Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Rezept war vom Februar 2022 und jetzt kam der Brief mit der Absetzung an.
der Grund :
laut Kostenträger wurde die höchstverordnungsmenge überschritten / die gesamtverordnungsmenge für Massagetechnicken wurde überschritten.
ich muss doch nicht überprüfen ob die gesamtverordnungsmenge überschritten wurde oder nicht !?
oder ?
danke für die Antwort
liebe Grüße
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@marius381 Ausnahme ist KMT und D1. Die sind sehr wohl von uns zu prüfen.
was wäre bei KMT die Gesamtverordnungsmenge?
muss ich auch prüfen ob sie vorher woanders mit KMT war ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
marius381 schrieb:
Oh okay das wusste ich nicht.
was wäre bei KMT die Gesamtverordnungsmenge?
muss ich auch prüfen ob sie vorher woanders mit KMT war ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@marius381 jeweils 12 Behandlungen. Du kannst nur für deine Praxis prüfen, also bist du auch nur dazu verpflichtet.
Hmmm...aber dieser Zeitraum wann war denn die letzte Behandlung und wann wurde abgerechnet...natürlich war @marius gemeint
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Hmmm...aber dieser Zeitraum wann war denn die letzte Behandlung und wann wurde abgerechnet...natürlich war @marius gemeint
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
marius381 schrieb:
@JürgenK 7.2.22 erste Behandlung , 13.4.22 letzte Behandlung, abgerechnet am 30.4.22.
Widerspruch und nächstes Mal besser aufpassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@marius381 Guter Gedanke von@JürgenK. Eine Rückforderung ist nur 9 Monate erlaubt! Siehe § 18 Abs. 10 BRV.
Widerspruch und nächstes Mal besser aufpassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
...das war genau mein Gedankengang...allen einen schönen Wochenanfang JürgenK ;)
die Patientin hatte
19.11.21 6x KMT
21.12.21 6 x KMT
und das 2.2.22 Rezept 6x KMT
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
marius381 schrieb:
Ich hab Auxh grad nochmal nachgeschaut
die Patientin hatte
19.11.21 6x KMT
21.12.21 6 x KMT
und das 2.2.22 Rezept 6x KMT
Eine 2. Möglichkeit gibt es auch noch: Wenn der ICD UND die Diagnosegruppe UND die Leitsymptomatik vollständig identisch sind, dann gilt die Obergrenze. Sobald da nur eine Angabe anders ist, sind es 2 verschiedene Behandlungsfälle und da gibt es jeweils eine eigenständige Obergrenze.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@marius381 Du hättest zwar prüfen müssen und eigentlich die 3. Serie nicht mehr durchführen dürfen. Das nimmt aber nicht weg, dass die Kasse die Frist zur Beanstandung überschritten hat. Somit ist eine Rückforderung nicht mehr erlaubt. Du solltest unbedingt widersprechen, ggf. mit Anwalt wenn die Kasse weiterhin zickt.
Eine 2. Möglichkeit gibt es auch noch: Wenn der ICD UND die Diagnosegruppe UND die Leitsymptomatik vollständig identisch sind, dann gilt die Obergrenze. Sobald da nur eine Angabe anders ist, sind es 2 verschiedene Behandlungsfälle und da gibt es jeweils eine eigenständige Obergrenze.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Dominique k. schrieb:
Das ist uns neulich auch passiert. Widerspruch ging durch
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Dominique k. thumbsup....man sieht , man muss sich nur "trauen" und seine Rechte einfordern
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij BGM auch noch.
Damit gilt die Begrenzung für KMT, UWM, PM, SM und BGM. Die letzte 4 habe ich zwar noch nie auf einem Rezept gesehen, aber dennoch.
BTW: Hast du eine schlaflose Nacht gehabt? 😴
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann
Jan Herrmann schrieb am 18.07.2023 03:25 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij BGM auch noch. Du hast Recht; es heißt "Massagetherapien".
Damit gilt die Begrenzung für KMT, UWM, PM, SM und BGM. Die letzte 4 habe ich zwar noch nie auf einem Rezept gesehen, aber dennoch.
BTW: Hast du eine schlaflose Nacht gehabt? 😴
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
marius381 schrieb:
Hallo , ich hab eine Absetzung eines Rezepts bekommen.
Rezept war vom Februar 2022 und jetzt kam der Brief mit der Absetzung an.
der Grund :
laut Kostenträger wurde die höchstverordnungsmenge überschritten / die gesamtverordnungsmenge für Massagetechnicken wurde überschritten.
ich muss doch nicht überprüfen ob die gesamtverordnungsmenge überschritten wurde oder nicht !?
oder ?
danke für die Antwort
liebe Grüße
Mein Profilbild bearbeiten