Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
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- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
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habe eine Verordnung über 6 x MLD 60 mit obigem ICD10. Geht das oder braucht’s noch z.B. : I89.01.
I13.20 = ges. Reninmangel
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karin-maria schrieb:
Liebe Kollegen/innen
habe eine Verordnung über 6 x MLD 60 mit obigem ICD10. Geht das oder braucht’s noch z.B. : I89.01.
I13.20 = ges. Reninmangel
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nadweb86 schrieb:
Ich würd es auch so nicht abarbeiten. Höchstens 30 minuten, da bist auf der sicheren seite
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Louisa78 schrieb:
Würde ich so nicht annehmen, die Kassen kürzen doch eh gerade alles auf MLD 30 runter...
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massu schrieb:
Vielleicht MLD 45 beide Nieren?😃
Ist die zeitliche Vorgabe für die Lymphdrainage im Einklang mit der Leistungsbeschreibung (§§ 17-25 der Heilmittel-Richtlinie)? Dann darf auch die jeweils verordnete Therapiedauer behandelt werden!
Zu den Leistungskürzungen bei MLD:
Die Vorgaben bezüglich der MLD (§18 Abs. 2 Nr. 7) lauten:
MLD 30: "bei leichtgradigen Lymphödemen, Ödemen oder Schwellungen zur Behandlung eines Körperteils wie
- eines Armes oder Beines oder
- des Rückens,
- des Kopfes einschließlich des Halses oder
- des Rumpfes."
MLD 45: "bei Lymphödemen, Phlebo-Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen wie
- eines Armes und eines Beines,
- eines Armes und des Kopfes einschließlich des Halses,
- beider Arme oder
- beider Beine."
MLD 60: "bei schwergradigen Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen wie
- eines Armes und eines Beines,
- eines Armes und des Kopfes einschließlich des Halses,
- beider Arme oder
- beider Beine.
bei schwergradigen Lymphödemen mit Komplikationen durch Strahlenschädigungen (mit z. B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung) zur Behandlung eines Körperteils wie
- des Kopfes einschließlich des Halses,
- eines Armes oder
- eines Beines."
Von Seiten der Kostenträger darf nur gekürzt werden, wenn offensichtlich eine falsche Zeitangabe verordnet wurde - also meist nur, wenn lediglich ein Körperteil (z.B. "linkes Bein") behandelt werden soll.
Gruß
Nora
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karin-maria schrieb:
Danke für die Zusammenfassung
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Nora Weber schrieb:
Ist dem Therapeuten klar, was bei dieser Diagnose behandelt werden muss (evtl. tatsächlich Nierenproblem - generalisiertes Ödem?)? Dann darf die Verordnung selbstverständlich angenommen werden - wir sind zu keiner Überprüfung der Diagnose verpflichtet (und sicher auch nicht immer dafür qualifiziert).
Ist die zeitliche Vorgabe für die Lymphdrainage im Einklang mit der Leistungsbeschreibung (§§ 17-25 der Heilmittel-Richtlinie)? Dann darf auch die jeweils verordnete Therapiedauer behandelt werden!
Zu den Leistungskürzungen bei MLD:
Die Vorgaben bezüglich der MLD (§18 Abs. 2 Nr. 7) lauten:
MLD 30: "bei leichtgradigen Lymphödemen, Ödemen oder Schwellungen zur Behandlung eines Körperteils wie
- eines Armes oder Beines oder
- des Rückens,
- des Kopfes einschließlich des Halses oder
- des Rumpfes."
MLD 45: "bei Lymphödemen, Phlebo-Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen wie
- eines Armes und eines Beines,
- eines Armes und des Kopfes einschließlich des Halses,
- beider Arme oder
- beider Beine."
MLD 60: "bei schwergradigen Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen wie
- eines Armes und eines Beines,
- eines Armes und des Kopfes einschließlich des Halses,
- beider Arme oder
- beider Beine.
bei schwergradigen Lymphödemen mit Komplikationen durch Strahlenschädigungen (mit z. B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung) zur Behandlung eines Körperteils wie
- des Kopfes einschließlich des Halses,
- eines Armes oder
- eines Beines."
Von Seiten der Kostenträger darf nur gekürzt werden, wenn offensichtlich eine falsche Zeitangabe verordnet wurde - also meist nur, wenn lediglich ein Körperteil (z.B. "linkes Bein") behandelt werden soll.
Gruß
Nora
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