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Dann kann der Arzt auch noch weiter verordnen, wenn er es denn macht. Ansonsten 6 Monate Pause, gezählt ab Datum der letzten Verordnung, nicht der letzten Behandlung(https://www.physio.de/hmr/hmr20-b.php#%C2%A77Verordnungsfall)
Oder ihr sucht aus der Liste ( ) einen anderen passenden ICD Code heraus für den sowieso schon der LHMB gilt. Da gibt es schöne Sachen z..B. bei den geriatrischen Diagnosen, also Pat. über 70. Oder ansonsten von den Symptomen her schauen welcher ICD zum Pat. passen würde.
Wir hatten hier jetzt auch schon Kollegen die davon berichtet haben, dass die Anträge auf indiv. LHMB leider vielfach von den KK abgelehnt werden. https://www.physio.de/community/abrechnung/antraege-auf-lhb-werden-abgelehnt/8/514382/1#anker514427 Stellt euch schon mal darauf ein, d.h. entweder Widerspruch einlegen oder gleich auf Nummer Sicher gehen und lieber den ICD entsprechend ändern lassen siehe Liste.
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kroetzi schrieb:
Ohne LHMB geht nur eine reguläre Behandlung mit 3× 10 Anwendungen.
Dann kann der Arzt auch noch weiter verordnen, wenn er es denn macht. Ansonsten 6 Monate Pause, gezählt ab Datum der letzten Verordnung, nicht der letzten Behandlung(https://www.physio.de/hmr/hmr20-b.php#%C2%A77Verordnungsfall)
Oder ihr sucht aus der Liste ( ) einen anderen passenden ICD Code heraus für den sowieso schon der LHMB gilt. Da gibt es schöne Sachen z..B. bei den geriatrischen Diagnosen, also Pat. über 70. Oder ansonsten von den Symptomen her schauen welcher ICD zum Pat. passen würde.
Wir hatten hier jetzt auch schon Kollegen die davon berichtet haben, dass die Anträge auf indiv. LHMB leider vielfach von den KK abgelehnt werden. https://www.physio.de/community/abrechnung/antraege-auf-lhb-werden-abgelehnt/8/514382/1#anker514427 Stellt euch schon mal darauf ein, d.h. entweder Widerspruch einlegen oder gleich auf Nummer Sicher gehen und lieber den ICD entsprechend ändern lassen siehe Liste.
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michaela872 schrieb:
Danke kroetzi. Da werd ich mal am Montag schauen, was auch passen könnte. Die meisten unserer Pat sind jünger....schönes WE
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michaela872 schrieb:
Dann könnte ich z. B. Eine Hemiparese als Erstdiagnosen und die HSMN als Zweitdiagnose eintragen und wäre bei einer gelisteten Diagnose.... oder?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
G81.0 und G81.1 sind für Physios und Ergos (nicht für Logos und Podosd) extrabudgetär verordnungsfähig, G81.9 geht für alle Berufsgruppen ins Budget.
Viele Grüße
Monika
Wie Monika schon schrieb
G81.0 und G81.1.
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kroetzi schrieb:
Wenn der Pat. ne Hemiparese hat dann würde ich sagen, ja!
Wie Monika schon schrieb
G81.0 und G81.1.
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michaela872 schrieb:
Wir haben in unserer Ambulanz viiieele Pat mit der ICD G60.0 und sind uns jetzt unsicher mit der Verordnung von KG: den Verordnungsfall ausschöpfen - also 3x 10 KG und dann erst eine Pause? Wie lange? Alle bekommen einen Antrag von uns auf Langfristbedarf...aber das dauert ja und nicht alle verstehen es.die Ladys bei der KV sind zwar freundlich und beantworten viele Fragen konnten die Frage nach evtl. Regress nicht beantworten.LG Michaela
Der Arzt kann danach ja lustig weiter verordnen wenn er das für notwendig hält, allerdings belastet jedes Rezept sein Budget.
Im Grunde ist das wie früher wenn nach der 2ten Folgeverordnung als Verordnung außerhalb der Regelfalls weiterverordnet wurde.
Der Wechsel in den BVB / LHMB oder der Antrag auf eine Langfristgenehmigung hat für den Arzt den Vorteil, dass diese Rezepte bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen rausgerechnet werden , also im Prinzip extrabudgetär sind.
Für den Patienten ist der Vorteil dass Rezepte mit z.B. bis 36 Behandlungseinheiten ausgestellt werden können.
Die 10€ Rezeptgebührenanteil müssen weniger oft gezahlt werden und man muß nicht so oft zum Arzt rennen um sich ein neues Rezept verschreiben zu lassen
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mbone schrieb:
Die Orientierende Behandlungsmenge (hier 3x 10) ist ja nicht verpflichtend.
Der Arzt kann danach ja lustig weiter verordnen wenn er das für notwendig hält, allerdings belastet jedes Rezept sein Budget.
Im Grunde ist das wie früher wenn nach der 2ten Folgeverordnung als Verordnung außerhalb der Regelfalls weiterverordnet wurde.
Der Wechsel in den BVB / LHMB oder der Antrag auf eine Langfristgenehmigung hat für den Arzt den Vorteil, dass diese Rezepte bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen rausgerechnet werden , also im Prinzip extrabudgetär sind.
Für den Patienten ist der Vorteil dass Rezepte mit z.B. bis 36 Behandlungseinheiten ausgestellt werden können.
Die 10€ Rezeptgebührenanteil müssen weniger oft gezahlt werden und man muß nicht so oft zum Arzt rennen um sich ein neues Rezept verschreiben zu lassen
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