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dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
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Folgendes Problem - Pat. verweigert Zuzahlung - Mahnung geschrieben mit Zahlungsziel - keine Zahlung erfolgt - Abrechnung Rezept + Mahnung an das Rezept geheftet - Kasse sagt mein Problem = Absetzung der Zuzahlung
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paracelsus65 schrieb:
hat einer von Euch schnell die gesetzliche Regelung mit Paragraphen parat, wo es geregelt ist das die Kasse einziehen muß???
Folgendes Problem - Pat. verweigert Zuzahlung - Mahnung geschrieben mit Zahlungsziel - keine Zahlung erfolgt - Abrechnung Rezept + Mahnung an das Rezept geheftet - Kasse sagt mein Problem = Absetzung der Zuzahlung
Danach ist der Kostenträger verpflichtet, den Zuzahlungsbetrag zu vergüten, wenn der Patient ihn trotz Aufforderung nicht leistet. Immer Kopien der Mahnungen zufügen .
LG !
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Lamaca schrieb:
Paragraph 43b Abs. 1 S.2 SGB V
Danach ist der Kostenträger verpflichtet, den Zuzahlungsbetrag zu vergüten, wenn der Patient ihn trotz Aufforderung nicht leistet. Immer Kopien der Mahnungen zufügen .
LG !
Danke nochmals.
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Kitane schrieb:
Welche Kasse ?
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paracelsus65 schrieb:
AOK - Nordost
Da war bei der Kasse ein Sachbearbeiter mal wieder besonders dämlich... gibt es dort ja öfters
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Wonderwoman schrieb:
Was ist denn die Begründung? Ist doch allgemein bekannt, dass die Kassen zahlen müssen, wenn es der Patient nicht tun...
Da war bei der Kasse ein Sachbearbeiter mal wieder besonders dämlich... gibt es dort ja öfters
-Anwalt
-Presse
-Mundpropaganda
-Aushänge in der Praxis
-Faxe an Kollegen und Ärzte
-Verbände anfaxen (liest zwar keiner, aber es wird Weihnachten, da will ja nicht so sein)
-AOK Bundesverband
Mach was draus...
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Schade, schade, schade - auf DIE Vorlage seitens der AOK warte ich noch...
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paracelsus65 schrieb:
danke, alles passiert - habe nur eben einen bitterbösen Brief verfasst und mir fehlte auf die schnelle die gesetzliche Grundlage.
Danke nochmals.
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Wonderwoman schrieb:
Nein
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janine928 schrieb:
Gilt das auch, wenn Termine nicht rechtzeitig abgesagt wurden und der Patient die Rechnung nicht bezahlt?
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KB32 schrieb:
Patient schriftlich aufklären und unterschreiben lassen, dass er falls zu spät abgesagt, ...€ Ausfallgebühr bezahlt...dann hast Du nen anderen Stand, würd ich sagen...
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crz schrieb:
bei mir: zuzahlung in der ersten behanlung...ist vor beginn zweiten die ZZ nicht geleistet=abbruch und post an die KK
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