Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Wir haben eine korrekt ausgestellte Folgeverordnung, haben aber übersehen, dass , warum auch immer, die Arztnummer 44444444..... für Entlassmanagement eingetragen ist.
Jetzt wurde sie abgesetzt, mit der Begründung, dass die für EM geltenden Richtlinien nicht umgesetzt wurden, sondern die Verordnung wie eine normale FV abgearbeitet wurde.
Die Erstverordnung und diese Verordnung wurden beide von der gleichen Klinik ausgestellt.
Ich möchte natürlich Widerspruch einlegen, hab aber keine Idee wie ich argumentieren könnte. :unamused:
LG
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Lamaca schrieb:
Hallo, ich habe heute eine Absetzung bekommen und brauche eure Ideen zu der Sache :confused:
Wir haben eine korrekt ausgestellte Folgeverordnung, haben aber übersehen, dass , warum auch immer, die Arztnummer 44444444..... für Entlassmanagement eingetragen ist.
Jetzt wurde sie abgesetzt, mit der Begründung, dass die für EM geltenden Richtlinien nicht umgesetzt wurden, sondern die Verordnung wie eine normale FV abgearbeitet wurde.
Die Erstverordnung und diese Verordnung wurden beide von der gleichen Klinik ausgestellt.
Ich möchte natürlich Widerspruch einlegen, hab aber keine Idee wie ich argumentieren könnte. :unamused:
LG
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Xela schrieb:
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/merkwuerdiges-rezept-entlassmanagement/16/182143/182433#msg-182433
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Der Querbalken war nicht da , mir ist nur die Pseudoarztnummer aufgefallen. Vom "Zeichen 32 Zeile 6, das eine 4 sein muss" wusste ich leider nichts :kissing_closed_eyes:, da schau ich morgen nochmal genau nach.
Dank Dir !!!
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Lamaca schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Querbalken war nicht da , mir ist nur die Pseudoarztnummer aufgefallen. Vom "Zeichen 32 Zeile 6, das eine 4 sein muss" wusste ich leider nichts :kissing_closed_eyes:, da schau ich morgen nochmal genau nach.
Dank Dir !!!
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Der Querbalken war nicht da , mir ist nur die Pseudoarztnummer aufgefallen. Vom "Zeichen 32 Zeile 6, das eine 4 sein muss" wusste ich leider nichts :kissing_closed_eyes:, da schau ich morgen nochmal genau nach.
Dank Dir !!!
Damit entspricht die VO nicht den Vorgaben für die Gestaltung des Entlassmanagements und dir war, in Bezug auf Treu und Glauben, nicht erkennbar das es eine EntlassmanagementVO war.
In der Folge müsstest du künftig alle VOs der betroffenen GKV zur Prüfung vorlegen damit du Auskunft erhältst ob sie formal korrekt ausgestellt ist oder nicht ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Lamaca schrieb am 29.1.20 23:03:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Querbalken war nicht da , mir ist nur die Pseudoarztnummer aufgefallen. Vom "Zeichen 32 Zeile 6, das eine 4 sein muss" wusste ich leider nichts :kissing_closed_eyes:, da schau ich morgen nochmal genau nach.
Dank Dir !!!
Damit entspricht die VO nicht den Vorgaben für die Gestaltung des Entlassmanagements und dir war, in Bezug auf Treu und Glauben, nicht erkennbar das es eine EntlassmanagementVO war.
In der Folge müsstest du künftig alle VOs der betroffenen GKV zur Prüfung vorlegen damit du Auskunft erhältst ob sie formal korrekt ausgestellt ist oder nicht ;)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Querbalken war nicht da , mir ist nur die Pseudoarztnummer aufgefallen. Vom "Zeichen 32 Zeile 6, das eine 4 sein muss" wusste ich leider nichts :kissing_closed_eyes:, da schau ich morgen nochmal genau nach.
Dank Dir !!!
Damit entspricht die VO nicht den Vorgaben für die Gestaltung des Entlassmanagements und dir war, in Bezug auf Treu und Glauben, nicht erkennbar das es eine EntlassmanagementVO war.
In der Folge müsstest du künftig alle VOs der betroffenen GKV zur Prüfung vorlegen damit du Auskunft erhältst ob sie formal korrekt ausgestellt ist oder nicht ;)
So sehe ich das auch, die Vo. war nicht entsprechend gekennzeichnet und war als "normale" Vo zu werten. Also Widerspruch mit dieser Begründung.
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Tempelritter schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 29.1.20 23:54:
Lamaca schrieb am 29.1.20 23:03:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Querbalken war nicht da , mir ist nur die Pseudoarztnummer aufgefallen. Vom "Zeichen 32 Zeile 6, das eine 4 sein muss" wusste ich leider nichts :kissing_closed_eyes:, da schau ich morgen nochmal genau nach.
Dank Dir !!!
Damit entspricht die VO nicht den Vorgaben für die Gestaltung des Entlassmanagements und dir war, in Bezug auf Treu und Glauben, nicht erkennbar das es eine EntlassmanagementVO war.
In der Folge müsstest du künftig alle VOs der betroffenen GKV zur Prüfung vorlegen damit du Auskunft erhältst ob sie formal korrekt ausgestellt ist oder nicht ;)
So sehe ich das auch, die Vo. war nicht entsprechend gekennzeichnet und war als "normale" Vo zu werten. Also Widerspruch mit dieser Begründung.
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Papa Alpaka schrieb:
Die technischen Richtlinien zur Gestaltung der VO "Entlassmanagement" sehen einen Querbalken im Adressfeld vor. War der Querbalken vorhanden stehen die Chancen schlecht, war der Querbalken nicht vorhanden war die VO für dich nicht als "Entlassmanagement"-VO erkennbar. Relevant ist das Zeichen 32 in Zeile 6, das eine 4 sein muss um auf maschinenlesbarer Seite das Entlassmanagement zu kennzeichnen; zielt die Begründung der Absetzung auf die Arztnummer 44444444444444444444444 ab kannst du zusätzlich darauf verweisen das den absetzenden SoFAs die technischen Rahmenbedingungen ebenfalls unbekannt sind (relevant ist nicht die Arztnummer 44444 sondern einzig und allein das Zeichen 32 in Zeile 6. Und der Querbalken "Entlassmanagement"). Punkt.
Laut Optica sind das , wenn der Balken fehlt, Kriterien dafür, dass es sich um ein EM handelt.
Werd trotzdem Widerspruch einlegen.
Danke für eure Ideen und Hilfen !!!
LG
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https://www.physio.de/forum5/abrechnung/entlassmanagmentverordnung/8/172242/172242#msg-172242
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ich hatte mit dem Widerspruch seinerzeit keinen Erfolg
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/entlassmanagmentverordnung/8/172242/172242#msg-172242
LG
Also, die 04 im Status ist da, ebenso die 75 am Anfang der Betriebsstättennummer.
Laut Optica sind das , wenn der Balken fehlt, Kriterien dafür, dass es sich um ein EM handelt.
Werd trotzdem Widerspruch einlegen.
Danke für eure Ideen und Hilfen !!!
LG
Gibt es überhaupt bei Entlassmanagement eine Folgeverordnung ? Ich dachte bisher immer , das KH stellt eine Erstverordnung aus , um zu gewährleisten daß der Patient sofort eine Behandlung bekommt . Aber eine Folgeverordnung als EM ? Hab ich noch nie gehört .
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Leni C. schrieb:
Lamaca schrieb am 30.1.20 09:08:
Also, die 04 im Status ist da, ebenso die 75 am Anfang der Betriebsstättennummer.
Laut Optica sind das , wenn der Balken fehlt, Kriterien dafür, dass es sich um ein EM handelt.
Werd trotzdem Widerspruch einlegen.
Danke für eure Ideen und Hilfen !!!
LG
Gibt es überhaupt bei Entlassmanagement eine Folgeverordnung ? Ich dachte bisher immer , das KH stellt eine Erstverordnung aus , um zu gewährleisten daß der Patient sofort eine Behandlung bekommt . Aber eine Folgeverordnung als EM ? Hab ich noch nie gehört .
Also, die 04 im Status ist da, ebenso die 75 am Anfang der Betriebsstättennummer.
Laut Optica sind das , wenn der Balken fehlt, Kriterien dafür, dass es sich um ein EM handelt.
Werd trotzdem Widerspruch einlegen.
Danke für eure Ideen und Hilfen !!!
LG
Gibt es überhaupt bei Entlassmanagement eine Folgeverordnung ? Ich dachte bisher immer , das KH stellt eine Erstverordnung aus , um zu gewährleisten daß der Patient sofort eine Behandlung bekommt . Aber eine Folgeverordnung als EM ? Hab ich noch nie gehört .
nein gibt es nicht, Quelle HMR
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Tempelritter schrieb:
Leni C. schrieb am 30.1.20 15:18:
Lamaca schrieb am 30.1.20 09:08:
Also, die 04 im Status ist da, ebenso die 75 am Anfang der Betriebsstättennummer.
Laut Optica sind das , wenn der Balken fehlt, Kriterien dafür, dass es sich um ein EM handelt.
Werd trotzdem Widerspruch einlegen.
Danke für eure Ideen und Hilfen !!!
LG
Gibt es überhaupt bei Entlassmanagement eine Folgeverordnung ? Ich dachte bisher immer , das KH stellt eine Erstverordnung aus , um zu gewährleisten daß der Patient sofort eine Behandlung bekommt . Aber eine Folgeverordnung als EM ? Hab ich noch nie gehört .
nein gibt es nicht, Quelle HMR
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Lamaca schrieb:
Also, die 04 im Status ist da, ebenso die 75 am Anfang der Betriebsstättennummer.
Laut Optica sind das , wenn der Balken fehlt, Kriterien dafür, dass es sich um ein EM handelt.
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