und dann die MT.
Und das ist ganz normal möglich
Wo ist also das Problem??
R52. ist BVB ab 70 Jahre und es ist durchaus möglich, dass hier ein eine LangfristVO ausgestellt wurde.
Warten wir mal ab, was Matmo dazu sagt.
Wenn es "nur" 6 Behandlungen sind, würde ich es auch so belassen. sind es mehr, ist Rezept mit EX/WS ungültig.
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Shia schrieb:
Ja, aber nur wenn 6 Behandlungen nicht überschritten werden.
R52. ist BVB ab 70 Jahre und es ist durchaus möglich, dass hier ein eine LangfristVO ausgestellt wurde.
Warten wir mal ab, was Matmo dazu sagt.
Wenn es "nur" 6 Behandlungen sind, würde ich es auch so belassen. sind es mehr, ist Rezept mit EX/WS ungültig.
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Matmo schrieb:
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten! Es sind 6 Behandlungen. Ja ich nütze den HMK von Buchner, wusste nicht das der nichts offizielles ist?
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Problem beschreiben
Matmo schrieb:
Habe ein Rezept mit R52.2 daneben steht chronische schmerzen und die Dianosegruppe ist WS und das dazu verordnete Heilmittel MT. Bei WS gibt es kein R52.2, aber bei WS gibt es MT. Wenn ich die Diagnosegruppe auf CS da es auch den R52.2 gibt, abändern lasse, müsste ich auch aus MT auf KG ändern lassen und hätte weniger verdienst:-(
Müssen wir nun bis ins Kleinste die Diagnosegruppe prüfen oder nicht??? Kann ich das einfach so abrechnen?
Vielen Dank für Eure Antwort.......
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